Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Betreuers wegen Minimalzinsertrag ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Na Imre, dann schicke ich dir mal was , was grade unter den RP´s diskutiert wird - lies es aber ...
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19.03.2010, 18:50 | #1 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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Beiträge: 1,404
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Haftung des Betreuers wegen Minimalzinsertrag ?
Na Imre, dann schicke ich dir mal was , was grade unter den RP´s diskutiert wird - lies es aber im sitzen.
Haftung des Betreuers wegen Minimalzinsertrag Sparbuch statt Tagesgeldkonto - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger |
19.03.2010, 21:50 | #2 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Das gehört eigentlich nicht hierher - ich würd's aber dennoch gerne aufgreifen, weil es gerade in "Zinsniedigzeiten" wie jetzt ein nicht unheikles und viel diskutiertes Thema ist. Vielleicht kann eine Moderatöse oder ein Moderatosör ab dem letzten Beitrag von Rudi den Thread cutten und einen neuen mit den zugehörenden Beiträgen aufmachen? Zitat:
Besonders relevant, richtig und wichtig scheinen mir dieser (#5) und auch dieser (#3) Beitrag. Sollte irgendein Gericht mal auf die Idee kommen, mich wegen eines theoretisch denkbaren Zinsdefizits von 1% oder weniger in Haftung zu nehmen, dann... tja, mir fällt keine Drohung ein, die nicht gegen irgendein Gesetz verstoßen würde, daher möge man die Androhung diverser, übelster Folgen einfach der freien Phantasie überlassen... Ernsthaft: Es geht hier sicherlich nicht um theoretisch höher erzielbaren Zins im Marginalbereich - sondern um richtig dicke Differenzen im Bereich von 2% und höher. Und auch nicht um einen hypothetischen Gesamtschaden von 50 € im Jahr, sondern um deutlich höhere Beträge. Dabei gilt Folgendes zu beachten: Der Betreuer ist auch bei der Geldanlage meiner Auffassung nach nicht zwingend verpflichtet, das zinsgünstigste Angebot zu wählen (fehlende Grundlage in § 1806 BGB), sondern er hat pflichtgemäß zu ermessen, welche Anlageform zu welchem Zinssatz er zu welchem Zeitpunkt wählt (§§ 1806ff, 1833 BGB i. V. m. § 1908i BGB, sinngemäß: LG Freiburg i. Br., Urteil vom 04.09.2003, 3 S 478/02; BtMan 2005, 105). Dabei kann es durchaus eine Reihe guter Gründe geben, die für eine vergleichsweise niedriger verzinste Anlage sprechen. Der Betreuer sollte eine solche Entscheidung jedoch eben dann auch schlüssig und dem Einzelfall gerecht werdend begründen können. Keinesfalls kann der Betreuer (ebenso wenig der Rpfl.) dazu verpflichtet sein, alle denkbaren Anlageformen bei allen denkbaren Banken und die jeweils tagesaktuellen Zinssätze zu kennen. Hier gilt, dass der betreute Mensch dies im Regelfall selbst auch nicht können würde und dem Betreuer als gesetzlichen Vertreter eine Allwissenheit in diesem Bereich somit auch nicht abzuverlangen ist. Allerdings spielt hier die angelegte Summe eine nicht unwesentliche Rolle: Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass jemand, der 1 Mio € anzulegen hat, sich naturgemäß erheblich intensiver mit Anlagezinsen befasst, als jemand, der 2.600 € anzulegen hat. Und wenn sich der Millionär selbst nicht so gut auskennt oder auskennen will, beauftragt er im Regelfall einen sachkundigen Dienstleister mit der Auswahl des besten Anlageprodukts - was dem Betreuer in Vertretung des Millionärs ja durchaus auch möglich ist und ggf. sogar von ihm erwartet werden kann. Wer allerdings 1 Mio € Mündelgeld auf einem Sparbuch zum Mindestzinssatz anlegt - naja, dem ist eh nicht mehr zu helfen... Ein ganz essentieller Aspekt, der mir in der Diskussion im Rpfl-Forum völlig zu fehlen scheint, ist die Notwendigkeit der Mündelsicherheit einer Anlage. Ich gehe durchaus gerne soweit und behaupte, dass eine tatsächlich mündelsichere Anlage i .S. d. §§ 1807 e. a. nur bei einem Kreditinstitut erfolgen kann, das einem ausreichend hoch bemessenen Einlagensicherungsfonds zugehörig ist. Und das dürfte bei den meisten Direkt-Banken mit zinsstarken Anlagekonten nicht der Fall sein. Abgesehen davon sprechen in vielen Fällen reichlich formale Gründe gegen eine solche Anlage, wie aus der Rpfl.-Diskussion ja auch herauszulesen ist. Somit kommen Direkt-Banken m. E. oftmals schlichtweg gar nicht Frage für die Anlage von Mündelgeldern - Zinssatz hin oder her. Größere Geldbeträge quasi "im Sparstrumpf" zinslos aufzubewahren ist auch eine eher schlechte Idee - es sei denn, bestimmte, in der Person und im Willen der betreuten Person liegende Gründe rechtfertigen dies.
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Geändert von Chesterfield (19.03.2010 um 21:53 Uhr) |
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20.03.2010, 00:12 | #3 | |
Gesperrt
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Beiträge: 2,294
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Hallo,
zu lesen war u.a. auch Zitat:
Ps. Für Tagesgeldkonten sind ebenfalls Sperrvermerke einzutragen, hier jedenfalls.. |
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20.03.2010, 08:14 | #4 | ||
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Guter Beitrag, chesterfield. Du hast die Problematik ausführlich dargelegt, wobei:
Zitat:
Die Diskussion im Rechtspflegerforum zeigt doch ein Dilemma der Vermögensbetreuung auf: Legt ein Betreuer z.B. Geld in Unternehmensbeiteiligungen an, was grundsätzlich möglich ist; siehe hierzu u.a.: Zitat:
gibt es Probleme, wenn die Kurse fallen. Legt er die Kohle dagegen unkompliziert sicher auf das gute alte Sparbuch, wirft man ihm vor, nicht genügend Zinsen zu erwirtschaften. Das Hauptproblem heutzutage ist dabei doch, dass die Banken - wohlwissend kalkuliert - ein Gestrüpp von undurchsichtigen Anlageformen geschaffen haben, bei dem der gemeine Bankkunde nicht mehr durchblickt und den Fängen der Finanzbranche ausgesetzt wird. Einige Banken bieten ein normales Sparbuch erst gar nicht mehr an. Geht mal zu einer Bank und sagt, dass ihr für Euren Enkel ein Sparbuch anlegen und jeden Monat 50,- Euro einzahlen wollt (sofern ein einfach zu handhabendes Sparbuch überhaupt noch angeboten wird). Kein Problem? Von wegen. Wenn man - obwohl langfristig denkend - dabei einen Zinssatz knapp über 0 erreichen möchte, wird man meistens auf provisionssträchtiges Fondssparen verwiesen. Die größten Mogelpackungen sind m.E. dabei die sogenannten Garantiefonds, die einem vorgaukeln, dass man - egal wie sich die Werte entwickeln - auf jeden Fall sein eingezahltes Geld wieder erhält. Dass dabei aber die sogenanten "Ausgabeaufschläge" und Depotgebühren außen vor bleiben - und somit neben einem evt. Zinsverlust gegenüber sicheren Anlagen - Ungemach droht, wird gerne verschwiegen. Für mich als Betreuer gibt es in puncto Gelanlage daher nur eine Handlungsweise: Keine Fonds (auch keine Renten- oder "Garantiefonds"), natürlich auch keine Aktien, sondern lediglich sichere Sparbücher oder Festgelder - auch wenn sie wenig Zinsen bringen. Wobei auch immer zu beachten ist, dass Geld mal schnell zur Verfügung stehen muss. Angesichts der bedenklichen Machenschaften vieler Geldinstitute und "Anlageberater" bleibt mir keine andere Wahl. Aufgrund der weiterhin bestehenden Bankenkrise und der mangelnden Glaubwürdigkeit dieser Branche wird mir dabei auch kein Rechtspfleger an den Karren fahren können. mfg Geändert von carlos (20.03.2010 um 08:16 Uhr) |
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20.03.2010, 11:39 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,598
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Moin Rudi & alle anderen
Dasist wirklich eine interessante Diskussion. Allerdings teilt sie sich in zwei Bereiche: Der eine, der von den anderen schon spannend unter die Tastatur genommen wurde, betrifft das Anlagevermögen, das in deutlich höheren Regionen anzusiedeln ist, als dass man die Betreuten noch als ALG2 oder GSIG-Empfänger einstufen könnte. Bei diesen habe ich es ähnlich wie Carlos gehalten und den Rechtspflegern mitgeteilt, dass ich die anzulegenden Vermögenssummen sicherheitshalber in Tagesgeldanlagen packe, weil mir seit dem Banken-Crash nur noch Anlageformen als mündelsicher erscheinen, die über den Bankenfonds abgesichert sind. Selbst die Sparkassen und Volksbanken haben sich als "mündelsicherste" Banken verspekuliert - und auch deren Inhaberschuldverschreibungen sind nicht unbedingt abgesichert... Der zweite Bereich (den ich in meinem ursprünglichen Beitrag eigentlich angesprochen habe) bezieht sich auf ALG 2 oder GSIG-Empfänger, die z.B. wg.eines Unfalles o.ä. Schmerzensgeld bekommen, das als Schonvermögen angesehen wird. Die Zinsen, die durch das Anlegen dieser Gelder erzielt werden, will das Sozialamt oder die ARGE als Einkommen anrechnen und von ihren Leistungen abziehen. Deshalb lohnt es sich für die Betreuten nicht ein Schonvermögen zinsgünstig anzulegen, weil damit nur Behörden gefüttert werden und Arbeit für Behördenmitarbeiter sowie Betreuer und Banken anfällt, die durch die Zinsen in den meißten Fällen nicht aufgewogen und schon gar nicht bezahlt wird. Für diese Fälle habe ich bisher auch das Verständnis bei meinen Rechtspflegern erhalten. Häbby Weekend &Co. wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
20.03.2010, 12:15 | #6 | |||||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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Beiträge: 911
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Zitat:
Allerdings gab es auch vor der aktuellen "WWK" schon 100% sichere und trotzdem zinsgünstige Anlageformen. Spannenderweise bieten hierzulande gerade die "Dorfbanken" oft erschreckend gute Konditionen bei größter Sicherheit an. Ich würde als Faustregel festhalten: Je höher der anzulegende Betrag, desto größer die Streuung der Anlageformen, desto akzeptabler ein gewisses Risiko. Soll heißen: 2.000 € liegen auf einem regulären Sparbuch durchaus schon mal gut. Bei 1 Mio € sollte ich als Betreuer im Regelfall eine große Bandbreite an Anlageformen mit gestaffelten Beträgen haben - von langfristigen, also mehrjährigen Festanlagen, über möglichst "sichere" Fondsanteile, Anleihen u. U., kurzfristige Anlagen für Nachschub an verfügbarem Kapital, etc. Bei solch extremen Beträgen ist ggf. sogar ein gewisser Betrag als Risikokapital anzulegen - aber das braucht sehr viel Fingerspitzengefühl und Fachkenntnis. Wir haben hier im Büro vereinzelt Betreute mit sehr hohem Geldvermögen und mehrere im Bereich zwischen 100.000 und 400.000 € - da macht die Vermögenssorge nicht mehr wirklich Spaß und jede Abwärtsbewegung im Kapitalmarkt verschafft Schlaflosigkeit... Zitat:
Geht man mal davon aus, dass man selbst Millionär wäre, würde man sein Geld vermutlich so anlegen, dass es zumindest nicht weniger wird - also sollten die Zinserträge der 100% sicheren Anlagen ausreichen, um im Extremfall einen Totalverlust des Risikokapitals, zumindest aber eine gewisse Bandbreite an Kursschwankungen in etwa auszugleichen, würde ich sagen. Diese Überlegung führt zu der Konsequenz, dass solche Risikoanlagen erst ab einer bestimmten Summe an Anlagevermögen überhaupt in Frage kommen - und diese Summe liegt m. E. bei deutlich über 100.000 €. Persönlich muss ich zugeben, dass ich mich in der Verwaltung von Vermögen bis zu 500.000 € sehr sicher fühle - aber froh bin, dass die reicheren Betreuten bei meinem Sozius sind. Der befasst sich eben auch privat erheblich mehr mit dem Kapitalmarkt als ich und hat da schlichtweg das größere Fachwissen. Ich selbst würde bei Beträgen über 500.000 € immer einen externen, unabhängigen, seriösen Finanzberater hinzuziehen (ja, sowas soll's tatsächlich noch geben...). Zitat:
Wie schon erwähnt: Gerade einige "Dorfbanken" (quasi VR-Bank Hintertupfing & Co.) hier bei uns machen einen soliden und vertrauenserweckenden Eindruck, bei transparenter und attraktiver Anlagekonstruktion. Ich bin grundsätzlich immer noch ein Fan von Sparkassen und Volksbanken / Raiffeisenbanken, während ich mit anderen Kreditinstituten überwiegend negative Erfahrungen gemacht habe. Ansonsten ist es ja immer gut, wenn man als Betreuer die Struktur und Qualität der Dienstleister aus den relevanten Bereichen in seiner Umgebung im Auge hat - egal, ob es sich dabei um Pflegedienste, Betreutes Wohnen, Einkaufsdienste, Hausmeister, Immobilienmakler oder eben Finanzberater handelt. Der Betreuer ist nicht selten einfach ein Sozialpädagoge oder Jurist - und seien wir mal ehrlich: Die können durchaus eine Menge Ahnung in verschiedensten Bereichen haben, aber ausgewiesene Finanzexperten sind das nicht unbedingt... Daher tut man als Betreuer einfach gut daran, sich im Zweifelsfall fachkundige Experten "ins Boot" zu nehmen - wenn man dann nämlich mal untergeht, tut man es wenigstens nicht alleine, was im folgenden Schadenersatzprozess durchaus eine signifikante Rolle spielen kann. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bei Extremfällen mit sehr hohen Anlagewerten gilt das aber eben m. E. nur noch sehr bedingt. Zitat:
Die Normen der SGB II und XII hinsichtlich der persönlichen Verpflichtung des Hilfeempfängers, Bedürftigkeit zu vermeiden oder bestmöglich zu minimieren, sind ja hinlänglich bekannt. Das vorsätzliche Verhindern oder Drücken von Zinseinnahmen kann übelste Konsequenzen haben in diesem Kontext... Unter gewissen Umständen kann man da wohl sogar im § 263 StGB landen - und da will ganz sicherlich kein Betreuer hin...
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Geändert von Chesterfield (20.03.2010 um 12:38 Uhr) |
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20.03.2010, 12:37 | #7 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
ich widersprech dir ja nur seeeeehr ungern, wie du ja weißt. aber das seh ich ja total anders. wenn du geld für dein betreuten anlegst, muss du es immer sicher anlegen. und nix mit risiko, egal wieviel er nun hat. wenn du dein eigenes geld verzocken willst, is das ja in ordnung. aber nur weil ein betreuter dick kohle hat, darf doch nicht der betreuer irgendwo risiken eingehen, außer die betreute besteht darauf. nichtmal wenn die betreute vorher risikohaft angelegt hat, wär das ein grund als betreuer das so beizubehalten. betreuer müssen doch das wohl der klientel im auge haben. und risikoanlagen gehören da nicht dazu. besser nen paar mark weniger, als risiko, dass die kohle futsch is... gruß, zeiten Geändert von zeiten (20.03.2010 um 12:40 Uhr) |
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20.03.2010, 12:51 | #8 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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Beiträge: 911
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Zitat:
Hedgefonds und die klassischen Kurswetten kommen da natürlich wohl eher selten in Betracht - aber es gibt z. B. Fonds und gewisse Einzel-Aktienwerte, die ein überschaubares Risiko im Sinne der Mündelsicherheit und vergleichsweise enorme Renditen bringen können. Wenn Du von 1 Mio Anlagevermögen ausgehst, machen 1,5 oder 2% Renditeunterschied schon eine ganze Menge Asche aus - wir sprechen hier ja eben nicht nur von "ein paar Mark"... Der Betreuer ist verpflichtet, Mündelgeld so anzulegen, dass es sich vermehrt - das ist die Basis. Gleichzeit ist er verpflichtet, den Spagat zwischen Mündelsicherheit und Rendite zu schaffen - damit in einem angemessenen und überschaubaren Rahmen zu balancieren. Die Diskussion im Rpfl.-Forum dreht sich genau um diesen Balance-Akt - und der wird eben komplizierter, je höher das Anlagevermögen und je instabiler der Finanzmarkt ist. Genauso, wie es pflichtwidrig ist, geringes Anlagevermögen riskant anzulegen, kann es pflichtwidrig sein, bei hohem Anlagevermögen stur auf 08/15-Anlagen zu gehen, weil dadurch eben hohe Renditeverluste trotz überschaubarem Gesamtrisiko drohen. Wohl gemerkt darf das natürlich keinesfalls in ein "Zocken" ausarten - das ist ja klar. Wie gesagt: Das ist eine Thematik, die gerade in Krisenzeiten kein Spaß für Betreuer ist... Das Eingehen eines Risikos ist grundsätzlich übrigens nicht zwingend unvereinbar mit dem Betreutenwohl i. S. d. § 1901 BGB - das gilt nicht nur für den finanziellen Bereich.
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Geändert von Chesterfield (20.03.2010 um 12:57 Uhr) |
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20.03.2010, 13:50 | #9 | ||||||
"Räuberbraut"
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Zitat:
in § 1807 über Art der Anlegung, steht ausdrücklich: Zitat:
in einem von deinen anderen paragrafen ist dann mal von: "andere anlageform kann auch vom gericht oder so erlaubt werden" die rede. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
grüßli zeiten Geändert von zeiten (20.03.2010 um 13:55 Uhr) |
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20.03.2010, 15:26 | #10 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
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Also ich hätte garnicht gedacht , dass ich mit dem kleinen Querverweis in ein anderes Forum eine solche Diskussion auslöse, will aber auch meine Meinung dazu sagen.
Ich hab da aber n anderen Ausgangspunkt. Wir sind als Betreuer, jedenfalls sehe ich das so (Mit-)Verwalter von Lebensbereichen, die im BGB "Aufgabenkreise" heißen - für Leute, die ihre Dinge nicht mehr bewältigen können - und zwar in einer immer differenzierter werden Gesellschaft. Darin sehe ich meine grundsätzliche Verantwortung in meinem Job. Insofern sind wir eher nicht die Spezialisten für ausgewählte Bereiche, sondern eher die AllRounder, die sich in allem möglichen auskennen müssen: Betreuungsrecht, Sozialrecht, Buchführung, Psychiatrie, Hausverwaltung und und und... Ich kann von mir sagen, dass ich auch immer wieder mit Dingen konfrontiert werde, mit denen ich vorher nichts zu tun hatte, weil die Möglichkeiten Lebensbereiche zu gestalten und sich für oder wider zu entscheiden immer vielfältiger werden. OK, dafür gibt "Berater" oder welche, die sich dafür halten. Aber gerade in Finanzdingen ... gibts denn überhaupt noch sowas wie unabhängige Berater, oder gibts nicht hauptsächlich welche - auch in den Banken - die versuchen wollen mir ihre Produkte unterzujubeln, so windig sie auch sein mögen - weil´s im Finanzbereich ja vorwiegend um Kopfprämien geht. Ich fühle mich schlicht und einfach überfordert hier zu beurteilen, die richtige Geldanlage zu finden: Mit richtig meine ich dies so, dass das mir anvertraute Kapital der Betroffenen nicht verbrennt. Manchmal habe ich den Eindruck, es geht in vielen Dingen nur darum, sich mit dem was man weiß wichtig zu tun und ich werde das Gefühl auch nicht los, dass es sich in dem Impuls, der da in dem RP-Forum angekommen ist, genau um so eine Sache handelt. Dies tendenziell zum konsequenten Ende gedacht hieße, dass man mich irgendwann mal dafür verantwortlich machen könne, weil ich den falschen Arzt ausgesucht habe oder ähnliches. Hier in Meckleburch geht es in aller Regel nicht um zu viel Geld, eher um zu wenig. Ich hatte/habe in all den Jahren gerademal 2 Betreuungen mit vorhandenem Vermögen in den Dimensionen, die hier diskutiert werden. Zwei alte Frauen, sagen wir eher Damen, von denen eine wegen Demenz nicht mehr zur freien Willenbildung fähig war. Beide hatten ihr Geld auf Sparbüchern angelegt, die Eine dazu noch in einem D**ka-Investmentfond. Ich habs so gelassen und ich werde daran auch nichts ändern, auch zukünftig nicht. Ich hab n schlagendes Argument: Sie haben es so eingerichtet, als sie noch zum freien Willen fähig waren. Selbst wenn mir doch einer mal mit dem Thema vor die Karre fahren sollte - dann zieh ich halt durch die Instanzen.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (20.03.2010 um 15:31 Uhr) |
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bank, bankgeschäfte, geldanlage, haftung, kreditinstitut, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge, vermögensverwaltung, zinsen |
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