Dies ist ein Beitrag zum Thema Gütertrennung bei Eheschließung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Eine meiner Betreuten will im Juni heiraten. Auf mein Drängen hat sie sich bei einer Rechtsberatung Rat bezüglich eines Ehevertrages ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
12.04.2010, 18:59 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
|
Gütertrennung bei Eheschließung
Eine meiner Betreuten will im Juni heiraten. Auf mein Drängen hat sie sich bei einer Rechtsberatung Rat bezüglich eines Ehevertrages eingeholt, weil ihr zukünftiger Ehemann drogensüchtig ist und in erster Ehe mit ihr eine Menge Schulden gemacht hat.
Der Rat war natürlich Gütertrennung zu vereinbaren. Das ginge aber nur beim Notar. Kennt sich jemand damit aus ? Und könnte auch ein Notar über PKH abrechnen ? Vielen Dank und viele GRüße |
13.04.2010, 07:15 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo Dora,
meine Antwort kommt mal eher aus dem Bauch raus. PKH wurde eingeführt damit auch mittelose Menschen rechtlich nicht ganz schlecht gestellt sind. Notarielle Vereinbarungen könne meines Wissens nach nicht über PKH abgerechnet werden, da bleibt dann nur Ratenzahlung übrig. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
13.04.2010, 21:42 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
|
|
18.04.2010, 17:22 | #4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
|
Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich bin inzwischen auch etwas weiter gekommen: - meine Betreute kann nicht mehr, wie in ihrer letzten Ehe, Verträge für ihren Mann abschließen, weil sie einen Einwilligungsvorbehalt hat. - Eine Zugewinngemeinschaft wird auch nicht wirksam werden, weil sie von Sozialhilfe lebt. - aber die " Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfes" darf ihr Mann schon für sie tätigen, es sei denn notariell ist etwas anderes hinterlegt. Weiss jemand, ich mir darunter vorstellen soll ? Handyverträge, Stromanbieter, Möbelkauf ? Viele Grüße Dora |
19.04.2010, 07:18 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo dora,
das ist ja ne heisse Kiste.... Die Geschäfte zur allgemeinen Deckung des Lebensbedarfs würde ich an deiner Stelle ganz eng nur auf den Kauf von Lebenmitteln und Kleidung auslegen. Aber auf keinen Fall Handyverträge oder Möbelkäufe- damit würdest Du den kommenden Katastrophen die Tür weit öffnen und schreien: nur herein. Mir sagte mal eine Rechtspflegerin darunter, unter den Dingen zum allgemeinen Lebensbedarf, seien Dinge im Wert von bis zu 10 Euro zu verstehen, keine Ahnung allerdings was die rechtliche Grundlage davon war. Gruss Michaela PS: für Möbelkäufe, Strom usw. bist doch Du zuständig bei einem EWV.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Stichworte |
ehe, ehevertrag, gütergemeinschaft, gütertrennung, heirat, notar, prozesskostenhilfe |
|
|