Dies ist ein Beitrag zum Thema Zinsen bei Heimunterbringung an den Sozialhilfeträger abführen ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forenteilnehmer,
bin taufrisch-neu hier in eurem forum. Finde es einfach genial auf diese weise zu kommunizieren.
Kann mir ...
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18.03.2010, 20:35 | #1 |
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Ort: Plauen
Beiträge: 3
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Zinsen bei Heimunterbringung an den Sozialhilfeträger abführen ?
Hallo liebe Forenteilnehmer,
bin taufrisch-neu hier in eurem forum. Finde es einfach genial auf diese weise zu kommunizieren. Kann mir jemand verraten ob er erfahrungen zu folgender thematik hat ..... Klient lebt im Heim , der sozialhilfeträger zahlt die heimkosten zuzüglich der einbehaltenen rente des betroffenen natürlich. Das schonvermögen des heimbewohners liegt unter der freigrenze von 2600 euro und es gibt ein kleines sparbuch mit ganz kleinen zinsen. Nun will das sozi aber diese zinsen haben. Ich denke , das darf nicht sein. bzw. erst dann , wenn die freigrenze überschritten wurde. Sicher bin ich mir jedoch nicht. Kann jemand was dazu sagen ? Lg Bika |
18.03.2010, 20:43 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Das Sozialamt darf das. Ich hab zwar auch meine Meinung dazu, aber die zählt hier nicht.
Du mußt unterscheiden zwischen Vermögen und Einkommen. Bei Vermögen gilt die Schongrenze von 2.600 €. Und das gesamte Einkommen, also Rente und z.B. auch Zinsen, muß er zur Deckung der Heimkosten einsetzen, wenn diese vom Sozialamt übernommen werden. |
18.03.2010, 20:54 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
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Hallo zusammen,
habe zu diesem Thema auch mal eine Frage.Wenn diese Zinsen ans Sozialamt gehen,braucht zur Entnahme dieser Beträge auch eine Genehmigung vom Gericht?? Gruß Goda |
18.03.2010, 20:59 | #4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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genaugenommen ja.
Ich würde das aber mit der zuständigen RP besprechen. Ich hatte sowas auch noch nicht, weil unserer Sozialamt nicht so pinngelig iss. |
19.03.2010, 13:51 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Moin zusammen
Leider ist es wirklich so mit den Zinseinkünften. Da hat das Sozialamt einen Anspruch drauf. Das ist der Grund, warum ich inzwischen größeres Schonvermögen nicht mehr auf Sparbücher oder Tagesgeldkonten anlege. Die unnötige Arbeit wg. der Zinsabführung und Genehmigung zu diesem Schwachsinn ist teurer als die Zinseinahmen selber. Deshalb bekomme ich auch ohne Probleme die Genehmigung solche Anlagen aufzulösen. Erfreulicherweise hühnert das Sozialamt in meiner Gegend nicht wg. der Zinsen von Sparbüchern als Taschengeldkonten rum. (Ich hätte sonst noch das Angebot in petto, das persönliche Budget für die zusätzlichen Kontoführungsgebühren des TG-Girokontos nebst Budgetverwaltungsassistenz zu beantragen und gerichtlich durchzusetzen...) MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
22.03.2010, 18:26 | #6 |
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Ort: Plauen
Beiträge: 3
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Zinsen an Sozialamt bei Heimunterbringung
Liebe Forenteilnehmer zum Thema,
erst einmal ganz herzlichen dank für die vielen inputs zur thematik. Ja, mir gefällt diese herangehensweise natürlich auch gar nicht. Finde es sogar richtig böse. Was mir jedoch noch völlig unklar zur rechtmäßigkeit der frage ist, ist der umstand, dass ich einige klienten habe, welche einkommen aus der wfb erzielen und dieses nur anteilsweise an das sozi abführen müssen. Der großteil verbleibt ihnen als ihr einkommen zusätzlich zum bar und zusatzbarbetrag. Demzufolge muß es für mein dafüfhalten doch eine form des schutzes geben. Oder anders gesagt : würde man den werkstattgängern all ihren lohn wegnehmen zur deckung der heimkosten , dann würde vermutlich nur noch die hälfte der leutchen tatsächlich zur arbeit gehen |
22.03.2010, 18:53 | #7 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Bika,
der "Schutz" ist der Unterschied der Einkommensarten! Das eine ist ERWERBSeinkommen, das andere ist nur Einkommen! Es ist ja z.B. auch so, dass man im SGB II die Versicherungspauschale beim Erwerbseinkommen geltend machen kann, bei Zinseinkünften aber nicht. Hat also alles seine (gesetzliche) Richtigkeit. Gruss, MurphysLaw |
24.03.2010, 22:50 | #8 |
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Beiträge: 3
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Zinsen an Sozialamt
Hallo MurphysLaw,
danke für die schlüssigeund endgültige ansage zum thema. Wieder mal viel gelernt ;-) Ich danke dir und allen anderen personen, welche ihr statement zum thema abgegeben haben. Bis zum nächsten vorab unerklärlichen phänomän / problem. herzlichst Bika |
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