Dies ist ein Beitrag zum Thema Verhinderung einer gerichtlich angeordneten Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo anna,
ob jemand im Rollstuhl sitzt oder arbeitet gibt keinen Hinweis auf den Vollbesitz der sog. geistigen Kräfte. Die ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
08.04.2010, 08:43 | #11 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo anna,
ob jemand im Rollstuhl sitzt oder arbeitet gibt keinen Hinweis auf den Vollbesitz der sog. geistigen Kräfte. Die sind ausschlaggebend für die Rechtmässigkeit. Wenn daran kein Zweifel besteht, dann lege Beschwerde ein. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.04.2010, 09:28 | #12 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
Ich wollt mich ja eigentlich aus dem Thema raushalten. Zum Einen haben die Vorredner alles gesagt, zum Anderen ist gerade die Sache mit den Angehörigen ein "heisses Thema".
Meine Devise - die habe ich noch aus der Zeit in der ich als Sozialtherapeut gearbeitet habe - ist, dass wenn einer nicht kann, er alles das bekommt, was er braucht und wozu er selbst nicht in der Lage ist es zu erledigen; wenn einer nicht will, kann ich auf und niederspringen, es passiert garnix. Nur leider ist meine Erfahrung die, dass mitunter nicht die Betroffenen nicht wollen, sondern deren Angehörige. Um das hier ganz klar zu sagen: Ich lege wert auf ne gedeihliche Zusammenarbeit mit Angehörigen und aktiviere diese Hilfen auch gerne, soweit dies geht und im Rahmen einer Betreuung auch möglich ist - und in den allermeisten Betreuung klappt das auch reibungslos. Und zwar immer dann, wenn die Angehörigen eine Betreuung als Hilfe anzunehmen bereit sind. Mitunter kommt es dann aber vor, dass dem nicht so ist. Da kommt irgendeiner daher, der in die Familie reinschaut oder in die Vermögensverhältnisse und mitunter Leichen im Keller findet ... usw. Mitunter gibt es auch Motive, die ich hier lieber nicht schreiben will, weil es an den Rand der Unterstellung geht. Ich habe den Eindruck, genau um das geht es hier: Hilfe nicht annehmen können, wo sie ja offenbar notwendig zu sein scheint. Ich störe mich an solchen Termini wie "verhindern", "diverse Differenzen", "dahinter stecken" ... und überhaupt die ganzen Diktion in der das Ganze dargestellt wird. Das liest sich für mich nicht nach Zusammenarbeit für den Betreffenden oder überhaupt der Bereitschaft dazu, sondern eher nach Funktionalisierung eines Kranken gegen die Hilfe. Tut mir leid, wenn ichs so klar sagen. Aber so sehe ich das nun mal und so höre ich das hier raus. Gehts in diesem Thread wirklich um die Interessen des Betroffenen oder eigentlich um ganz Andere? Der Titel sagts ja wohl. 3 x 3 Stunden zu spät gekommen ... du meine Güte. Kleinkarierter gehts ja wohl kaum noch. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
08.04.2010, 14:47 | #13 | |||||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
|
Zitat:
Weil unser Rechtssystem einen Unterschied macht zwischen einem "freien" Willen und einem ("nicht freien", nur) "natürlichen" Willen. Und genau so steht das auch im § 1896 Abs. 1a BGB. Alles ganz leicht rauszufinden. Zitat:
Das ist schlicht und ergreifend einfach falsch. Zitat:
Zitat:
Naja, wenn Du da solche Äußerungen wie den obigen Satz einbaust, wird's wohl ein Märchenbuch werden... Weil: Solche Aussagen sind einfach nur ganz schrecklich unrichtig und zeigen, dass Du eben halt doch keinen so guten Einblick in's System hast, wie Du offenbar glaubst. Das kann ich leider auch beim besten Willen nicht netter formulieren - obwohl ich Dir natürlich persönlich ja nix Böses will. Zitat:
Du übersiehst, dass der absolute Großteil an rechtlichen Betreuungen (ca. 70%) von ehrenamtlichen Betreuern geführt wird - und das sind durchaus zumeist Angehörige oder Bekannte der Betroffenen. Ferner übersiehst Du, dass die Sonderrechte der Eltern als gesetzliche Vertreter ihrer Kinder mit deren Volljährigkeit größtenteils enden. Wird somit aufgrund von Behinderung auch später ein gesetzlicher Vertreter benötigt, kann dies nur über rechtliche Betreuung gehen. Dein dritter Irrtum in diesem Kontext: Nicht jeder Mensch hat Angehörige, die sich auch um ihn kümmern wollen, selbst wenn sie es könnten... Und schließlich noch Irrtum 4: Rechtliche Betreuung hat nichts direkt mit "Pflege" oder "kümmern" im engeren Sinne zu tun. Viele meiner Betreuten haben Angehörige, die sich durchaus sehr positiv "kümmern" und "pflegen" - und trotzdem muss die rechtliche Betreuung extern geführt werden. Ich hab den Eindruck, dass bei Dir ein doch recht großes Fehlverständnis vom Konstrukt der rechtlichen Betreuung an sich besteht - aber das ist kein Grund zur Scham: Damit bist Du nämlich (leider) keinesfalls alleine... Deswegen ist es ja so wichtig, dass man sich an Orten wie diesem hier offen und ehrlich... und vor allem klar und deutlich... über diese Thematik und die vielen Vorurteile, Halbwahrheiten und Fehlannahmen unterhält. Davon profitieren letztlich alle Beteiligten.
__________________
Geändert von Chesterfield (08.04.2010 um 14:53 Uhr) |
|||||
Lesezeichen |
Stichworte |
anregung der betreuung, einrichtung der betreuung, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit |
|
|