Dies ist ein Beitrag zum Thema generalvollmacht patientenverfügung widerrufen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgendes Szenario ereignet sich: Beteiligte: 3 Brüder, 1 Mutter (89 Jahre, mit fortgeschrittener Altersdemenz)
Abgespochen war mit meinen Brüdern, dass ...
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14.04.2010, 14:58 | #1 |
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generalvollmacht patientenverfügung widerrufen?
Folgendes Szenario ereignet sich: Beteiligte: 3 Brüder, 1 Mutter (89 Jahre, mit fortgeschrittener Altersdemenz)
Abgespochen war mit meinen Brüdern, dass der eine (der in der Nähe der Mutter lebt und dem ich bis dahin noch vertraute) eine Generalvollmacht erhält, für den Fall, dass Mutter nicht mehr zurecht kommt (Patienten+Betreuungsverfügung), der andere Bruder aber wegen meines berechtigtem Misstrauens ihm gegenüber (kriminelle Machenschaften zeitlebens) nur als Beobachter dabei sein darf, keinesfalls aber als Stellvertreter eingesetzt wird. Nach Besuch beim Notar (Anwesende: Mutter, Bruder und anderer Bruder, stellt sich durch Zufall heraus, dass der andere Bruder doch als Ersatz-Vertreter eingesetzt wurde. Dieses fasse ich natürlich als groben Vertrauensbruch der Beiden auf - unser sonst gutes Verhältnis ist seit diesem Tag verständlicher Weise zerstört. - Wie soll ich mich verhalten? - Habe ich das Recht, den genauen Inhalt der Vollmacht zu erfahren (mein Bruder sagt, er hätte keine Kopie, weil es erst beim Gericht eingereicht würde, er hat mir lediglich den Ausdruck eines Vorentwurfs gegeben) - Lässt sich die Vollmacht anfechten? - Sollte ich mit Mutter eine neue Vollmacht auf meinen Namen erwirken? (Nachteil: Nervliche Beanspruchung ihrerseits) - Soll ich gegen den Notar vorgehen, der mit meiner altersdementen Mutter ohne jeden einleitenden Zurechnungsfähigkeitstest (lt. Zeugenaussagen) ein Zustandekommen der Vollmacht zuliess? - Macht es Sinn, dem Notar wegen dieser Unterlassung eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landgericht oder Anrufung der standesrechtlichen Notarkammer anzudeuten? (Vermutlich wird er argumentieren, Mutter hätte auf ihn einen frischen Eindruck gemacht) Den ganzen Vorgang sehe ich im nachhinein als geplant und auch für kommende Erbangelegenheiten eingefädelt. Da ich aber andererseits die Mutter nicht unbedingt mit der der nervigen Auseinandersetzung belasten möchte, lässt sich vielleicht auch ein anderer Weg gehen? - Soll ich die Vollmacht so belassen, Mutter aber dazu bewegen, ein handschriftliches Testament zu schreiben lassen, in dem das Erbe über Haus und Grundstück uns gleichmässig berücksichtigt? - Oder soll ich ohne Notar eine neue, selbstverfasste, gleichlautende Vollmacht auf meinen Namen (als Stellvertreter kann der eine Bruder eingesetzt werden) von meiner Mutter unterzeichnen lassen, die dann bei späteren eventuellen Streitigkeiten durch ihr aktuelleres Datum Relevanz hätte? Da zu befürchten steht, dass mein Bruder bei nächster Gelegenheit einen Arzt konsultieren wird, der meiner Mutter Demenz attestiert, könnte bereits der Fall eintreten, dass es z.B. zu Kontobewegungen kommt, die nicht im Sinne meiner Mutter sind - auch nicht in meinem - Misstrauen macht sich breit. Wer kann bitte einen fundierten Ratschlag geben, für den ich mich jetzt schon bedanke. |
14.04.2010, 19:29 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin Lennard
Vorneweg: Mir ist nicht klar, welcher der drei Brüder Du bist. Und insgesamt: Wenn die Demenz Deiner Mutter schon fortgeschritten ist, hätte der Notar eigentlich eine Betreuung anregen müssen. Notare dürfen Geschäftsfähigkeit attestieren - aber ich bezweifle sehr, dass alle Notare auch in der Lage sind dies korrekt beurteilen zu können... Bei den Uneinigkeiten in Deiner Familie halte ich es nicht gerade für ratsam noch eine Vollmacht oder noch eine Vollmacht oder noch eine Vollmacht zu verfassen. Das gibt nur Streit - und zwar richtig. Gehe lieber beim Hausarzt Deiner Mutter vorbei, sprich mit ihm, wie er die Fähigkeiten Deiner Mutter beurteilt und beantrage mit ihm zusammen eine Betreuung beim Gericht (Wenn der Arzt meint, das sei wirklich jetzt angezeigt). Verweise auf die auf die gerade erwurschtelten Vollmachten und darauf, dass der Arzt die Meinung ertritt, dass Deine Mutter schon nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selber zu regeln. Das ist die Voraussetzung für eine Betreuung. Wenn das Zeitnah zu einer Vorsorge- oder sogar Generalvollmacht geschieht, wird auch das Gericht erkennen, was der Notar übersehen hat. Ach ja: Such lieber einen Betreuer ausserhalb der Familie. Wenn einer der Brüder die Betreuung übernimmt, bekommt er von den anderen jedes Messer ins Kreuz, dass gerade greifbar ist - egal wer von den dreien. Das macht keinen Spaß! Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
05.10.2010, 08:32 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 1
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Du kannst eigentlich nichts machen, ausser eine neue Patientenverfügung erstellen zu lassen welche erwähnt dass dies die neue Patientenverfügung ist und die alte nicht mehr gültig ist. Hier hast du noch ein paar Patientenverfügungtipps.
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05.10.2010, 09:34 | #4 | |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Ich halte Imres Vorschlag für den besseren - wenn sie nach Meinung ihres Hausarztes nicht mehr geschäftsfähig ist, dann wird das Gericht die Verfügung ignorieren und angesichts des Zwists der Söhne einen Berufsbetreuer bestellen. Sollte der Hausarzt sich unter BErufung auf seien Schweigepflicht weigern, Dir Auskunft zu geben, dann kannst Du Dich auch direkt an das Gericht wenden, die werden den dann um Auskunft bitten. |
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Stichworte |
generalvollmacht, patientenverfügung, vollmacht |
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