Dies ist ein Beitrag zum Thema Medikamente/Pflegeheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die gesetzlichen Betreuung für meinen Vater übernommen, der wegen schwerer Demenz in einem Pflegeheim untergebracht ist. Nun sind ...
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16.04.2010, 12:04 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 6
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Medikamente/Pflegeheim
Ich habe die gesetzlichen Betreuung für meinen Vater übernommen, der wegen schwerer Demenz in einem Pflegeheim untergebracht ist. Nun sind bei meinem Vater physische Veränderungen (Nackensteife) festzustellen, die durch ein Medikament verursacht werden, das er erst seit seinem kurzen Aufenthalt im Pflegeheim verabreicht bekommt. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich darüber informiert werden muss, wenn ihm weitere Medikamente verabreicht werden und dies sogar genehmigen müsste. Nun will ich beim Pflegeheim anrufen und um eine Aufstellung der Medikamente inclusive Dosis und Zeitrahmen bitten. Was mache ich, wenn die sich weigern?
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16.04.2010, 15:06 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Wenn die >Gesundheitssorge< zu Deinen Aufgabenkreisen gehört, hast Du ein Recht auf diese Auskünfte. Zeig am besten Deinen Betreuerausweis vor, dann haben die das schwarz auf weiß (oder grün, wie bei uns)
Noch besser wäre, wenn Du Kontakt mit dem Arzt, der diese Medis verordnet hat, aufnehmen könntest - also um ein Gespräch mit ihm bitten würdest. Gruß - jelka |
22.04.2010, 10:07 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
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Medikamente
Ich bekomme die Rechung vierteljährlich von der Apotheke...so kann ich mich auch informieren was er da so alles reingedröhnt bekommt.
Kontakt mit der Hausärztin habe ich aber soviel kann man gar nicht telefonieren was die an Medikamenten den ganzen Tag zu sich nehmen. Gruß |
22.04.2010, 22:26 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Moin zusammen
Dasmit den Medikamenten und den Ärzten ist so eine Sache. Da hatten wir gerade erst eine Diskussion mit dem Landkreis und unter den Betreuern gehabt. Als Betreuer mit der Gesundheitssorge sollte man dringend wissen was an Medikamenten verschrieben wird. Da ist leider bei allgemeinen und bei Fachärzten eine riesengroße Wissenslücke bzgl. der Betreuerlichen Rechte, Pflichten und Verantwortung. Wenn ein betreuter Mensch selber noch weiß, was mit seiner Gesundheit los ist, seine Zipperlein kennt und begreift, was es an Wirkungen und Nebenwirkungen so gibt, dann kann und soll er/sie auch selber entscheiden, was getan wird. Der Betreuer sollte aber informiert sein!. Die Ärzte sind verpflichtet, dem Betreuer Auskunft zu geben. Siemüssen sogar mit den Betreuern absprechen, welche Medikamente bzw. warum sie welche Medikamente verordnen (senn der/die Betreute das selber nicht mehr überblickt). Schließlich sind einige Medikamente genehmigungspflichtig - UND: Wenn der Patient selber es nicht mehr alles versteht, dann muss der Betreuer die einwilligen (auch wenn das Medikament nicht genehmigungspflichtig ist. Ein unbetreuter Mensch entscheidet ja auch selber, ob der das Medikament oder die zu verordnende Therapie haben möchte oder nicht. Da ist die Vertretungspflicht der BetreuerInnen gefragt. Reichlich viele Ärzte fragen aber nicht! Andererseits wollen die Ärzte ja auch gerne, dass Betreuer in OPs einwilligen und sind mit der Einwilligung der Patienten nicht zurfieden, auch wenn diese sehr genau wissen, was sie wollen. Da werden Betreuer gefragt und manchmal auch bedrängt. Es geht ja auch darum, als Arzt die Verantwortung auf jemand anderes zu übertragen. Also Gnubbelfi: Du hast ganz sicher das Recht auf die Mitteilung der verordneten Medikamente. Mehr noch: du hast ein Recht auf Einsicht in alle medizinischen Unterlagen, die dem Heim vorliegen und die Ärzte sind Dir gegenüber auch sonst zur Auskunft verpflichtet. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
23.04.2010, 17:18 | #5 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Dennoch, so finde ich, muss ich mich als Betreuer (besonders als Berufsbetreuer mit etlichen Klienten) auch darauf verlassen können, dass der Haus- bzw. Heimarzt (ggf. im Einvernehemen mit dem Heim) die Sache gewissenhaft und mit Überblick managt. mfg |
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Stichworte |
altenheim, genehmigung, medikamente, pflegeheim, seniorenheim |
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