Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann ein Betreuer gleichzeitig auch Betreuter sein? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Tag,
ich habe eine Frage, die sich zuerst etwas absurd anhört: Kann ein Betreuer gleichzeitig auch Betreuter sein?
Die ...
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18.04.2010, 12:12 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 2
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Kann ein Betreuer gleichzeitig auch Betreuter sein?
Guten Tag,
ich habe eine Frage, die sich zuerst etwas absurd anhört: Kann ein Betreuer gleichzeitig auch Betreuter sein? Die Situation ist so: meine Mutter ist Betreuerin für meine schwerbehinderte Schwester, ich bin seit Februar gleichberechtigte Betreuerin. Meine Mutter ist 83 Jahre alt und lebt seit 2 Jahren zusammen mit meiner Schwester im Pflegeheim, weil sie nach einem schweren Sturz nicht mehr alleine zurecht gekommen ist. Beide sitzen jetzt im Rollstuhl, meine Mutter ist in ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit sehr eingeschränkt, sie kann z.B. nicht mehr freihändig stehen. Geistig ist sie gut beieinander, aber dem alltäglichen Papierkram, der bei den beiden aus diversen Gründen anfällt, ist sie nicht mehr gewachsen. Bisher hat die Sozialarbeiterin sich um diese Dinge (Zahlung von Rechnungen, Einreichung bei Beihilfe und Krankenkassse, usw.) gekümmert. Nun hat mir die Sozialarbeiterin mitgeteilt, dass diese Tätigkeiten für sie zuviel zeitlicher Aufwand bedeutet und mich gebeten, mir eine andere Lösung einfallen zu lassen, z.B. eine Betreuung für meine Mutter... die aber ihrerseits ja Betreuerin für meine schwester ist! Ich kann diese Aufgabe nicht gut übernehmen, da meine Lieben in Berlin leben und ich in Gera. Mindestens einmal im Monat fahre ich nach berlin und ich versuche eh schon, so viel wie möglich von Gera aus für die beiden zu machen... aber das ist logistisch schwer zu lösen, denn ich kann ja nicht immer mit 10 Aktenordnern hin und her fahren. Außerdem bin ich beruflich ofl für 14 Tage unterwegs und kann mich dabei nicht um solche Dinge kümmern. Andere Verwandte waren bisher nicht bereit, bei diesen verwalterischen Tätigkeiten bei meiner Mutter einzuspringen. So, das ist das Problem! Und ich hoffe nun auf fachkundige Antwort oder auch auf originelle Lösungen anderer Forumsteilnehmer! Ich wünsche allen einen schönen Sonntag Sabine |
18.04.2010, 15:27 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ein Betreuter kann definitiv nicht Betreuer einer anderen Person sein.
Das ergibt sich schon aus § 1897 (1) BGB. Ein Betreuer muss geeignet sein, die Angelegenheit des Betreuten zu erledigen ... und das ist nicht gegeben, wenn er schon seine eigenen Angelegenheiten nicht erledigen kann. Gr. Rudi
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18.04.2010, 17:05 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Rudi,
ganz so pauschal würde ich das nicht sagen, es kommt mMn auf die Aufgabenkreise an, für die in beiden Fällen ein Betreuer bestellt wurde. Gibt es keine Überschneidungen, wäre theoretisch auch ein in bestimmten Bereichen unter Betreuung stehender Mensch in der Lage, für eine andere Person die Betreuung in Teilbereichen zu übernehmen. Im o.g. Fall dürfte die Mutter aber tatsächlich nicht mehr in der Lage sein, die Betreuung sachgerecht zu führen. Es wäre ratsam Rücksprache mit dem Gericht zu nehmen und ein Familienmitglied, einen anderen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer zum Betreuer für die Schwester einzusetzen. Auf gleichem Wege wäre zu prüfen, ob auch für die Mutter ein ges. Betreuer einzusetzen ist, da im Bereich "Behördenangelegenheiten", "Heimangelegenheiten" bzw. "Vermgensangelegenheiten" offensichtlich Handlungsbedarf besteht. Gruß Kohlenklau
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18.04.2010, 18:54 | #4 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Kohlenklau,
Kann sein, dass du recht hast, mit meiner Pauschalisierung. Ich bin aber schon mal sone Sache bestellt worden. Die Schwester war für zwei Tage Betreuer ihres Bruders, bevor das Gericht die Mitteilung bekam, dass die Schw. betreut wird. Das Ganze wurde behandelt wie ein gerichtl. "Betriebsunfall". Aus meiner Sicht ist die zit. Rechtsnorm da auch eindeutig. Gr. Rudi
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19.04.2010, 00:11 | #5 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Sabine,
ich sehe das genauso wie Rudi. Abgesehen davon stellt es sich ja so dar, dass Deine Mutter als Betreuerin Deiner Schwester nun selber Hilfe braucht, sie sich mittlerweile kaum noch um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Da liegt es auf der Hand, dass sie die auch nicht mehr für Deine Schwester erledigen kann. Diese Frage, ob sie Betreute und gleichzeitig Betreuerin sein kann, ist damit ja schon beantwortet. Zitat:
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19.04.2010, 06:49 | #6 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zitat:
Aus der Betreuung können sich Umstände ergeben, dass die Mutter gg. die Tochter vertreten werden muss oder umgedreht. Dann gerät EIN Betreuer in`n Widerstreit der Pflichten. Gr. Rudi
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19.04.2010, 07:11 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Rudi,
gehen, bzw. bestellt werden kann man schon. Ich habe gerade von Gerichtsseite und Betreuungsbehörde einige Anfragen wegen "Päärchen oder Ehepaar" Betreuung gehabt. Ich war immer diejenige die das, aus den von Dir beschriebenen Gründen, abgelehnt hat. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.04.2010, 08:14 | #8 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Hallo Michaela
Ehepaare geht ja auch ... aber nur dann, wenn keine Gütertrennung vereinbart ist. In einer Zugewinngemeinschaft gibts nämlich keine gegenteiligen Interessen, was Ansprüche in Vermögen betrifft. Ich habe früher auch Ehepaare betreut, mache ich aber aus ganz praktischen Gründen nicht mehr. Man kann leicht in Situationen kommen, bei Streitigkeiten zur Parteinahme in Anspruch genommen zu werden. Gr. Uwe
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19.04.2010, 09:23 | #9 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
ich betreue derzeit 2 Ehepaare, habe das schon öfter getan und bisher ist immer alles problemlos gelaufen. Es spricht ja nichts dagegen, sofern es nötig werden sollte, doch noch einen anderen Betreuer einzusetzen. Danke Rudi fürs Korregieren, daran hatte ich nicht gedacht. |
19.04.2010, 09:47 | #10 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi rudi,
also ich glaub ja immer echt fast alles, was du so schreibst.... aber jetzt echt, nö, dies glaub ich nicht, nie und nimmer. kann ja sein, dass es probleme geben könnte... aber dass dann gleich von vorn rein kategorisch das ausgeschlossen is, nö glaub ich nicht. wo würde das denn stehen? gruß, zeiten |
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