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Wechsel auf ehrenamtlichen Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel auf ehrenamtlichen Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe vor etwa einem Monat als Berufsbetreuerin eine Betreuung für eine psychisch kranke und demente Dame in einer ...


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Alt 19.04.2010, 19:49   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 12
Standard Wechsel auf ehrenamtlichen Betreuer

Hallo,
ich habe vor etwa einem Monat als Berufsbetreuerin eine Betreuung für eine psychisch kranke und demente Dame in einer sozialtherapeutischen Einrichtung übernommen. Die Betreuung sollte ursprünglich nur für die Gesundheitsfürsorge gelten, umfasst nun aber Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Öffnen und Anhalten von Post, Fernemeldeverkehr, Heim und Pflegevertrag. Die Dame wollte sich im Krankenhaus nicht untersuchen lassen, weshalb die Betreuung angeregt wurde. Nachdem ich nun, wie gesagt die Betreuung etwa einen Monat führe, hat das das Heim bei der Betreuungsbehörde angegeben, dass sie ursprünglich ja schon von Beginn an einen ehrenamtlichen Betreuer vorgeschlagen haben ( älterer Herr, der angeblich täglich im Haus ein und aus geht und auch die Betreute kennt, der weitere ehrenamtliche Betruungen bei anderen Patienten führt) Nun wurde ich vom Gericht aufgefordert eine Stellungnahme zum Betreuerwechsel abzugeben. Da meine Betreute die Betreuung grundsätzlich ablehnt und sich auch gegenüber dem Heimpersonal als sehr ablehnend, wenig mitarbeitsbereit und, so die zuständige Sozialarbeiterin, überwiegend schwierig im Umgang zeigt, überlege ich, ob dies als Begründung für das Gericht reicht. Ich würde so argumentieren, dass die Betreute den ehrenamtlichen Betreuer schon länger kennt und zu erwarten ist, dass sie mit ihm besser zusammenarbeiten wird, als mit mir, die sie bisher nur von einigen Besuchen kennt. meine Frage wäre: Was sollte in so einer Stellungnahme noch stehen? Wie ihr vielleicht merkt, bin ich noch "neu im Geschäft" und würde mich deshalb über Argumentationshilfen freuen.

danke

pepina1
pepina ist offline  
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Alt 19.04.2010, 20:15   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi,
spricht was dagegen, einfach die frau zu fragen, wie sie das haben will...? dann brauchste nix aus der nase ziehen.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 19.04.2010, 22:24   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

meine liebe zeiten,

was erwartest Du, was die Frau die die Betreuung ablehnt denn dazu sagen würde? Wahrscheinlich sagt sie: ich will gar keinen- in der Hoffnung, dass das gesamte Betreuungsproblem sich damit in Luft auflöst. Das wäre meine Befürchtung oder Idee.

Hallo pepina,

bei deiner schilderung der Situation fällt mir ein, dass es sehr schnell zu einer Situation kommen könnte wo der Betreuer die Dame auch gegen ihren Willlen ins Krankenhaus bringen lassen muss. Käme der Ehrenamtler damit zurecht?

Wenn Du den gesamten Umgang als schwierig beschreibst dann denke ich eher, dass ein Ehrenamtler überfordert sein könnte. So umfangreich wie angeordnet wurde spricht das nicht unbedingt für Einfachheit.
Vieleicht schliesst Du Dich mal mit der betreuungsbehörde kurz und erkundigst Dich warum trotz Ehrenamtsvorschlag dann doch ein Berufsbetreuer eingesetzt wurde. Dafür wird es sicher gute Gründe gegeben haben.

Das ist zwar jetzt genau die gegenteilige Hilfe auf die Du gehofft hast aber vieleicht nützt es Dir trotzdem.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.04.2010, 23:05   #4
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
meine liebe zeiten,

was erwartest Du, was die Frau die die Betreuung ablehnt denn dazu sagen würde?
hi michaela,
gar nix erwarte ich. ich kenne doch die frau nicht.
aber möglich wär, dass sie plötzlich ganz erfreut is, weil sie eh schon nen auge auf den typen geworfen hat, vielleicht is er sexy... das wissen wir doch nicht.

ich würd halt nich am grünen tisch was entscheiden wollen, ohne die gute frau dazu befragt zu haben. wenn pepina die frau loswerden will, wär das was anderes. aber wenn es um die frau geht, sollte doch zumindest versucht werden, ihre vorlieben rauszukriegen und halt ganz besonders, wo sie eh keinen bock auf die sache hat. zu überlegen wär ja schließlich auch die aufhebung...

aber ganz abgesehen davon, find ich das voll komisch, dass da jemand eingesetzt werden soll, der täglich da ein und ausgeht. und auch komisch, dass das heim, da so hinterher is. ich würde nämlich einen interessenskonflikt vermuten, bei jemand, der da so ne offenbar enge beziehung zu dem heim hat. ob der dann noch wirklich die frau vertritt, wenn er da um seine nette stellung im heim fürchten muss? das heim scheint sich ja mächtig für den ins zeug zu legen - warum denn eigentlich wohl...?

greetz zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 20.04.2010, 11:20   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

das Gericht ist quasi dazu verpflichtet, einem Ehrenamtler dem Vorzug zu geben, wenn d. Betreute mit dieser Person einverstanden ist und keine sonstigen Gründe - z.B. mangelnde Qualifikation bzw. Eignung- vorliegen. Dabei spielen wohl auch Kostengründe eine Rolle.
Streng genommen müsste sogar der Berufsbetreuer einen solchen möglichen Wechsel selbst anregen.

Allerdings kann bzw. darf dieser natürlich evt. Bedenken gegen den Betreuerwechsel vorbringen und Gründe darlegen, warum es besser wäre, wenn er die Betreuung weiterführt.

In dem o.g. Fall gibt - wie bereits erwähnt - bestimmt Gründe, warum man sich (zuerst) für einen Berufs- und gegen einen ehrenamtlichen Betreuer entschieden hat, wie Michaela schon andeutete:
Zitat:
Vieleicht schliesst Du Dich mal mit der betreuungsbehörde kurz und erkundigst Dich warum trotz Ehrenamtsvorschlag dann doch ein Berufsbetreuer eingesetzt wurde. Dafür wird es sicher gute Gründe gegeben haben.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.04.2010, 21:51   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 12
Standard

Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge. Hat mir bei meinen Überlegungen schon gut weitergeholfen.Ich habe auch den Eindruck, dass sich das Heim nicht so gerne in die Karten schauen läßt, kann das aber nicht beweisen.Ich werde mich wohl bei meiner Begründung auch auf das Gutachten beziehen und es wohl im Übrigen dem Ermessen des Gerichts überlassen, da ich aufgrund der Kürze der Zeit, in der ich die Betreuung führe, nicht beurteilen kann, wie zeit-und arbeitsaufwendig die Betreuung künftig sein wird und ob damit ein ehrenamtlicher Betreuer überfordert sein wird. Aussagen der Betreuten werden mich wohl kaum weiterbringen, weil die alte Dame jede Betreuung ablehnt und wenig kommuniziert. Andererseits denke ich aber, dass sie vielleicht doch besser mit so einem älteren Herrn besser zurechtkommt,als mit mir, einer noch relativ jungen Betreuerin. Vor allem , wenn ihr der ältere Betreuer vom Heim "schmackhaft" gemacht wird. Die Betreuungstelle ist übrigens auch der Meinung, dass der ehrenamtliche Betreuer den Vorrag bekommt, weil dies auch so im Gesetz vorgegeben ist und schon schwerwiegende Gründe vorliegen müßten, warum eine Beufsbetreuung erforderlich ist. Ich werde also das Pro und Contra gegenüberstellen und mal schauen, was der Richter daraus macht.

Grüße
pepina ist offline  
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Alt 21.04.2010, 22:01   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Zeiten


Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
...
aber möglich wär, dass sie plötzlich ganz erfreut is, weil sie eh schon nen auge auf den typen geworfen hat, vielleicht is er sexy... das wissen wir doch nicht.
Ob "Augen werfen"und "Sexy finden" Kriterien für den Eignungstest von Betreuern sind, wage ich zu bezweifeln. Zumindest abe ich noch keinen Betreuungsbeschluss mit den Aufgabenkreisen "Augenweitwurf" oder "Sexualbedarfsangelegenheiten" gesehen, für die dann vielleicht eine Eignung vorhanden wäre...


Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
...aber wenn es um die frau geht, sollte doch zumindest versucht werden, ihre vorlieben rauszukriegen und halt ganz besonders, wo sie eh keinen bock auf die sache hat.
Hier hast Du sicherlich Recht. Die Frau sollte jedenfalls schon mal zu der Angelegenheit befragt werden, auch wenn sie keinen Bock auf eine Antwort hat. Dann hat sie zumindest die Chance dazu gehabt.



Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
... und auch komisch, dass das heim, da so hinterher is. ich würde nämlich einen interessenskonflikt vermuten, bei jemand, der da so ne offenbar enge beziehung zu dem heim hat. ob der dann noch wirklich die frau vertritt, wenn er da um seine nette stellung im heim fürchten muss? das heim scheint sich ja mächtig für den ins zeug zu legen - warum denn eigentlich wohl...?
Die Fragen würden mich auch interessieren. Und die Antworten erst...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 21.04.2010, 23:59   #8
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Ob "Augen werfen"und "Sexy finden" Kriterien für den Eignungstest von Betreuern sind, wage ich zu bezweifeln.
mönsch imre,
das war auch nicht bierernst.

das zielte ab auf ne zwischenmenschliche ebnene, sonst nix. aber die kann ja über himmel und hölle entscheiden.

bei meinem früherer zahnarzt hatte ich panik und heulanfälle und sonstwas. das war ne schreckliche katastrofe, also für den ganz sicher auch. seit ich einen anderen hab, is das plötzlich problemlos. es ist nichts, was ich benennen könnte, es is irgendwas zwischenmenschliches, vielleicht sowas wie gegenseitigees vertrauen und ernst nehmen/genommen werden. und das war vom ersten moment an....

sowas wollte ich halt damit andeuten.

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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betreuerwechsel, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer

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