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Einwilligungsvorbehalt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe mal wieder eine Frage und brauche eure Unterstützung. Mein zu Betreuender, den ich seit 7 Monaten ...


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Alt 15.03.2010, 14:10   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard Einwilligungsvorbehalt

Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage und brauche eure Unterstützung. Mein zu Betreuender, den ich seit 7 Monaten betreue und der bislang einigermassen absprachefähig war, hat im letzten Monat 90 % seines Geldes (Grundsicherung) auf einmal abgehoben. Zum einen erhielt ich nach sehr gutem Zureden einen Teil des Geldes zurück, um die Miete bezahlen zu können. Zum anderen, habe ich den Rest seines Geldes auf mein privates Konto überwiesen um ihm wöchentliches Taschengeld auszubezahlen.
Frage: Ist dieser Sachverhalt begründend für einen Einwilligungsvorbehalt und habe ich mich mit der Privatüberweisung schuldhaft gemacht und zieht dies Sanktionen nach sich. Was wäre als nächster Schritt zu tun.
christa ist offline  
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Alt 15.03.2010, 15:45   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo Christa,

eines vorab: Auf Deinem Privatkonto haben Gelder d. Betreuten grundsätzlich nichts verloren. Dennoch brauchst Du in diesem Fall keine Befürchtungen zu haben, da Du ja quasi notgedrungen so gehandelt hast. Du solltest diesen Vorfall mit dieser Begründung aber unverzüglich dem Gericht berichten.

Ich empfehle Dir, dass bestehende Konto des Betreuten als Betreuerkonto zu führen und für den Betreuten bei der Bank ein zusätzliches (gebührenfreies) Taschengeldkonto einzurichten.
Rede mal mit der Bank darüber.
Somit wäre gewährleistet, dass die mtl. Fixkosten beglichen werden und der Betreute kein Blödsinn macht.

Es sei denn, bei dem o.g. Vorfall handelt es sich (voraussichtlich) um eine Ausnahme, dann besteht m.E. (noch) kein Handlungsbedarf.

Ein Einwilligungsvorbehalt würde ich erst dann beantragen, wenn der Betreute auch künftig Deine Ratschläge bzw. Maßnahmen torpediert und somit ein Vermögensschaden zu erwarten ist.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 15.03.2010, 16:35   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard

Hi Carlos,
danke für deine Antwort.
Wenn ich nun noch einen Monat zuwarte und hoffe, dass sich mein Betreuter wieder an die Abmachungen hält, dann könnte ich von der Beantragung eines Einwilligungsvorbehaltes absehen. Wie verhält es sich mit der einmaligen Überweisung auf mein Privatkonto. Muss ich dies denn nun im Vorfeld melden und wenn ja wem genau?
christa ist offline  
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Alt 15.03.2010, 17:08   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
Beitrag

Zitat:
Zitat von christa Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich mit der einmaligen Überweisung auf mein Privatkonto. Muss ich dies denn nun im Vorfeld melden und wenn ja wem genau?
Hi Christa,

ich würde das in jedem Fall im Vorfeld melden, also jetzt, mit einer kurzen Erklärung der Umstände. Die Mitteilung sollte die Stelle bekommen, bei der Du Deinen jährlichen Bericht über die Lebensumstände des Betreuten und Deine jährliche Rechnungslegung einreichst. Bei mir ist das das Betreuungsgericht.

MfG,
Steka
Steka ist offline  
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Alt 15.03.2010, 17:29   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Christa,

wenn Du Glück hast und es nur einmalig war wird Dir wahrscheinlich keiner den Kopf abreissen wegen der Überweisung auf dein Privatkonto. Ganz verstehen kann ich das Vorgehen nicht, Du hättest Du den Betrag in Deinem Büro doch als Barkasse hinterlegen können, das wäre völlig problemlos. Insofern würde ich also entgegen dem Rat von Carlos nicht von notgedrungen reden, einfach sagen: ist mir passiert und bereits wieder repariert.Sorry.

Ich würde dem Betreuungsgericht von dem Vorgang jetzt Mitteilung machen mit dem Einzahlungsbeleg und der Rücküberweisung und bei der Rechnungslegung auch noch mal dazu packen. Da wird dann schätzungsweise nichts weiter passieren, Fehler machen alle einmal.

Einen Einwilligungsvorbehalt wegen einer einmaligen Sache zu beantragen erscheint mir verfrüht. Beaobachte wie sich das weiter entwickelt und versuche erst mal anderen Sache wie 2. Barbetragskonto oder regelmässige Auszahlung bei Dir im Büro.

Grüsse Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.

Geändert von michaela mohr (15.03.2010 um 17:32 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.03.2010, 18:20   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
Beitrag

Hallo,

ich denke, mit dem von Michaela vorgeschlagenen Verfahren läßt sich die Sache sehr gut bereinigen.

Zum Thema Barkasse/Handkasse: ich habe von einer Berufsbetreuerin gehört, dass sie für diesen Zweck für alle von ihr Betreuten ein sogeanntes "Kassenkonto" führt.

Gruß,
Steka
Steka ist offline  
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Alt 15.03.2010, 19:08   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von christa Beitrag anzeigen
Zum einen erhielt ich nach sehr gutem Zureden einen Teil des Geldes zurück, um die Miete bezahlen zu können.
Hallo Christa,

zuerst einmal würde ich die direkte Zahlung der Miete durch die Arbeitsagentur veranlassen.

Wie die anderen ja auch schon geschrieben haben hat das Geld deines Betreuten auf deinem privaten Konto nichts verloren. Buch es einfach als Bargeldkonto mit dem Tag der Entgegennahme, das dürfte am unproblematischsten sein.

Gruß,

Andreas
agw ist offline  
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Alt 15.03.2010, 19:14   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
Standard

Hallo Christa,
hatte einen ähnlichen Fall ,nur noch etwas heftiger.....
Der Richter hat keinen Einwiligungsvorbehalt bewilligt. Er sehe keine Gefahr,dass der Betreute sich stark verschulden würde. Ich arbeite seit dem mit Taschengeldkonto,läuft gut.
Gruß Goda
goda ist offline  
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Alt 16.03.2010, 08:34   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard

ich dank euch allen herzlich für eure beiträge und eure hilfreiche unterstützung
christa
christa ist offline  
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Alt 16.03.2010, 09:38   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 15
Standard

Eine Nachfrage habe ich doch noch.
Mein Betreuter will unbedingt über sein Girokonto verfügen wo die monatlichen Geldzahlungen eingehen und auch die Kontoauszüge selbst ziehen. Wenn ich nun einfach ein Taschengeldkonto für ihn anlege wird er damit nicht so sehr einverstanden sein. Kann ich denn ohne Einwilligungsvorbehalt ihm den Zugang zum Girokonto sperren und ihm ein Taschengeldkonto eröffnen? Wie löst ihr solche Problematiken?
christa ist offline  
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Stichworte
bankgeschäfte, einwilligungsvorbehalt, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, kontoführung

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