Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensfreibetrag bei Bestattungsvorsorgeversicherung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Der von uns Betreute erhält Sozialleistungen. Er verfügt über eine Bestattungsvorsorgeversicherung mit einem Rückkaufswert von derzeit 3.855,12 € (Versicherungsleistung bei ...
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15.03.2010, 19:46 | #1 |
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Vermögensfreibetrag bei Bestattungsvorsorgeversicherung
Der von uns Betreute erhält Sozialleistungen. Er verfügt über eine Bestattungsvorsorgeversicherung mit einem Rückkaufswert von derzeit 3.855,12 € (Versicherungsleistung bei Tod: € 4.410). Das Sozialamt bietet an, mit einer Abtretungserklärung diesen Betrag, abzüglich eines Vermögensfreibetrages von € 2.600,-, d. h. 1.255,12 €, abzutreten. Sollte dann der Versicherungsfall (Ableben) eintreten, kann die restliche Versicherungssumme, die dann zur Auszahlung gelangt, den Angehörigen belassen und zur Begleichung der Bestattungskosten herangezogen werden. Unsere Frage: Ist dieser Vermögensfreibetrag korrekt angesetzt? Eine Bestattung ohne Firlefanz ist mit 5.000 € sicherlich realistisch eingestuft!
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15.03.2010, 19:56 | #2 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Hallo diba+,
ist sonst noch Vemögen da? Bei uns wird 2600 € Schonvermögen und 2600 € Bestattungvorsorge vom Sozialamt akzeptiert. Sollte aber schon vor Antragstellung festgelegt sein .Frag doch nochmal nach.. Gruß Goda |
16.03.2010, 00:50 | #3 |
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Beiträge: 2,294
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Hallo,
bei uns ist das wie bei Goda 2600,00 € + Geld für eine angemessene Bestattung bzw. in Form einer Versicherung. Hier sind dafür sogar schon bis 5000,00 € anerkannt worden. (allerdings kurz vor Einsetzen der Sozialhilfe, in Absprache mit dem Sozialamt und in Form einer Bestattungsvorsorge) Ich kann nur jedem empfehlen immer einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen und die Versicherungssume unwiderruflich abzutreten, damit dieses Geld auch wirklich geschützt und zweckgebunden ist. Eine Erdbestattung ist für 2600,00 € ganz sicher nicht zu bekommen und man kann den Leuten zu Lebzeiten wohl kaum vorschreiben, dass sie sich am besten anonym feuerbestatten lassen sollen, weil es zu mehr nicht reicht.. Trotz dieser Versicherung die Restkosten nun auf die Angehörigen abzuwälzen, bzw. sich auf die verlassen zu wollen, kann es ja wohl nicht sein. Wenn der Betreute ohne Vermögenswerte stirbt, das Erbe ausgeschlagen wird, muss das Sozialamt nämlich auch die Beerdigung bezahlen, wenn es den nächsten Angehörigen nicht zumutbar ist. Sozialämter: Kein Zugriff mehr auf Bestattungsgelder! - OnlineZeitung 24.de Sterbegeldversicherung oder Sparvertrag? (Teil 2) - OnlineZeitung 24.de Ich weiß ja nicht was das genau für eine Versicherung ist. Grundsätzlich sind Todes- und Erlebensfallversicherungen mit einem Sterbegeldcharakter, deren Auszahlung auch im Erlebensfall zu bestimmten Terminen fällig werden, kein geschütztes Vermögen. Es besteht nämlich ein vorzeitiges Kündigungsrecht und der Anspruch auf Auszahlung eines Rückkaufswertes. Reine Sterbegeldversicherung, die nur im Todesfall ausgezahlt werden schon. An Deiner Stelle würde ich noch einmal nachfragen, ob so ein Bestattungsvorsorgevertrag noch akzeptiert wird. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht, selbst wenn schon Sozialhilfe gezahlt wurde. Allerdings wollte man einfach nur sicherstellen, dass das Geld auch wirklich für die Beerdigung verwendet wird und nicht im Todesfall evtl. von den Angehörigen verjubelt wird. 1.255,12 € einkassieren zu wollen, damit 550,00 € Verlust zu verursachen und den Rest den Angehörigen überlassen zu wollen, das habe ich noch nicht erlebt - Gott sei Dank.. |
16.03.2010, 01:10 | #4 | |
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Beiträge: 2,294
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Sorry, habe gerade noch einmal nachgelesen, da habe ich scheinbar etwas falsch verstanden und mich völlig umsonst aufgeregt.
Zitat:
Am besten wäre es, wenn Du mal einen Bestattungsvorsorgevertrag vorlegen könntest, in dem die Kosten aufgelistet sind und den reichst Du dann ein. Entweder das Geld reicht oder aber Du kannst wenigstens nachweisen was die Bestattung voraussichtlich genau kosten wird bzw. wie teuer sie tatsächlich wird. |
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Stichworte |
bestattungskosten, bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, schonbetrag, schonbetrag sozialhilfe, schonvermögen, sozialhilfe, vermögensfreibetrag |
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