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Stundenzahl bei beruflicher Betreuung?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stundenzahl bei beruflicher Betreuung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wertes Forum, eine demenzkranke Person wird berufsbetreut und wohnt schon über zwei Jahre bei Ihrem Kind und wird auch von ...


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Alt 16.03.2010, 10:22   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard Stundenzahl bei beruflicher Betreuung?

Wertes Forum,

eine demenzkranke Person wird berufsbetreut und wohnt schon über zwei Jahre bei Ihrem Kind und wird auch von diesem versorgt. Ein ambulanter Pflegedienst (2mal pro Tag) ergänzt die heimische Pflege.

Trifft auch hier der Vergütungsanspruch (wohlhabend, ausserhalb des Heimes wohnend) von 4,5 Stunden pro Monat zu?

Danke für die Antworten.

Gruß Rosa
Rosa L. ist offline  
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Alt 16.03.2010, 10:28   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

was für Antworten? Es gibt da nur eine. Ja, ab dem 2. Jahr.

Das hättest Du mit ein klein wenig Mühe im Forum und überall anderswo selber finden können, deshalb schätze ich mal, dass Du wieder auf etwas ganz anderes hinaus möchtest...
Tina L. ist offline  
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Alt 16.03.2010, 11:13   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard

Liebe Tina,

bereits aus der Fragestellung kannst Du ersehen, dass ich durchaus fündig war.

Leider fand ich keine Präzisierung von nicht im Heim lebend.

Bei nicht im Heim lebend, wäre es doch durchaus betrachtenswert, ob die betreute Person allein oder im Obhut einer dritten Person lebt.

Wohnt die Betreute in der Obhut ihrer Kinder so ist der Betreuungsaufwand nach mE doch erheblich geringer.

Für mich ist es paradox, dass in gegebenem Beispiel die Stundenzahl gegenüber einer Heimunterbringung höher ist.

Wie lässt sich der Mehraufwand rechtfertigen?
Rosa L. ist offline  
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Alt 16.03.2010, 11:21   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

nur auf konkrete Fragen kann es konkrete Antworten geben.

Zitat:
Wohnt die Betreute in der Obhut ihrer Kinder so ist der Betreuungsaufwand nach mE doch erheblich geringer.
Warum? Was hat das mit der Betreuung zu tun? Mitunter macht das sogar noch mehr Arbeit, denn diese Obhut verspricht nicht automatisch Glückseeligkeit und alles ist gut.
Tina L. ist offline  
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Alt 16.03.2010, 11:34   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
Leider fand ich keine Präzisierung von nicht im Heim lebend.
was genau verstehst du denn daran nicht?


Zitat:
Bei nicht im Heim lebend, wäre es doch durchaus betrachtenswert, ob die betreute Person allein oder im Obhut einer dritten Person lebt.
und beachtenswert welche sorte verwandschaft so rumlungert: die guten oder die bösen...... also wenn man sich bisschen mühe gibt, find man sicher noch gaaaaaanz viele echt beachtenswerte sachen raus.

greetz
zeiten ist offline  
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Alt 16.03.2010, 11:37   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Rosa,

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen

Wohnt die Betreute in der Obhut ihrer Kinder so ist der Betreuungsaufwand nach mE doch erheblich geringer.

Für mich ist es paradox, dass in gegebenem Beispiel die Stundenzahl gegenüber einer Heimunterbringung höher ist.

Wie lässt sich der Mehraufwand rechtfertigen?
die Leistungen eines Betreuers werden pauschal und nicht nach Aufwand abgerechnet. Daher muß das Gericht diese höheren Kosten bei häuslicher Unterbringung auch nicht rechtfertigen. I.d.R. ist die Pauschale, da äußerst knapp bemessen, für vermögende Betreute und die Staatskasse auch günstiger.
Außerdem sollte man die soziale oder pflegerische Betreuung von Angehörigen nicht mit der rechtlichen Betreuung durch gesetzliche Betreuer verwechseln.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 16.03.2010, 12:55   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Hallo Rosa

Ich will das Chaos mal vervollständigen:

Kohlenklau hat es schon deutlich gesagt: Die Vergütung ist pauschal geregelt, und nicht nach dem Aufwand, der vielleicht irgendwo oder irgendwoanders anfällt oder auch nicht.
Bei Deiner Fragestellung hätte man ja vermuten müssen, das der GEsetzgeber tatsächlich in der Lage gewesen sein müßte inteligente oder gar differenzierte und intelligente Kriterien für die Vergütung zu berücksichtigen.
Das glaubst Du ja doch wahrscheinlich selber nicht, oder?
Wenn ein Gesetz nach Sparmaßgaben entwickelt wird, ist es meistens das Gesetz selber, was man sich dann hätte sparen sollen...

Aber zur Vergütung:
Ein Heimbewohner ist ein Mensch dann, wenn er/sie in einem Heim wohnt und dort auch voll versorgt wird.
Es gibt Betreute, die leben in einer Einrichtung, die vom Kostenträger als Heim bezahlt wird, aber für das Gericht keine Heimeinrichtung sind, weil keine Vollversorgung angeboten wird. D.h. es gibt nicht nur das Heimtaschengeld, sondern den üblichen HLU-Satz (egal ob ALG 2 oder GSIG).
Das trifft z.B. auf Heime für psychisch kranke Menschen zu, in denen es Wohngruppen gibt, deren BewohnerInnen sich als pädagogische Aufgabe selbst versorgen müssen. Für diese Betreuten gibt es den höheren Stundensatz des VBVG.


Na, alles durcheinander oder doch noch klar?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.03.2010, 13:51   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 46
Standard

Danke Imre,

so wünsche ich mir Kommunikation!

Mir ist alles klar und meine Vermutung hat sich nur bestätigt.

zur Kommunkation:

Zitat:
man die soziale oder pflegerische Betreuung von Angehörigen nicht mit der rechtlichen Betreuung durch gesetzliche Betreuer verwechseln
Auch Nichtberufsbetreuer verfügen durchaus über differenziertes Wissen zum Betreuungsrecht.
...
Zitat:
und beachtenswert welche sorte verwandschaft so rumlungert
...
Zitat:
Mitunter macht das sogar noch mehr Arbeit, denn diese Obhut verspricht nicht automatisch Glückseeligkeit
Es ist manchmal erschreckend, wie kritische Fragesteller aus potentiellem Angehörigenumfeld angegangen werden.

Die beiden Gruppen sollten respektvoller miteinander umgehen. Auf beiden Seiten gibt es natürlich schwarze Schafe - sind aber bestimmt die Ausnahme.

Eine kritische sachliche und differenzierte Auseinandersetzung sollte gerade deswegen praktiziert werden.

Gruß Rosa
Rosa L. ist offline  
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Alt 16.03.2010, 19:24   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Rosa L. Beitrag anzeigen
Auch Nichtberufsbetreuer verfügen durchaus über differenziertes Wissen zum Betreuungsrecht.
Das würde ich so allgemein genauso wenig stehen lassen, wie die Behauptung, dass kein Nicht-Berufsbetreuer Ahnung vom Betreuungsrecht hätte... oder dass alle Berufsbetreuer Ahnung davon hätten...

Tatsächlich ist das Betreuungswesen ein nicht unkompliziertes Geschäft, das selbst für erfahrene "Profis" immer wieder unbekannte Facetten und Abgründe offenbart. Da haben Laien - bei allem Bemühen - oft schlechte Karten, obschon es zweifelsohne auch sehr versierte Angehörige geben mag.

Meine persönliche Erfahrung zeigt allerdings, dass solch versierte und verständige Angehörige die absolute Minderheit bilden - und ich behaupte mal ganz frech, dass das der Erfahrung der meisten anderen Berufsbetreuer entspricht.


Zitat:
Es ist manchmal erschreckend, wie kritische Fragesteller aus potentiellem Angehörigenumfeld angegangen werden.
Auch das lässt sich vermutlich mit den Erfahrungen der Berufsbetreuer begründen.
Mich persönlich haben weitaus häufiger Angehörige versucht, zu betrügen, zu instrumentalisieren oder zu erpressen, als es Betreute versucht haben. Da lernt man als Berufsbetreuer schnell, ganz im Sinne von "Akte X" ein "Trust no one" zum Motto für Angehörigenkontakte zu nehmen - so bitter und unfair das auch sein mag.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 17.03.2010, 06:01   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Noch einen draufgesetzt:

Ich habe vor kurzem in einem Rechtspflegerforum mal die Frage gestellt, ob es Tatbestände gibt, bei denen ich mehr Std. abrechnen kann, als das VBVG vorsieht (betraf ein sehr aufwändiges Verfahren).

Die Antwort war: Nein, gibts nicht. Ich solle an die Mischkalkulation denken und im Übrigen kenne man keinen Berufsbetreuer, der schon auf Stunden verzichtet habe.

Noch Fragen ?
Rudi ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, stundensatz, vergütung


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