Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Verwahrgeldkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an Alle,
ich bin seit kurzem für ein Ehepaar ehrenamtlich zur Betreuerin bestellt wurden. Der Mann lebt im Heim ...
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18.03.2010, 13:04 | #1 |
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Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 8
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Kosten Verwahrgeldkonto
Hallo an Alle,
ich bin seit kurzem für ein Ehepaar ehrenamtlich zur Betreuerin bestellt wurden. Der Mann lebt im Heim die Frau zu Hause. Das Heim rechnet mtl. 4€ f. die Bearbeitung des Verwahrgeldkonto ab? Ist das Rechtens? Ich habe selbe im Heim gearbeitet und bei uns gab es sowas nicht. Wäre über hilfreiche Antworten sehr erfreut. Grüße und einen schönen Tag |
18.03.2010, 19:47 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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Hallo Fachwirt,
ich habe mit einigen Heimen zu tun. Ein monatl.Pauschale für das Verwahrgeldkonto gibt es bei diesen Heimen nicht. Gruß Goda |
19.03.2010, 08:30 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Eine Gebühr für die Führung des Verwahrgeldkontos ist mir auch völlig unbekannt und wird bei keinem der mir bekannten Heime praktiziert.
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19.03.2010, 09:17 | #4 |
Gesperrt
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 8
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Verwahrgeldkonto
Ich kenne das selbst eben auch nicht und ich arbeite in einem Heim in der Verwaltung. Nur möchte ich gerne wissen, mit welchen Argumenten ich dagegen vorgehen kann? Reicht das aus, wenn man sagt, dass diese Gebühr in anderen Heimen nicht die Regel bzw. nicht praktiziert wird aus?Glaube nicht!!!
Danke f. die bereits erhaltenen Antworten. Schönen Freitag noch Fachwirt233 |
19.03.2010, 11:38 | #5 | ||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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STOP.
Solange nicht im Heim- und Pflegevertrag die Geldverwaltung ausdrücklich als Leistung ohne separate Kosten aufgeführt ist, stellt die Taschengeld-Verwaltung eine freiwillige Leistung des Heims dar. Nimmt man so ein Angebot als Bewohner oder Betreuer eines Bewohners an, handelt es sich dabei um eine rein zivilrechtliche Vereinbarung. Ob das Heim für die Verwahrung Gebühren erhebt oder nicht, ist Entscheidung des Heimträgers alleine - oder halt Verhandlungssache. Die Geldverwahrung und -auszahlung stellt eine zivilrechtliche Dienstleistung dar, die sich der Heimträger durchaus auch vergüten lassen kann. Zitat:
Ist das beste Argument.... Musst halt dann ein Girokonto für die betreute Person anlegen und das TG darauf einzahlen lassen... und irgendwie dafür sorgen, dass die betreute Person halt auch regelmäßig an Geld kommt..... Persönlich würde ich da aber lieber die Gebühr zahlen oder den Leuten mitteilen, dass ich durchaus erwarte, dass meine Betreuten hier einen ordentlichen Rabatt bekommen..... Zitat:
Aus der eigenen Praxis kenne ich es durchaus, dass eine Verwaltungsgebühr erhoben wird... ich kenne allerdings auch Heime, die die TG-Verwaltung überhaupt nicht mehr anbieten...
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barbetrag, heimaufenthalt, heimkonto, stationäre einrichtung, taschengeld, taschengeldkonto |
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