Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel/Herausgabe der Unterlagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
kleiner tipp: zahl die offenen sachen und schick dem ne kopie von deiner legitimierung und schreib, das wär alles ein ...
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21.04.2010, 11:50 | #11 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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kleiner tipp: zahl die offenen sachen und schick dem ne kopie von deiner legitimierung und schreib, das wär alles ein großes missverständins und du bittest ihn freundlich um überreichung der unterlagen...
jede wette, du kriegst, was du willst. gruß, zeiten |
21.04.2010, 14:47 | #12 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Da halt ich dagegen. Was ist der Einsatz...?
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21.04.2010, 14:54 | #13 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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21.04.2010, 17:49 | #14 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
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Ich hab's getan!!
Habe heute das Honorar natürlich plus der Kostenrechnung des schreibens als Anwalt mitbeglichen....Anwälte sollen ja auch leben..
Ja hab die Papiere für den Notar schon hingerichtet....werde die heute bei dem einwerfen...damit er mir noch fette Stempel draufmacht...nicht dass der Ex-Betreuer wieder reklamiert...das sind ja bloß Kopien....blabla... und wenn ich mitwetten könnte...mein Einsatz wär deutlich höher...dagegen natürlich...hab ja schon mal erzählt dass der mir alles gegen den Strich gemacht hat von Anfang an.... ...aber ich bin ihm auf der Spur Leute...wenn das funzt...und das weiss der nicht...hihi...dann verpaß ich ihm eine.... ..und wenn ich dass geschafft hab muß mein Alter Herr einen ausgeben. ich halt euch auf dem laufenden... Grüßle |
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Stichworte |
aktenübergabe, betreuerpflichten, betreuerwechsel, vergütungsbeschluß |
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