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Gisela Brömmer 21.03.2010 12:26

vorsorgevollmacht
 
hallo ich bin neu hier und brauche einen rat wie ich mich hier verhalten soll.
auf die vorgeschichte will ich nicht weitzer eingehen. aber es handelt sich um meine 87jährige mutzter die in einem pflegeheim von ihrer Enkelin untergebracht wurde. da meine mutter etwas geld aufg der kante hatte wurde sich bis zu ziel der träume pflegeheim gekümmert. die wohnung aufgelöst und meiner mutter ihr ganzes leben ausgelöscht. sie hat kein andenken aus alten zeiten und es wurde gegen ihren willen alles entschieden. ich wart entsetzt über das nackte zimmer im pflegeheim. sie wollte auch zurück in ihre heimat. isie widerrief alle an ihre enkelin erteilten vollmachten und gab sie mir damit ich sie wieder in ihre heimast hole. ich habe alles daran gesetzt. doch 5 tage später wurde meine mutter von der enkelin unter druck gesetzt und sie widerrief die mir ghegebenen vollmachten und schickten dazu ein fax an das in ihrer heimat angemeldeten pflegrheim. sie wurde sehr verunsichert. ich wurde auch dahingehend informiert das kein geld mehr vorhanden ist und ich asls Tochter die beerdigung zahlen müßte. Ich weiss jetzt gar nicht so recht wie ich vorgehen soll. die betreuungsbehörde hällt sich raus obwohl sie wegen der vorfgälle hätte eingreifen müssen. meine mutter wurde von der enkelin sehr beschimpft dazu beleidigt georfeigt worden und geldlich ausghenutzt. geht das nicht in die richtung missbrauch von schutzbefohlenen. ich glaube kaum das die enkelin als betreuerin dies darf. sie kämpft wie eine löwin um die betzreuung. es macht mich sehr stutzig irgend etwas stimmt hier nicht. ich hoffe das ich alles richtig geschildert habe und ich wäre sehr dankbar wenn ich auf die fragern eine antwort bekommen würder. meine mutter tut mir sehr leid sdie steht sehr unter diesen druck.

zeiten 21.03.2010 22:37

hallo gisela,
wenn ich das richtig verstehe, wird deine mutter zu einer vollmacht genötigt, die sie gar nicht aufrechterhalten möchte. das ist nicht schön.

in wie weit hat denn das betreuungsgericht mit dem fall zu tun? du schreibst ja, dass es sich um eine vorsorgevollmacht handelt und damit hat das gericht eigentlich nichts zu tun. dann schreibst du aber wieder, die enkelin würde um die "betreuung" kämpfen. wenn es aber um eine vorsorgevollmacht geht, dann ist das keine betreuung im rechtlichen sinne und damit wäre eigentlich auch das betreuungsgericht nicht zuständig.

in diesem fall würde ich mich aber dennoch an das gericht wenden und eine betreuung beantragen und ihnen den verlauf schildern. eben auch, dass die mutter innerhalb von fünf tagen eine vollmacht widerruft, eine nächste erteilst und die dann auch wieder widerruft.... du kannst ja dazu schreiben, dass du befürchtest, dass diese vollmacht nicht aus freien stücken gegeben wurde. wichtig wäre natürlich, dass deine mutter irgenwo in sicherheit kommt, so dass sie wieder frei entscheiden kann, was sie möchte.

ist denn deine mutter noch geschäftsfähig oder ist sie dement oder teilweise dement? das wäre wichtig zu wissen.

gruß, zeiten

Lisa 22.03.2010 14:58

Hallo Gisela,

erst mal eine Bitte: Könntest Du vielleicht in Absätzen schreiben und nicht alles klein. So ist es mühsam zu lesen. Wenn nicht, werde ich mich bemühen.

Wie Zeiten schon geschrieben hat, bei einer Vollmacht hält sich das Gericht raus. Wenn Du Zeugen für die MIßhandlungen hast, kannst Du natürlich dagegen angehen.
Auch eine Betreuung kannst Du "anleiern". Allerdings gilt immer noch Vollmacht vor Betreuung. Wie sieht denn das Personal im Heim die Situation?

Kann Deine Mutter denn überhaupt eine gültige Vollmacht ausstellen (demenz o.ä.)?

Such Dir vor allem Hilfe - in der Familie, beim Anwalt oder auch beim Betreuungsgericht.

Liebe Grüße
Lisa

silvana 22.03.2010 16:27

Hallo Liesa

erstmals vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde beim Schreiben absätze machen.
Ich bin Silvana und frage für meine Bekannte da sie mit dieser Sache viel Ärger hat.

Leider weiss sie keinen Rat mehr.
die Mutter hat ihrer Enkeltochter eine Vorsorgevollmacht erteilt und hat sie gegen ihren Willen im Pflegeheim einer anderen Stadt unter-
gebracht.

sie wollte aber zurück in ihre Heimat in ein dortiges Pflegeheim. Aber
die Enkeltochter hat das verhindert. und sie erpresst womit weiss ich nicht genau.

Die Mutter hat dann die Vorsorgevollmacht der Enkelin entziehen wollen und Widerspruch bei der Betreuungsbehörde eingelegt.

Sie wollte einen anderen Betreuer da sich die Enkeltochter als Betreuerin nicht um die alte Dame gekümmert hat. Sie wurde ins Pflegerheim abgeschoben.

Daraufhin hat sich meine Bekannte ,also die Tochter eingeschaltet und die Betreuung und Vorsorgevollmacht sich von der Mutter
unterschreiben lassen.

Diese Vollmacht wurde nach 5 Tagen von der alten Dame widerrufen.

Die Enkeltochter hatz dann ein Fax an das neue Pflegeheim geschickt und den Pflegeplatz gekündigt.
Nun versteht meine Bekannte also die Tochter derr alten Dame nichtzs mehr.
Die Mutter wird von der Enkeltochter total unter Druck gestzellt.

Aber warum. Es soll auch um Veruntreuung von Gelder gehen, die alte Dame wollte ihre Kontoauszüge mal einsehen, denn sie ist noch geistig voll da, keine Demenz.

die Enkeltzochter ist so dreisst und hat meine Bekannte angerufen und ihr mitgheteiltdass wenn die alte Dame stirbt sie die Beerdigungskosten tragen muß.

Die alte Dame hätte sich aber mit ihren Geld ein schönes Leben noch machen können ich bin davon überzeug, das hier irgendetwas
n icht stimmt.
:motz:
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich darauf eine Antwort bekommen würde.

Vielen Dank
silvana

Rudi 22.03.2010 17:21

Hallo Silvana

Ich kann dir nur empfehlen, dich mit der Sache ohne zu Zögern an das zuständige Amtsgericht - Betreuungsgericht - zu wenden. Am Besten in Begleitung deiner Freundin.
Ich denke, es ist schwer für dich, als auch für die Forenteilnehmer hier wirklich beurteilen zu können, was dort in der Familie deiner Freundin los ist. Am Besten du nimmst alle verfügbaren Unterlagen mit, die deine Darstellungen belegen können.

Die meisten, wenn nicht alle meiner KollegInnen könnten dir aus eigener Erfahrungen berichten, das unterschiedliche Ansichten über die Betreuung von Angehörigen in den Familien häufig Zwistigkeiten auslösen.
Sollte sich aber Fehlverhalten von Bevollmächtigten oder Betreuern herausstellen, handeln die Gerichte im allgemeinen schnell, wenn es um die Versorgung und den Schutz von Betroffenen geht.

Alles Gute - Rudi

michaela mohr 22.03.2010 17:25

Hallo zusammen,

es ist zwar immer noch verwirrend denn eine gesetzliche Betreuung und eine Vorsorgevollmacht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, aber ich versuche es mal:

Da hat- soweit ich es verstehe- eine Mutter erst ihrer Enkelin und dann ihrer Tochter eine Vollmacht ausgestellt. Diese wurde mehrmals widerrufen.
Was die Oma will wird nicht so ganz klar.

In dieser ganzen verworrenen Situation wäre es das Beste eine gerichtliche Betreuung zu beantragen. Das macht man beim Betreuunggericht in dem Bezirk in dem die Oma wohnt.

Viel Glück, Grüsse.
Michaela

silvana 22.03.2010 17:56

hallo Michaela

Vielen Dank für die Antwort.

Ich verstehe das selbst nicht mehr so richtig.

Es wird alles über den Kopf der Oma entschieden es kommt mir so
vor, als ob hier irgendwas verduscht werden soll.:motz:
Die Oma hat eine ganz andere Meinung, wenn sie mit mir spricht als mit der Enkeltochter da traut sie sich nicht zu widersprechen.

Die Enkeltochter hat ihr gedroht sie in eine geschlossene Anstalt zu stecken wenn sie nicht macht was die sagt.

danke silvana



..

michaela mohr 22.03.2010 19:19

Hallo silvana,

da muss die Oma gar keine Angst haben, niemand kann einen anderen so einfach in eine geschlossenen Anstalt stecken. Sollten solche Versuche gemacht werden würde ich auf der Stelle die Polizei und die Staatsanwaltschaft informieren.

Also nochmal alles möglichst genau aufschreiben. (und vielleicht auch noch mal von jemand durchsehen lassen. Wenn man selbst in einer Sache drinsteckt und die Vorgänge kennt, kommt es einem logisch vor. Ein Aussenstehender versteht beim selben Text oft nur Bahnhof) Weniger die Vermutungen, eher das, was sich auch belegen lässt und das zuständige Betreuungsgericht um Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung bitten.

Ein Richter redet bei einer solchen Sachlage mit der Oma alleine und da kann ihr nicht gedroht werden.

viel Glück nochmal, Gruss
Michaela

silvana 01.04.2010 12:53

vormundschaft
 
hallo, silvana hat noch ein paar Fragen

Aus dem ganzen Vorgang der Vorsorgevollmacht der Oma, die sie der Tochter erteilt hat und der Enkeltochter entzogen hat werde ich auch nicht mehr ganz schlau.

sie hat nach der Rücknahme der Vorsorgevollmacht von der Tochter zu gunsten wieder der Enkeltochter sich nur geäußert, dass sie ihre ruhe hab en will.

wir wissen das sie dazu von der enkeltochter genötigt und erpresst wurde.
ich weiss zwar nicht warum aber nur so viel, die oma müsste sonst bei einem gerichtsverfahren persönlich aussagen, davor hat sie eben ANGST:

Die enkeltochter bemüht sich zur zeit sehr um die oma, das ist sehr verdächtig.
nach 2 jahren pflegeheim wurde endlich einmal das zimmer etwas häuslicher eingerichtet und es sieht nicht mehr so aus wie in einem krankenzimmer.

es wurde jetzt auch ein konto für die oma eingerichtet aber da weiss sie nichts mehr damit anzufangen.

ich kenne mich leider nicht aus ob bei der betreuung im Heim ein Angehöriger auch vergütet wird, dies könnte auch ein grund dafür sein das deswegen so um jeden preis um die gunst der oma geworben wird.

vielleicht sind auch gelder verundreut worden was ich annehmen muß.

ein Anwalt kostet viel geld, was ich aber im moment nicht so habe.
meine rechtsschutzversicherung, weiss nicht ob sie so etwas übernehmen wird.

auf jeden fall möchte ich die oma raushalten, das gibt für sie nur aufregung das möchte ich nicht.

wer weiss darauf eine antwort
:mad2::clapping2:

vielen dank
silvana

das ist echt für mich ein großes problem :h9yboredom:

elinor 01.04.2010 13:18

Hallo Silvana!


Die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung in diesem Fall einspringt, sollte sich rasch und unkompliziert durch ein Telefonat mit derselben klären lassen.:d010:


Viele Grüße
Elinor


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