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Kann ein Betreuer die Miete und das Pflegegeld ganz verweigern?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein Betreuer die Miete und das Pflegegeld ganz verweigern? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, muss mich nun doch noch einmal bei Euch melden. Wie lange kann ein Betreuer die Mietzahlung oder Kündigung ...


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Alt 29.03.2010, 10:44   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 17
Standard Kann ein Betreuer die Miete und das Pflegegeld ganz verweigern?

Hallo zusammen,

muss mich nun doch noch einmal bei Euch melden.

Wie lange kann ein Betreuer die Mietzahlung oder Kündigung der Wohnung und das Pflegegeld (es handelt sich um bereits erbrachte Leistungen) für die Pflegeperson verweigern?

Nach Übergabe 02/2010 aller Dokumente an die Berufsbetreuerin und Rechnungen an das Betreuungsgericht habe ich immer noch kein Geld für meine Leistungen, während der Pflege und Betreuung von Aug.-Nov.2009.

Im Dez. 2009 wurden alle Ausgaben dem Gericht vorgelegt, es handelt sich um das Pflegegeld, Rechnungen für neue Kleidung, Einkäufe von Lebensmitteln u.s.w..
Vor 2 Wochen kam ein Brief mit den Rechnungen zurück, dieser war nur an meinen Mann gerichtet, obwohl wir sonst immer mit Herr ... und Frau ..., angeschrieben wurden.

In diesem Brief stand ein einziger Satz:
__________________________________________________ ______
Sehr geehrter Hr. ....,
anbei erhalten Sie die eingereichten Rechnungen zurück.

MfG ...
__________________________________________________ ______

Im Februar 2010 hatten wir die Betreuerin ebenfalls angeschrieben wegen der Mietzahlung, bzw. Kündigung der Wohnung, bis heute keine Antwort.

Nun an alle Berufsbetreuer, muss ich wirklich erst einen Anwalt einschalten, nur weil die Berufsbetreuerin meint, sie ist nur für die Betreute da? Mit dem Anwalt muss sie dann auch kommunizieren.

Alle Hintergründe könnt ihr in meinem anderen Beitrag lesen.

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.

LG Maus

Geändert von Maus (29.03.2010 um 10:47 Uhr)
Maus ist offline  
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Alt 29.03.2010, 11:19   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Maus Beitrag anzeigen
Nun an alle Berufsbetreuer, muss ich wirklich erst einen Anwalt einschalten, nur weil die Berufsbetreuerin meint, sie ist nur für die Betreute da? Mit dem Anwalt muss sie dann auch kommunizieren.
'tschuldigung, wenn ich das schon lese, vergeht mir auch jedwede Lust auf Kommunikation mit Dir...

Was hoffst Du denn auf Deinen Beitrag hin zu hören...?
"Oh, böse Berufsbetreuerin - man möge sie teeren und federen!"...???
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 29.03.2010, 11:48   #3
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hallo maus,
scheint ja, als wenn du da ordentlich emotional drin hängst. würde versuchen, diese ganzen finanziellen sachen ganz unbeding geschäftlich anzugehen und möglichst nicht emotional. ich erklär dir mal bisschen was.

Zitat:
Zitat von Maus Beitrag anzeigen
Wie lange kann ein Betreuer die Mietzahlung oder Kündigung der Wohnung und das Pflegegeld (es handelt sich um bereits erbrachte Leistungen) für die Pflegeperson verweigern?
ich bin nicht sicher, aber ich glaub du verwechselst was. ich nehme an, die betreuerin zahlt einfach nicht. das heißt aber nicht, dass sie was verweigert, sondern möglicherweise is einfach nicht genug geld da. ich hab auch diene alten beiträge gelesen und weiß daher, dass die mutter in einem heim lebt. und das muss ja auch bezahlt werden. und das muss immer als erstes bezahlt werden, bevor sie was anderes bezahlen kann.

wichtig bei dem ganzen zeug, was die mutter euch an geld schuldet: ihr müsst ihr das schriftlich in rechnung stellen, bzw. bei der miete müsst ihr das schriftlich anmahnen. wie lange wird die miete denn schon nicht gezahlt? da gibts bestimmt regelungen, dass ihr dann fristlos kündigen könnt... habt ihr euch da schon mal informiert....?

Zitat:
Nach Übergabe 02/2010 aller Dokumente an die Berufsbetreuerin und Rechnungen an das Betreuungsgericht habe ich immer noch kein Geld für meine Leistungen, während der Pflege und Betreuung von Aug.-Nov.2009.
wem hast du denn deine leistungen in rechnung gestellt?

Zitat:
Im Dez. 2009 wurden alle Ausgaben dem Gericht vorgelegt, es handelt sich um das Pflegegeld, Rechnungen für neue Kleidung, Einkäufe von Lebensmitteln u.s.w..
ich weiß nicht genau.... ich denke mir, dass du doch diese sachen wie pflegegeld und rechnungen, wenn du das geld vorgestreckt hast, der mutter in rechnung stellen musst.....? das gericht kann doch diese sachen nicht bezahlen...?

Zitat:
Vor 2 Wochen kam ein Brief mit den Rechnungen zurück, dieser war nur an meinen Mann gerichtet, obwohl wir sonst immer mit Herr ... und Frau ..., angeschrieben wurden.
ganz schön beleidigend, wenn sie dich so einfach übergangen haben, was? aber sei nicht so traurig deswegen, die haben das sicher nicht aus berechnung getan. wenn eine andere sachbearbetierin den brief geschrieben hat, kann das schon mal passieren. ich glaub, dass doch dein mann der betreuer war, oder..?

Zitat:
In diesem Brief stand ein einziger Satz:
__________________________________________________ ______
Sehr geehrter Hr. ....,
anbei erhalten Sie die eingereichten Rechnungen zurück.

MfG ...
naja, ich glaub auch nicht, dass das gericht dir diese kosten erstatten wird. ich denke, das musst du der mutter in rechnung stellen. das solltet ihr schnellst möglich machen und zwar schirftlich, alles genau aufführen und wirklich eine rechung schreiben dafür.
Zitat:
Im Februar 2010 hatten wir die Betreuerin ebenfalls angeschrieben wegen der Mietzahlung, bzw. Kündigung der Wohnung, bis heute keine Antwort.
ja, kann ja sein, dass sie nicht zahlen kann. du solltest einfach die ausstehenden mieten anmahnen. und gegebenenfalls von dir aus die wohnung kündigen. da musst du dich mal wegen den fristen erkundigen. es gibt so vermieterverbände, da kannst du vielleicht nachfragen.

Zitat:
... nur weil die Berufsbetreuerin meint, sie ist nur für die Betreute da?
ganz wichtig bei der betreuung ist, dass man wirklich erkennt, dass die betreuerinnen wirklich nur und absolut ausschließlich für die geschäfte und das wohl der betreuten zuständig sind. ganz ausdrücklich nicht für deren angehörigen!!! man geht davon aus, dass die angehörigen schon für sich selber sorgen können. was ja auch eigentlich der fall ist. also schreib mahnungen!

Zitat:
Mit dem Anwalt muss sie dann auch kommunizieren.
nein, sie muss nicht kommunizieren. das ist auch nicht ihre aufgabe. sie muss sich um die rechtliche vertretung der mutter kümmern. du kannst davon ausgehen, dass eine wohnungskündigung ja erst vom gericht genehmigt werden muss und dass das vielleicht recht lange dauert (du weißt schon, beamtenaparat...). und wegen der mietzahlungen kannst du davon ausgehen, dass die mutter nicht genug geld hat, sie neben den heimkosten zu bezahlen. und wenn ich richtig verstehe, habt ihr die pflegekosten bzw. auslagen der mutter gar nicht in rechnung gestellt.... weißt du, rein rechtlich gibt es da an dem verhalten der betreuerin gar nichts zu beanstanden.

ich kann wohl echt gut verstehen, dass das für dich unbefriedigend ist, dass sie nicht erklärt und mit euch redet. aber in wirklichkeit ist sie dafür auch nicht zuständig und dafür wird sie nicht bezahlt. das ist sicher schade, du nimmst dir das ja auch sehr zu herzen. aber im grunde ist das verhalten nicht falsch.

vielleicht kannst du es ein bisschen besser verstehen, wenn du dir vorstellst, dass die betreuerin ganz viele betreute hat und eben für all diese die geschäfte regeln muss. da bleibt möglicherweise keine zeit, sich einzeln um die angehörigen zu kümmern. und versuch diese finanziellen sachen, wirklich nur als geschäfte zu sehen. schreib mahnungen und schau, wie ihr für euch am besten da rauskommt. aber warte nicht auf ein nettes gespräch mit der betreuerin. glaube, das wirst du nicht bekommen. und rechtlich muss sie das eben auch gar nicht tun.

kopf hoch...

lg, zeiten

Geändert von zeiten (29.03.2010 um 11:51 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 29.03.2010, 18:25   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

jetzt fahrt mal alle einen Gang zurück Nörgeleien und Spitzfindigkeiten bringen einen keinen Schrittt weiter.

Über Dich Maus bin ich auch leicht verwundert, beim letzten Beitrag hast Du Dich gerade von Deinem Mann getrennt, aber jetzt hängst Du ja schon wieder voll drin.

Ich glaube in Deinem Zorn wirfst Du einiges durcheinander, bitte denk auch daran: wir können uns nur aus dem, was Du schreibst versuchen ein Bild zu machen, die genaue Situation kennen wir nicht.

Ihr, Dein Mann und Du habt dem Gericht bei Ende Eurer Betreuung alle Rechnungen usw. vorlegen müssen weil das geprüft werden muss, auf keinen Fall weil das Gericht das zahlen würde. Das zurückschicken mit einem Satz ist also durchaus normal. Und ob da jetzt Herr und Frau oder nur einer steht bleibt sich doch im Grunde gleich. Die Aufregung verstehe ich nicht.

Zahlungen, Überweisungen usw. macht der zuständige Betreuer, also jetzt die Nachfolgerin. Aber dazu muss sie die Rechnungen haben. Deinem Beitrag entnehme ich, dass ihr diese Rechnungen habt. Die neue Betreuerin sollte diese also schleunigst erhalten um zahlen zu können.

Warum ist Euch die Wohnungskündigung so wichtig? Wenn ich mich richtig erinnere war das doch Euer eigenes Haus in dem die Mutter eine Wohnung bewohnte?

Deine Schlussbemerkungen gegen Betreuer im allgemeinen machen nicht unbedingt Laune Dir Ratschläge zu geben. Vielleicht geht das demnächst auch in einem anderen Ton bitte.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.03.2010, 23:38   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.02.2010
Ort: Bayern
Beiträge: 17
Standard Ich hab es gewusst...

Ich hab es gewusst, ich kann hier keinen Beitrag einstellen, ohne dass sich einer angegriffen fühlt.


---Zitat von mir---
Nun an alle Berufsbetreuer, muss ich wirklich erst einen Anwalt einschalten, nur weil die Berufsbetreuerin meint, sie ist nur für die Betreute da? Mit dem Anwalt muss sie dann auch kommunizieren. ---Zitatende---
---Antwort von Chesterfield----
'tschuldigung, wenn ich das schon lese, vergeht mir auch jedwede Lust auf Kommunikation mit Dir...
Soll ich daraus lesen, dass Sie, den Angehörigen auf ihre Fragen und Anschreiben auch nicht antworten?


---Zitat von zeiten---
ich bin nicht sicher, aber ich glaub du verwechselst was. ich nehme an, die betreuerin zahlt einfach nicht. das heißt aber nicht, dass sie was verweigert, sondern möglicherweise is einfach nicht genug geld da. ich hab auch diene alten beiträge gelesen und weiß daher, dass die mutter in einem heim lebt. und das muss ja auch bezahlt werden. und das muss immer als erstes bezahlt werden, bevor sie was anderes bezahlen kann. zahlt einfach nicht -
Das ist Grund genug um nicht zu antworten?

---Zitat von zeiten---
wichtig bei dem ganzen zeug, was die mutter euch an geld schuldet: ihr müsst ihr das schriftlich in rechnung stellen, bzw.....

Die Rechnungen hatte bis März das Betreuungsgericht zur Prüfung, die Betreuerin kennt die Summe und die Rechnungen!
Trotzdem wurde das Geld verbraucht, ich bekomme nun leider nichts mehr, hab eben Pech gehabt!
Umgekehrt heißt das, ich habe meinen Job aufgegeben um mich mit Schwiegermuttern zu „beschäftigen“. Mit meinen erbrachten Leistungen, habe ihren Heimplatz bis heut bezahlt, da brauchen ja die anderen Familienangehörigen nicht zahlen. Fein für den Rest der Familie! Fein für die Betreuerin, die brauchte sich bis jetzt nicht um die weiteren Kosten zu kümmern.

---Zitat von zeiten---
bei der miete müsst ihr das schriftlich anmahnen. wie lange wird die miete denn schon nicht gezahlt? da gibts bestimmt regelungen, dass ihr dann fristlos kündigen könnt... habt ihr euch da schon mal informiert....?
Die Miete wird seit Februar nicht mehr gezahlt. Die Fristen wollte ich eigentlich von Euch bzw. aus dem Forum hier wissen, denn mit so etwas werdet ihr ja auch konfrontiert. Und auf die Mail von meiner Anwältin, das sie weiter zur Mietzahlung verpflichtet sei kam auch keine Reaktion. Wenn die Betreuerin vielleicht eine Auskunft beim Anwalt gleich als eine Drohung sieht, dann frag ich mich wozu ich sie überhaupt anschreibe und nicht gleich alles einen Anwalt machen lasse.


ich weiß nicht genau.... ich denke mir, dass du doch diese sachen wie pflegegeld und rechnungen, wenn du das geld vorgestreckt hast, der mutter in rechnung stellen musst.....? das gericht kann doch diese sachen nicht bezahlen...?

Das ist es ja eben: Ich weiß, das das Gericht mir die Rechnungen nicht bezahlt, aber wofür werden Rechnungen geprüft, wenn dann nicht einmal ein Satz zur Antwort kommt, wie zum Beispiel: Die Rechnungen wurden geprüft, bitte reichen sie diese nun zur Begleichung der neuen Betreuerin ein, oder machen Sie ihren Anspruch bei der jetzigen Betreuerin geltend, oder ähnliches. Aber nichts kam zur Antwort. Aber beim Gericht geht man warscheinlich davon aus, dass auch nichteingewiesene ehemalige Betreuer dies wissen müssten, wie das läuft?

---Zitat von michaela mohr
Über Dich Maus bin ich auch leicht verwundert, beim letzten Beitrag hast Du Dich gerade von Deinem Mann getrennt, aber jetzt hängst Du ja schon wieder voll drin.
Ich habe nie gesagt, dass ich mich deswegen vielleicht gar scheiden lassen will, da sollte man schon etwas vorsichtiger sein. Als freiberufliche Krankenschwester werden mir die Patienten bzw. Pflegebedürftigen nicht herangetragen wie bei euch die Kliententen, um meine Arbeit wieder aufnehmen zu können musste ich anfangen zu reisen! Zur Zeit bin ich in Köln, war seit Februar gerade mal 2 Wochenenden zu hause. Ich wollte einfach Abstand gewinnen und etwas Ruhe einkehren lassen. Weiter haben wir auch Haustiere, die zu versorgen ist nun auch nicht für umsonst, denn vorher habe ich das getan. Ein anderer Grund: für unser Haus zahle ich genau so noch das Darlehn, wie man Mann, ganz zu schweigen von den Eigenleistungen, die ich beim Umbau erbracht habe.
Da fällt mir gerade ein, ich sollte vielleicht verkaufen und damit die Heimkosten bezahlen, damit könnte ich die Betreuerin noch entlasten, bei ihren vielen Betreuten, wäre doch eine Idee.

---Zitat von michaela mohr---
Warum ist Euch die Wohnungskündigung so wichtig? Wenn ich mich richtig erinnere war das doch Euer eigenes Haus in dem die Mutter eine Wohnung bewohnte?


in der Wohnung müssen noch einige Umbauten gemacht werden, die Mutter damals nicht wollte, die wir aber für notwendig halten. Ausserdem ist das Haus zu groß für uns beide , wir haben überlegt, ob wir dann vermieten. Genaues können wir ja erst regeln, wenn der Mietvertrag gekündigt wurde. Wir haben auch überlegt im Zusammenhang mit meiner berufl. Tätigkeit und einer Zusatzausbildung so eine Art Tagesstätte, wo ich ein oder zwei Pflegebedürftige und/oder Behinderte versorge, während die Angehörigen berufstätig sind, oder einfach mal Zeit für sich brauchen. dafür würde die rollstuhlgerechte Wohnung sich bestens eignen.

Was soll`s.

Übrigens nicht jeder Deutsche fällt hin und bleibt liegen und fragt, wer für den Schaden aufkommt. Ich bin bisher immer selbst aufgestanden.

Geändert von Maus (30.03.2010 um 23:57 Uhr)
Maus ist offline  
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Alt 31.03.2010, 04:26   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Maus,

zuerst: Du greifst in deinen Beiträgen hier erstmal grundlos alle an, deren Beruf Dir nicht gefällt. Also bitte nicht wundern über entsprechende Reaktionen.

Zeiten hat sich viel Mühe gegeben freundlich zu antworten aber ist- genau wie ich- aus dem Ganzen wohl auch nicht so schlau geworden. Sie kann aber auch nichts dafür, dass die Regeln bei der Rechnungslegung so sind wie sie sind.
Die Rechnungen werden nicht, oder nur grob, inhaltlich sondern rein rechnerisch geprüft. Was nützt Dir der Satz, dass Du sie zur Begleichung der neuen Betreuerin einreichen sollst? Das Gericht hat mit der Prüfung nicht die Rechtmässigkeit der/Deiner Forderung geprüft. Du weisst doch schon, dass die Betreuerin sie zur Bezahlung bekommen sollte.

Ob die Betreuerin die Rechnungen und die Beträge "kennt" ist egal, sie müssen bei ihr auf dem Tisch liegen.
Wenn kein Geld übrig ist um Deine Leistungen aus der Vergangeheit zu bezahlen dann ist das nicht ihre Schuld. Ämter sind, wenn es um den Einsatz der eigenen vorhandenen Mittel geht, bei Heimkosten gnadenlos. Da wird davon ausgegangen, dass Familienmitglieder eben keine Rechnungen stellen und das alles was vorhanden ist für den Heimplatz eingesetzt wird. Es gibt unzählige Vermieter die aus genau diesem Grund auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Was erwartest Du bei dieser Sachlage von der Betreuerin damit es für sie nicht "fein" ist? Soll sie den Heimplatz zahlen?

Wenn zwei Monatsmieten nicht gezahlt sind dann kann gekündigt werden. Es ist erstaunlich, dass Deine Anwältin Dir das nicht mitgeteilt hat.

Dass Du Frust schiebst weil Du denkst Du hast viel gemacht und nichts ist für Dich dabei rausgekommen ist verständlich- aber, wie gesagt, kein Grund diesen Frust hier im Forum an anderen jetzt geballt "abzulassen". Und ganz bestimmt kein Grund hier Neiddebatten wie: Betreuer kriegen die Arbeit nachgetragen, anzuzetteln.
Wer Betreuer werden will wird Betreuer, und wer Krankenschwester werden will übt diese Tätigkeit aus. In jedem Beruf gibt es spezifische Probleme und Schwierigkeiten.

Weiter: (Zitat)
Da fällt mir gerade ein, ich sollte vielleicht verkaufen und damit die Heimkosten bezahlen, damit könnte ich die Betreuerin noch entlasten, bei ihren vielen Betreuten, wäre doch eine Idee.

Vielleicht solltest Du verkaufen um Dein Problem damit zu lösen.

Und mal ganz ehrlich, wenn du Dich in derselben Art an sie wendest wie hier an uns, dann wundert es mich wirklich nicht wenn da keine Antworten kommen. Auch Betreuer haben ein Recht auf einigermassen Umgangsformen und sind nicht die Klagemauer von Jerusalem.
Meine Signatur ist schon richtig- Hauptsache ein anderer ist an allem schuld.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.

Geändert von michaela mohr (31.03.2010 um 06:35 Uhr)
michaela mohr ist offline  
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erbrachte leistungen, frist, kündigung, miete


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