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Schlussbericht und Schlussrechnungslegung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussbericht und Schlussrechnungslegung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Vater, den ich ca. 3 Monate in allen Bereichen (ehrenamtlich) betreut habe, ist verstorben. Meine Frage: Ist für ...


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Alt 11.04.2010, 21:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 13
Standard Schlussbericht und Schlussrechnungslegung

Hallo,

mein Vater, den ich ca. 3 Monate in allen Bereichen (ehrenamtlich) betreut habe, ist verstorben.
Meine Frage:
Ist für die kurze Zeit beides (Schlussbericht und Schlussrechnungslegung) erforderlich, wäre aber auch kein Problem. Gibt es darfür 1 Formular? Wenn ja, wäre ich für links dankbar.
Müssen Originalquittungen eingereicht werden oder reichen Kopien?
Gibt es dafür eine Frist?
Den Betreuerausweis habe ich bereits zurückgegeben (durch Bestatter)

LG Gilla
Gilla ist offline  
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Alt 12.04.2010, 00:01   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Gilla,

zunächst einmal mein Beileid zum Tod Deines Vaters.

für die Rechnungslegung findest Du hier VS 24 T und VS 24 E NRW-Justiz: Betreuung/Vormundschaft

Was meinst Du mit Schlußbericht? Hilfreich ist die Vorlage der Sterbeurkunde bei Gericht.

Genaue Fristen sind mir nicht bekannt, die Rechnungslegung sollte aber zeitnah erfolgen.

Ich lege i.d.R. Kopien für die Rechnungslegung bei Gericht vor, da solltest Du aber noch einmal Rücksprache mit der Rechtspflege nehmen, wie sie es gerne hätten.

Wenn Dein Vater mittellos war, dann hast Du auch noch Anspruch auf die anteilige Betreuungspauschale gegen die Staatskasse.

Gruß
Kohlenklau
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und mittwochs

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Alt 12.04.2010, 11:11   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

auch mein Beileid ...

Um Kohlenklau zu ergänzen:
prüf doch erstmal, ob du überhaupt zur Rechnungslegung verpflichtet bist. Als sog. "Befreiter Betreuer" bist du das nämlich nicht.

Da reicht ne Anfrage beim Gericht.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 12.04.2010, 11:16   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Rudi Beitrag anzeigen
prüf doch erstmal, ob du überhaupt zur Rechnungslegung verpflichtet bist. Als sog. "Befreiter Betreuer" bist du das nämlich nicht.

Da reicht ne Anfrage beim Gericht.
Oh, oh [schäm] Rudi hat natürlich recht!
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Alt 12.04.2010, 14:35   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

Zur Einreichung einer Schlussrechnung bist du du auch als befreiter Betreuer verpflichtet!!
Hiervon sieht das Gericht aber in vielen Fällen ab.
Hat dir das Betreuungsgericht schon was geschrieben? i.d.R. schicken die dir den Vordruck mit dem Beschluss, in dem das Ende der Betreuung festgestellt wird.

Die Schlussrechnungslegung ist entbehrlich, wenn du Alleinerbe bist, oder dem Gericht eine außergerichtliche Abrechnung mit den Erben vorlegst. Auch diesen Vordruck bekommst du bei dem Betreuungsgericht
super-juli ist offline  
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Alt 20.04.2010, 13:03   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 13
Standard

Ich habe Mitteilung vom Amtsgericht bekommen bzgl. Schlußbericht und Schlußrechnungslegung. Auch ist mir ein Formular Entlastungserklärung mitgeschickt worden, die meine Geschwister unterzeichnen könnten.
Persönlich tendiere ich zur Schlußrechnungslegung, auch um offiziell in naher Zukunft damit abschließen zu können.
Kann mir jemand sagen, mit wieviel Mehrkosten man für die Prüfung durch das Amtsgericht rechnen muß.

Zur Schlußrechnungslegung habe ich eine (blöde?) Frage:
Die Belege habe ich wie folgt sortiert:
Barbelege chronogisch (Excelliste), Belege, die über das Girokonto gezahlt wurden, zu den Kontoauszügen geheftet.
Dann sind da noch Sparbücher, zu denen Zinsen gutgeschrieben wurden.
Jetzt schaue ich ziemlich ratlos auf diesen Einnahmen/Ausgaben-Vordurck. Muß ich die Barbelege und die Belege vom Girokonto chronologisch zusammenlegen, durchnummerieren und eintragen oder kann ich z.B. erst die Barbelege nummerieren z.B. (1.1.10 - 31.3.10) Nr. 1-25 eintragen, dann die Belege vom Girokonto nummerieren z.B. (1.1.10-31.3.10) Nr. 26-40 usw.
Leider konnte ich nirgends ein Beispiel finden aus dem ersichtlich wird, wie das Gericht es gerne hat.
Muss ich schließlich die Originale einreichen oder reichen Kopien der Belege.
Gilla ist offline  
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Alt 20.04.2010, 13:28   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

[quote=Gilla;35623]Ich habe Mitteilung vom Amtsgericht bekommen bzgl. Schlußbericht und Schlußrechnungslegung. Auch ist mir ein Formular Entlastungserklärung mitgeschickt worden, die meine Geschwister unterzeichnen könnten.
Persönlich tendiere ich zur Schlußrechnungslegung, auch um offiziell in naher Zukunft damit abschließen zu können.
Mit der Entlastungserklärung könntest du dir die Arbeit mit der Schlussrechnungslegung sparen!

Kann mir jemand sagen, mit wieviel Mehrkosten man für die Prüfung durch das Amtsgericht rechnen muß.
Dafür entstehen keine Mehrkosten.

Zur Schlußrechnungslegung habe ich eine (blöde?) Frage:
Die Belege habe ich wie folgt sortiert:
Barbelege chronogisch (Excelliste), Belege, die über das Girokonto gezahlt wurden, zu den Kontoauszügen geheftet.
Mir würde das reichen, vorallem, wenn du von allem eine Kopie einreichst und auf den Kontoauszügen auf die entsprechenden Belege (Durchnummeriert) verweist.
Bsp: Vom Konto werden 300 € an einen Dr. Mustermann überwiesen, schreib bei der Abbuchung eine 1 dahinter und sortiere die Belege nach dieser Nummerierung

Dann sind da noch Sparbücher, zu denen Zinsen gutgeschrieben wurden.
Zinsen bei der Bank eintragen lassen und mitschicken!

Jetzt schaue ich ziemlich ratlos auf diesen Einnahmen/Ausgaben-Vordurck. Muß ich die Barbelege und die Belege vom Girokonto chronologisch zusammenlegen, durchnummerieren und eintragen oder kann ich z.B. erst die Barbelege nummerieren z.B. (1.1.10 - 31.3.10) Nr. 1-25 eintragen, dann die Belege vom Girokonto nummerieren z.B. (1.1.10-31.3.10) Nr. 26-40 usw.
Leider konnte ich nirgends ein Beispiel finden aus dem ersichtlich wird, wie das Gericht es gerne hat.
Muss ich schließlich die Originale einreichen oder reichen Kopien der Belege.

Mir reichen Kopien, wenn es deinem Gericht nicht reicht, wird es sich melden :-)
super-juli ist offline  
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Alt 29.04.2010, 13:24   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 13
Standard

... und noch eine Frage zur Schlussrechnungslegung:

Gehören in der Spalte "Einnahmen" die Zinsen von Spar- bzw. Festgeldkonten?

Vielen Dank für eure Antworten.
Gilla ist offline  
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Alt 30.04.2010, 10:10   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
Standard

Zitat:
Zitat von Gilla Beitrag anzeigen
... und noch eine Frage zur Schlussrechnungslegung:

Gehören in der Spalte "Einnahmen" die Zinsen von Spar- bzw. Festgeldkonten?

Vielen Dank für eure Antworten.
Guten Morgen Gilla,

ja, Zinsen zählen zu den Einnahmen des jeweiligen Kontos, aber nicht zu den Einnahmen wie Renten, Arbeitseinkommen oder ähnliches.
Ich würde Zinsen als Einnahme zum jeweiligen Konto dazuschreiben, weil du die Konten ja ohnehin getrennt aufführen musst

Liebe Grüße
super-Juli
super-juli ist offline  
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Stichworte
bericht, ende der betreuung, entlastung, entlastungserklärung, frist, rechnungslegung, sterbeurkunde, tod, zinsen


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