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Betreuerwechsel/Herausgabe der Unterlagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel/Herausgabe der Unterlagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, hat jemand Erfahrung mit Betreuerwechsel. Ich habe die Betreuung für meinen Vater ehrenamtlich von einem Berufsbetreuuer übernommen der ist ...


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Alt 23.03.2010, 13:04   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Betreuerwechsel/Herausgabe der Unterlagen

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Betreuerwechsel.
Ich habe die Betreuung für meinen Vater ehrenamtlich von einem Berufsbetreuuer übernommen der ist Rechtsanwalt.
Ich hatte 2 Jahre lang nur Probleme mit diesem Menschen und bin jetzt heilfroh dass ich meinen Vater von Bad Homburg nach Stuttgart holen konnte und dachte mir so bald ist der böse Spuk vorbei. Nachdem der Notar Ewigkeiten gebraucht hat...schlappe 8 Monate...bis er die Akte geprüft hatte...hat er diese an den alten Betreuer zurückgeschickt. Ich war dann doch sehr verwundert da hier überhaupt keine Übergabe seitens des vorherigen Betreuers stattgefunden hat..und so bin ich wegen jeder Unterschrift zum Notar gerannt...jetzt habe ich den vorherigen Betreuer aufgefordert mir die Unterlagen meines Vaters herauszugeben...und der fragt mich doch tatsächlich was ich damit will...er weigert sich mir die Unterlagen herauszugeben.
Der Notar hat seinen Bericht geschrieben an ihn und an mich gesendet, da steht bei Punkt 2 Herausgabe der Unterlagen durch den ehemaligen Betreuer hat ausserhalb des Notariates stattzufinden...und als Punkt 3 kommen dann die Tantijemen des Herrn, wo ich mich nun weigere ihm diese zu bezahlen, da dies für mich eigentlich absehbar war. Ich habe wiederholt einen Anwalt eingeschaltet der mir doch tatsächlich einen Kompromiss anbietet. Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Betreuungsrichter...der sagt der Notar ist definitv für die administrativen Sachen zuständig und was der sagt ist Gesetz...hab dann nochmals denn Notar angerufen und mir das bestätigen lassen und der sagt zu mir "Sie gehen auf keinen Fall einen Kompromiss ein, die Sachen muß er herausgeben"! Er hat mir angeboten ihn nochmals schriftlich darauf hinzuweisen und wenn er es dann immer noch nicht macht soll ich die Sachen zivilrechtlich einklagen.
Wer trägt denn dann die Kosten. Der hat mir ja jetzt schon angedroht dass er mich zwangspfänden läßt wenn ich ihm nicht sein Honorar umgehend bezahle.

ist blöd ich weiss...dass nimmt mir auch Lebensqualität...denn ich habe mich das ganze Wochenende über diesen Mann aufgeregt..und auch noch ein wenig über meine Anwältin..dass die so einen Vorschlag bringt obwohl ich im Recht bin, finde ich unmöglich.

Gruß
Akinci
Akinci ist offline  
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Alt 23.03.2010, 16:22   #2
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.02.2010
Ort: Berlin
Beiträge: 30
Beitrag

Hallo Atinci,

die Übergabe der Handakte bei Betreuerwechsel ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. In der Regel hat der bisherige Betreuer kein Interesse seinem Nachfolger das Leben schwer zu machen und insofern auch wenig Grund nach seiner Entlastung, die Handakte nicht raus zu rücken. Schwieriger ist es wie in Deinem Fall, wenn es Unstimmigkeiten und Ärger zwischen den beiden gibt.

Einen Anspruch hast Du als Nachfolgebetreuer auf alle Akten, die zur Geltendmachung von Vermögenswerten erforderlich sind, also Sparbücher, Kontenunterlagen, Korrespondenz mit der Bank etc. Die anderen Unterlagen lassen sich auch über das Eigentumsrecht des Betreuten begründen, denn die ganze Korrespondenz wurde ja vom bisherigen Betreuer nur stellvertretend für Deinen Vater gemacht. D.h. die ganzen Schreiben (z.B. der Krankenkasse und Rechnungen) waren eigentlich an Deinen Vater gerichtet. Meistens dürfte er in den Schreiben auch direkt angesprochen worden sein und der Betreuer hat die Korrespondenz nur im Auftrag Deines Vaters ausgeführt. Vertragspartner z.B. mit dem Pflegeheim, Krankenkasse, Bank war immer Dein Vater. Insofern gehört die Korrespondenz auch ihm.

Der Schriftverkehr, der die Angelegenheiten des Betreuers und seine Berichtspflichten betrifft, also z.B. die Korrespondenz zwischen Betreuungsgericht und Betreuer verbleibt nach Amtsende beim bisherigen Betreuer. Nähere Infos dazu gibt es hier.

Einen Anspruch auf Bezahlung hat der bisherige Betreuer natürlich, ganz egal, wie Du seine Betreuertätigkeit beurteilst. Das ist klar geregelt. Ist Dein Vater vermögend wird der Betreuer seine Forderung an Dich stellen, falls nicht vermögend an das Betreuungsgericht. Vielleicht ist er nach Begleichung seiner Honorarforderung auch eher bereit, seine Handakte Dir zu übergeben.

In jedem Fall hast Du ein Recht die Handakte einzusehen. Sehr gut ist natürlich, wenn Du das Betreuungsgericht auf Deiner Seite hast und die Dich bei Übergabe der Akte unterstützen. Darauf kannst Du Dich ja berufen.

Grüße nach Stuttgart,
Steka

Geändert von Steka (23.03.2010 um 16:24 Uhr)
Steka ist offline  
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Alt 23.03.2010, 18:14   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Ich will dir zur Vergütung noch was schreiben. Das andere hat der Vorredner klar dargestellt.
Es hört sich so an, als sei dein Vater vermögend im Sinne des VBVG (kurz Vergütungsgesetz für Betreuer). Als vermögend gilt ein Betreuter, wenn er am Tag der Antragstellung über 2.600,- € Vermögen hatte und er durch die Vergütung nicht unter diese Grenze gerät.
Bei vermögenden Betroffenen muss aber das Betreuungsgericht den Anspruch des Betreuers auf Vergütung feststellen - sog. "Feststellungsbeschluss".
Soweit dies geschehen ist, kann ich dir nur empfehlen, dies auch zu bezahlen - es sei denn, du hast begründete Zweifel am Anspruch des Vorbetreuers, die ich aber aus deiner Darstellung nicht erkennen kann.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (23.03.2010 um 18:18 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 23.03.2010, 19:21   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Akinci

Mir fällt da auch was ein, für den Fall, dass Dein Vater vermögend sein sollte und die Betreuervergütung bezahlen muss:

Sprich mit dem zuständigen Rechtspfleger und teile ihm mit, dass der Vorbetreuer sich weigert, die Unterlagen herauszugeben. Üblicherweise muss der Betreute oder in diesem Fall Du als Nachbetreuer zur Vergütung gehört werden. (ist zwar eigentlich Quatsch,weil die Vergütung pauschal geregelt ist, aber hier ist mal eine sinnvolle Ausnahme
Du kannst dem Gericht im Rahmen dieser Anhörung mitteilen, dass der Vorbetreuer seine Arbeit Dir als Nachbetreuer nicht nachgewiesen hat, weil er die Unterlagen nicht herausgegeben hat, und Du deshalb deine Bedenken bei einer Zustimmung zum Vergütungsantrag hast.

und zweitens:

Schlage dem Vorbetreuer vor, dass er die Unterlagen Deinem Anwalt zusendet und über diesen - Zug um Zug - seine Vergütung bekommt.

Falls Dein Vater nicht vermögend sein sollte:
Sprich mit dem Rechtspfleger und bitte ihn, dass er den Vorbetreuer auffordert, die Unterlagen herauszugeben. Da dies zu den Pflichten des Vorbetreuers gehört, könnte auch der Rechtspfleger auf die Einhaltung der Pflichten bestehen, bevor er die Vergütung raustut.
Das zwickt auch...

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 24.03.2010, 10:08   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Danke...

für eure Antworten.
Ja mein Vater ist vermögend.

Ich habe einiges aus euren Antworten rauskopiert und mit der nochmaligen Information des zuständigen Notares für den Ex-Betreuer an meine Anwältin gesendet. Bin mal gespannt.

Dem Betreuer habe ich geschrieben dass er umgehend sein Honorar erhält sobal er mir die Unterlagen zugesendet hat.

Wer von uns beiden ist nun mehr im Unrecht!!Das sei dann mal dahingestellt....aber ich werde im Notfall einen Zivilprozess führen.
Diese Selbstverherrlichung dieses Menschen geht mir ziemlich auf den Zeiger..ich denke wir alle machen nur unseren Job...und unter Umständen kann ja jeder mal in eine mißliche Situation kommen...da möchte ich einfach so behandelt werden wie ich es mit anderen auch mache.

Liebe Grüße

Akinci
Akinci ist offline  
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Alt 24.03.2010, 10:33   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Akinci Beitrag anzeigen
Wer von uns beiden ist nun mehr im Unrecht!!Das sei dann mal dahingestellt....
Nein, das ist ganz eindeutig: Es handeln beide vollkommen unrechtmäßig...
Allerdings ist Deine Position und Dein Handeln natürlich verständlicher, als das der ehem. Betreuers.

Anwalt schon gewechselt...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 24.03.2010, 10:41   #7
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo akinci,
kann deinen ärger schon gut verstehen. aber ich seh das anders.

ein betreuer wird pauschal bezahlt - nicht für konkrete leistungen. und ehrlich gesagt, wenn ich betreuerin wäre und ich mein honorar nicht bekäme, würde ich jede weitere arbeit verweigern. warum sollte ich irgendwem unterlagen geben, der seinen verpflichtungen nicht nachgekommen ist. (die honoraransprüche waren vor der aktenübergabe fällig - meine ich.)

wenn ich das richtig verstehe, is der ex betreuer ein ähm a****. aber du hast keine konkreten mängel an seiner arbeit angezeigt und scheinbar auch keinen direkten verdacht geäußert. und daher ist mmn das honorar fällig und es steht ihm zu.
so würde ich das jedenfalls sehen. und das honorar steht ihm zu, ganz egal ob er dir die unterlagen übergibt oder nicht. (nicht falsch verstehen, natürlich muss er dir die unterlagen geben, keine frage - aber die honorarfrage ist gar nicht von der unterlagenübergabe abhängig. weil er das honorar sich schon vorher "verdient" hat.)

angenommen ein honorar wäre erst fällig, nachdem die aktenübergabe stattgefunden hat, dann wäre dein verhalten richtig. denn dann wäre er derjenige, der dir eine leistung schuldet. glaube ich aber nicht, dass das so ist, weil ich mir denke, dass die akten immer erst nach der amtszeit der betreuerin übergeben werden. und damit is das keine bezahlte angelegenheit mehr und würde das honorar nicht betreffen... und darum halte ich das, was du da machst für... naja, es geht in richtung erpressung.

is ähnlich bei einem arzt. angenommen er hat dich behandelt, dann ist sein honorar fällig. und das ist auch fällig, wenn er dir die akteneinsicht verweigert. obwohl jede patientin ein recht auf akteneinsicht hat. der arzt verhält sich definitiv gesetzeswidrig. aber das hat nichts damit zu tun, dass du ihn dann nicht bezahlen bräuchtest. das sind zwei verschiedene paar schuhe.

ich meine, das eine (honorar) hat mit dem anderen (aktenübergabe) eben gar nichts zu tun. ich würde also das honorar bezahlen und falls du die unterlagen dann nicht kriegst, würd ich ihn verklagen.

ich denk, nur weil der betreuer ein ****** ist, is ja noch kein grund, dass du dich auch so benehmen musst. irgendwann musst du ihn sowieso bezahlen, das kannst du nicht verhindern. blos dann hast du echt noch sehr viel ärger mit dem typ und gerichten und kosten und dann stehst du eben auch auf der anklagebank. und wozu das alles? wenn du zahlst und dann die unterlagen nicht kriegst, dann bist du moralisch und rechtlich absolut auf der sicheren seite...

gruß, zeiten





edit:
Zitat:
Nein, das ist ganz eindeutig: Es handeln beide vollkommen unrechtmäßig...
ha, das hat sich überschnitten, kucke chesti, da sind wir ja mal wieder einer meinung.

Geändert von zeiten (24.03.2010 um 10:56 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 21.04.2010, 08:41   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Ich ergebe mich

...na klar hast du Recht. Und nach dem erneuten Drohbrief werde ich jetzt mal die Kohle überweisen.
Wenn ich es fertig kriege werde ich euch das Schreiben des Anwalts hier reinkopieren...ich hab da echt keinen Nerv mehr für.

Aber ganz ehrlich...dass kann nicht sein dass der die Unterlagen behält. Der hat ja die Wohnung meines Vaters geräumt und ist somit im Besitz sämtlicher Dokumente meines Vaters (und seiner verstorbenen Frau)...da geht es nicht nur um kto.-Auszüge...sondern auch um Sozialrechtliche Sachen...stell dir mal vor ich muß mal der Rentenkasse gegenüber irgendwelche Angaben machen....dann sag ich sorry...kein Plan...mein Vater hat vor seiner Betreuung nie gelebt...oder wie sieht das aus. ..stell dir mal vor da taucht irgendwann mal bei irgendeiner Sache der Führerschein meines Vaters auf....was macht der damit!??

Ich hab da schon eine Anfrage zuhause liegen wo die die Steuernummer meines Vaters wollen...ja und nu...bin ich wieder der Depp der hier hinterher rennt.

Gruß
Akinci
Akinci ist offline  
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Alt 21.04.2010, 09:19   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Anwaltsschreiben

Also vorweg muß ich darauf hinweisen, daß dieser Betreuer...oder Anwalt oder wie auch immer ständig darauf rumhackt ich hätte mich nicht bei ihm legitimiert...also dass ist doch der pure Schwachsinn...weshalb kommt er dann auch mich zu und will dass ich seine Kostennote begleiche...dass ist doch echt zum heulen!
Hier nun das schreiben des Anwalts:

Ich weise darauf hin, dass sich Ihre Mandantin in Verzug befindet.

Von daher sind die Forderungen, die Sie Namens und im Auftrage Ihrer Mandantschaft erheben, nicht nachzuvollziehen, da dem Betreuer ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

Bitte nennen Sie mir eine Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche. Ihre Mandantin hat gerade keinen Anspruch auf sämltliche Unterlagen, die zur Geltendmachung von Vermögenswerten erforderlich sind. Denn wie Sie wissen, habe ich ordnungsgemäß gegenüber dem AG Rechnung gelegt. Ich habe das verwaltete Vermöglen herausgegeben. Insoweit habe ich sämtliche Verpflichtungen die mir obliegen erledigt. Die Betreuungsakten kann Ihre Mandantin gerne beim Betreuungsgericht einsehen.

In der Anlage übersende ich rein vorsorglich nochmals meine Rechungslegung vom 31. August 2009 und nehme ihn soweit auch ausdrücklich Bezug auf die Betreuungsakte.

Sicherlich können Sie mir auch erörtern, weshalb Sie glauben dass Ihre Mandantin einen Anspruch auf Einsicht in meine Handakte hat. Ich weise insofern ausdrücklich darauf hin, dass ich nicht als Anwalt von H. XX tätig war, sondern als Betreuer.

Entgegenkommenderweise hatte ich angeboten, dass, im Gegenzug zu einer zügigen Zahlung meiner noch ausstehnden Vergütung, Frau X bei mir Einsicht in die Akte nehmen könnte.

Da sich nunmehr Herr X, vertreten durch seine neue Bertreuerin Frau X, erheblich in Verzug mit der Zahlung meiner Betreuuervergütung befindet, sehe ich mich an dieses Angebot nicht mehr gebunden, dies auch im Hinblich auf den Inhalt Ihres Schreibens vom 9.4.2010. Ich werde meinen Vergütungsanspruch nunmehr titulieren und notwendigenfalls die zwangsvollstrechung betreiben.

Abschließend weise ich darauf hin, dass ich Ihre Mandantin aufgefordert habe mir eine Kopie ihrer Bestellung zukommen zu lassen. Eine ordnungsgemäße Legitimation Ihrer Mandantin als Betreuerin liegt bis heute nicht vor. Ein Anspruch Ihrer Mandantin ist alleine deswegen schon ausgeschlossen, weil insofern die Rüge der Vollmachtlosigkeit erhoben wird.

:m otz:


Das wars dann....so ein Bullshit.

Erstens mal habe ich die Unterlagen vom Notar erst ende Januar erhalten....ergo...nicht mein Business (der Hammer ist ja dass der Ex-Betreuer bis September bezahlt wird...krass oder)
Zweitens hat der Notar ihm ja einen Beschluß zugesendet wo ich benannt wurde.
Drittens...wieso will der von mir Geld...vielleicht bin ich gar nicht der Betreuer...wie kommt der also auf den schmalen Pfad von mir Geld zu wollen.

naja wie gesagt ich überweise mal...vorsorglich..und dann gehts weiter...
Akinci ist offline  
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Alt 21.04.2010, 09:22   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard ..noch was...

das ganze kam auf Anwaltspapier...also das kapiere wer will...
Akinci ist offline  
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aktenübergabe, betreuerpflichten, betreuerwechsel, vergütungsbeschluß


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