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Fachwirt233 18.03.2010 13:04

Fragen zur Insolvenz
 
Hallo an Alle,

ich bin seit kurzem für ein Ehepaar ehrenamtlich zur Betreuerin bestellt wurden. Der Mann lebt im Heim die Frau zu Hause. Das Problem diese beiden haben gemeinsame Schulden bei fast 20 Gläubigern und man weiß wohl auch nicht was noch hinzukommt (Aussage d. vorherigen Berufsbetreuerin). Die Berufsbetreuerin hat schon ca. die Hälft der Fälle mit Vergleichen abgehandelt. Mir persönlich erscheint das zu Mühsam bzw. f. mich als ehrenamtliche sehr Zeitaufwendig. Ich war bereits bei einer Beratungsstelle und diese hat mir auch angeraten den Weg der Privaten Insolvenz zu gehen. Habe nächste Woche wieder einen Termin. Brauche ich eine Genehmigung seitens vom Amtsgericht f. die Einleitung einer privaten Insolvenz?

Wäre über hilfreiche Antworten sehr erfreut.

Grüße und einen schönen Tag

michaela mohr 18.03.2010 16:49

Hallo Fachwirt233,

für die Einleitung des Insolvenzverfahrens brauchst Du keine gerichtliche Gemehmigung. Schuldenreguliereung gehört zum Job dazu- zumindest in vertretbarem Ausmass, wenn der überstiegen ist dann muss ein Profi ran.

Gruss Michaela

Rudi 18.03.2010 19:55

Also ich habs mir abgewöhnt, Mehrfachverschuldungen in diesem Maße selbst zu bearbeiten. Das ist ein Aufwand, für den ich einfach keine Zeit habe.
Das mache ich dann mit einer Schuldnerberatung zusammen.

BetrKl 19.03.2010 08:29

Würde hier auch mit einer Schuldenberatung zusammen arbeiten. Es ist nur die Frage, wenn anscheinend immer wieder neue Schulden hinzu kommen, ob der Weg der Insolvenz dann der Richtige ist. Oder handelt es sich hier doch um Schulden aus der Vergangenheit, die nur allmählich bekannt werden?

Fachwirt233 19.03.2010 09:24

Insolvenz
 
Hallo BetrKl,

ja das ist so eine Sache, ob wirklich noch Forderungen hinzukommen, weiß wohl Niemand richtig. Die Schulden sind aus den 90ziger Jahren. Die Forderungen werden meist gegenüber der Frau gemacht. Nun frage ich mich, ob ich nur für die Frau die private Insolvenz anmelde und den Mann außen vorlasse!? Die Schulden sind sicherlich von beiden gemeinsam gemacht wurden.

Danke schon mal für die Antworten.

Grüße
Fachwirt233

Rudi 19.03.2010 11:21

Wieso willst du denn gleich ne Insolvenz machen?
Viell. weiß ich zu wenig über diese Sache, es hört sich aber für mich so an, als sei die Sache ohne Insolvenz reparierbar, die eine erhebliche Belastung für die Betroffenen darstellt. Ich denke bloß an die Einhaltung der Obliegenheitspflichten.
Ich würde die Sache erstmal versuchen über ne Schuldnerberatung im Vergleichswege zu regulieren. Wenn das nicht geht, können immer noch die Kanonen aufgefahren werden.


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