Forum Betreuung

Forum Betreuung (https://www.forum-betreuung.de/)
-   Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/)
-   -   Schlussbericht und Schlussrechnungslegung (https://www.forum-betreuung.de/beitraege-rechtsfragen-2015/4196-schlussbericht-schlussrechnungslegung.html)

Gilla 11.04.2010 22:09

Schlussbericht und Schlussrechnungslegung
 
Hallo,

mein Vater, den ich ca. 3 Monate in allen Bereichen (ehrenamtlich) betreut habe, ist verstorben.
Meine Frage:
Ist für die kurze Zeit beides (Schlussbericht und Schlussrechnungslegung) erforderlich, wäre aber auch kein Problem. Gibt es darfür 1 Formular? Wenn ja, wäre ich für links dankbar.
Müssen Originalquittungen eingereicht werden oder reichen Kopien?
Gibt es dafür eine Frist?
Den Betreuerausweis habe ich bereits zurückgegeben (durch Bestatter)

LG Gilla

Kohlenklau 12.04.2010 01:01

Hallo Gilla,

zunächst einmal mein Beileid zum Tod Deines Vaters.

für die Rechnungslegung findest Du hier VS 24 T und VS 24 E NRW-Justiz: Betreuung/Vormundschaft

Was meinst Du mit Schlußbericht? Hilfreich ist die Vorlage der Sterbeurkunde bei Gericht.

Genaue Fristen sind mir nicht bekannt, die Rechnungslegung sollte aber zeitnah erfolgen.

Ich lege i.d.R. Kopien für die Rechnungslegung bei Gericht vor, da solltest Du aber noch einmal Rücksprache mit der Rechtspflege nehmen, wie sie es gerne hätten.

Wenn Dein Vater mittellos war, dann hast Du auch noch Anspruch auf die anteilige Betreuungspauschale gegen die Staatskasse.

Gruß
Kohlenklau

Rudi 12.04.2010 12:11

auch mein Beileid ...

Um Kohlenklau zu ergänzen:
prüf doch erstmal, ob du überhaupt zur Rechnungslegung verpflichtet bist. Als sog. "Befreiter Betreuer" bist du das nämlich nicht.

Da reicht ne Anfrage beim Gericht.

Gr. R

Kohlenklau 12.04.2010 12:16

Zitat:

Zitat von Rudi (Beitrag 35330)
prüf doch erstmal, ob du überhaupt zur Rechnungslegung verpflichtet bist. Als sog. "Befreiter Betreuer" bist du das nämlich nicht.

Da reicht ne Anfrage beim Gericht.

Oh, oh [schäm] Rudi hat natürlich recht!

super-juli 12.04.2010 15:35

Zur Einreichung einer Schlussrechnung bist du du auch als befreiter Betreuer verpflichtet!!
Hiervon sieht das Gericht aber in vielen Fällen ab.
Hat dir das Betreuungsgericht schon was geschrieben? i.d.R. schicken die dir den Vordruck mit dem Beschluss, in dem das Ende der Betreuung festgestellt wird.

Die Schlussrechnungslegung ist entbehrlich, wenn du Alleinerbe bist, oder dem Gericht eine außergerichtliche Abrechnung mit den Erben vorlegst. Auch diesen Vordruck bekommst du bei dem Betreuungsgericht

Gilla 20.04.2010 14:03

Ich habe Mitteilung vom Amtsgericht bekommen bzgl. Schlußbericht und Schlußrechnungslegung. Auch ist mir ein Formular Entlastungserklärung mitgeschickt worden, die meine Geschwister unterzeichnen könnten.
Persönlich tendiere ich zur Schlußrechnungslegung, auch um offiziell in naher Zukunft damit abschließen zu können.
Kann mir jemand sagen, mit wieviel Mehrkosten man für die Prüfung durch das Amtsgericht rechnen muß.

Zur Schlußrechnungslegung habe ich eine (blöde?) Frage:
Die Belege habe ich wie folgt sortiert:
Barbelege chronogisch (Excelliste), Belege, die über das Girokonto gezahlt wurden, zu den Kontoauszügen geheftet.
Dann sind da noch Sparbücher, zu denen Zinsen gutgeschrieben wurden.
Jetzt schaue ich ziemlich ratlos auf diesen Einnahmen/Ausgaben-Vordurck. Muß ich die Barbelege und die Belege vom Girokonto chronologisch zusammenlegen, durchnummerieren und eintragen oder kann ich z.B. erst die Barbelege nummerieren z.B. (1.1.10 - 31.3.10) Nr. 1-25 eintragen, dann die Belege vom Girokonto nummerieren z.B. (1.1.10-31.3.10) Nr. 26-40 usw.
Leider konnte ich nirgends ein Beispiel finden aus dem ersichtlich wird, wie das Gericht es gerne hat.
Muss ich schließlich die Originale einreichen oder reichen Kopien der Belege. :d010:

super-juli 20.04.2010 14:28

[quote=Gilla;35623]Ich habe Mitteilung vom Amtsgericht bekommen bzgl. Schlußbericht und Schlußrechnungslegung. Auch ist mir ein Formular Entlastungserklärung mitgeschickt worden, die meine Geschwister unterzeichnen könnten.
Persönlich tendiere ich zur Schlußrechnungslegung, auch um offiziell in naher Zukunft damit abschließen zu können.
Mit der Entlastungserklärung könntest du dir die Arbeit mit der Schlussrechnungslegung sparen!

Kann mir jemand sagen, mit wieviel Mehrkosten man für die Prüfung durch das Amtsgericht rechnen muß.
Dafür entstehen keine Mehrkosten.

Zur Schlußrechnungslegung habe ich eine (blöde?) Frage:
Die Belege habe ich wie folgt sortiert:
Barbelege chronogisch (Excelliste), Belege, die über das Girokonto gezahlt wurden, zu den Kontoauszügen geheftet.
Mir würde das reichen, vorallem, wenn du von allem eine Kopie einreichst und auf den Kontoauszügen auf die entsprechenden Belege (Durchnummeriert) verweist.
Bsp: Vom Konto werden 300 € an einen Dr. Mustermann überwiesen, schreib bei der Abbuchung eine 1 dahinter und sortiere die Belege nach dieser Nummerierung

Dann sind da noch Sparbücher, zu denen Zinsen gutgeschrieben wurden.
Zinsen bei der Bank eintragen lassen und mitschicken!

Jetzt schaue ich ziemlich ratlos auf diesen Einnahmen/Ausgaben-Vordurck. Muß ich die Barbelege und die Belege vom Girokonto chronologisch zusammenlegen, durchnummerieren und eintragen oder kann ich z.B. erst die Barbelege nummerieren z.B. (1.1.10 - 31.3.10) Nr. 1-25 eintragen, dann die Belege vom Girokonto nummerieren z.B. (1.1.10-31.3.10) Nr. 26-40 usw.
Leider konnte ich nirgends ein Beispiel finden aus dem ersichtlich wird, wie das Gericht es gerne hat.
Muss ich schließlich die Originale einreichen oder reichen Kopien der Belege.

Mir reichen Kopien, wenn es deinem Gericht nicht reicht, wird es sich melden :-)

Gilla 29.04.2010 14:24

... und noch eine Frage zur Schlussrechnungslegung:

Gehören in der Spalte "Einnahmen" die Zinsen von Spar- bzw. Festgeldkonten?

Vielen Dank für eure Antworten.:wink3:

super-juli 30.04.2010 11:10

Zitat:

Zitat von Gilla (Beitrag 36030)
... und noch eine Frage zur Schlussrechnungslegung:

Gehören in der Spalte "Einnahmen" die Zinsen von Spar- bzw. Festgeldkonten?

Vielen Dank für eure Antworten.:wink3:

Guten Morgen Gilla,

ja, Zinsen zählen zu den Einnahmen des jeweiligen Kontos, aber nicht zu den Einnahmen wie Renten, Arbeitseinkommen oder ähnliches.
Ich würde Zinsen als Einnahme zum jeweiligen Konto dazuschreiben, weil du die Konten ja ohnehin getrennt aufführen musst :a040:

Liebe Grüße
super-Juli


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:09 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.


SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39