Dies ist ein Beitrag zum Thema Wechsel auf ehrenamtlichen Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe vor etwa einem Monat als Berufsbetreuerin eine Betreuung für eine psychisch kranke und demente Dame in einer ...
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19.04.2010, 19:49 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 12
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Wechsel auf ehrenamtlichen Betreuer
Hallo,
ich habe vor etwa einem Monat als Berufsbetreuerin eine Betreuung für eine psychisch kranke und demente Dame in einer sozialtherapeutischen Einrichtung übernommen. Die Betreuung sollte ursprünglich nur für die Gesundheitsfürsorge gelten, umfasst nun aber Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen, Öffnen und Anhalten von Post, Fernemeldeverkehr, Heim und Pflegevertrag. Die Dame wollte sich im Krankenhaus nicht untersuchen lassen, weshalb die Betreuung angeregt wurde. Nachdem ich nun, wie gesagt die Betreuung etwa einen Monat führe, hat das das Heim bei der Betreuungsbehörde angegeben, dass sie ursprünglich ja schon von Beginn an einen ehrenamtlichen Betreuer vorgeschlagen haben ( älterer Herr, der angeblich täglich im Haus ein und aus geht und auch die Betreute kennt, der weitere ehrenamtliche Betruungen bei anderen Patienten führt) Nun wurde ich vom Gericht aufgefordert eine Stellungnahme zum Betreuerwechsel abzugeben. Da meine Betreute die Betreuung grundsätzlich ablehnt und sich auch gegenüber dem Heimpersonal als sehr ablehnend, wenig mitarbeitsbereit und, so die zuständige Sozialarbeiterin, überwiegend schwierig im Umgang zeigt, überlege ich, ob dies als Begründung für das Gericht reicht. Ich würde so argumentieren, dass die Betreute den ehrenamtlichen Betreuer schon länger kennt und zu erwarten ist, dass sie mit ihm besser zusammenarbeiten wird, als mit mir, die sie bisher nur von einigen Besuchen kennt. meine Frage wäre: Was sollte in so einer Stellungnahme noch stehen? Wie ihr vielleicht merkt, bin ich noch "neu im Geschäft" und würde mich deshalb über Argumentationshilfen freuen. danke pepina1 |
19.04.2010, 20:15 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
spricht was dagegen, einfach die frau zu fragen, wie sie das haben will...? dann brauchste nix aus der nase ziehen. gruß, zeiten |
19.04.2010, 22:24 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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meine liebe zeiten,
was erwartest Du, was die Frau die die Betreuung ablehnt denn dazu sagen würde? Wahrscheinlich sagt sie: ich will gar keinen- in der Hoffnung, dass das gesamte Betreuungsproblem sich damit in Luft auflöst. Das wäre meine Befürchtung oder Idee. Hallo pepina, bei deiner schilderung der Situation fällt mir ein, dass es sehr schnell zu einer Situation kommen könnte wo der Betreuer die Dame auch gegen ihren Willlen ins Krankenhaus bringen lassen muss. Käme der Ehrenamtler damit zurecht? Wenn Du den gesamten Umgang als schwierig beschreibst dann denke ich eher, dass ein Ehrenamtler überfordert sein könnte. So umfangreich wie angeordnet wurde spricht das nicht unbedingt für Einfachheit. Vieleicht schliesst Du Dich mal mit der betreuungsbehörde kurz und erkundigst Dich warum trotz Ehrenamtsvorschlag dann doch ein Berufsbetreuer eingesetzt wurde. Dafür wird es sicher gute Gründe gegeben haben. Das ist zwar jetzt genau die gegenteilige Hilfe auf die Du gehofft hast aber vieleicht nützt es Dir trotzdem. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.04.2010, 23:05 | #4 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
gar nix erwarte ich. ich kenne doch die frau nicht. aber möglich wär, dass sie plötzlich ganz erfreut is, weil sie eh schon nen auge auf den typen geworfen hat, vielleicht is er sexy... das wissen wir doch nicht. ich würd halt nich am grünen tisch was entscheiden wollen, ohne die gute frau dazu befragt zu haben. wenn pepina die frau loswerden will, wär das was anderes. aber wenn es um die frau geht, sollte doch zumindest versucht werden, ihre vorlieben rauszukriegen und halt ganz besonders, wo sie eh keinen bock auf die sache hat. zu überlegen wär ja schließlich auch die aufhebung... aber ganz abgesehen davon, find ich das voll komisch, dass da jemand eingesetzt werden soll, der täglich da ein und ausgeht. und auch komisch, dass das heim, da so hinterher is. ich würde nämlich einen interessenskonflikt vermuten, bei jemand, der da so ne offenbar enge beziehung zu dem heim hat. ob der dann noch wirklich die frau vertritt, wenn er da um seine nette stellung im heim fürchten muss? das heim scheint sich ja mächtig für den ins zeug zu legen - warum denn eigentlich wohl...? greetz zeiten |
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20.04.2010, 11:20 | #5 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
das Gericht ist quasi dazu verpflichtet, einem Ehrenamtler dem Vorzug zu geben, wenn d. Betreute mit dieser Person einverstanden ist und keine sonstigen Gründe - z.B. mangelnde Qualifikation bzw. Eignung- vorliegen. Dabei spielen wohl auch Kostengründe eine Rolle. Streng genommen müsste sogar der Berufsbetreuer einen solchen möglichen Wechsel selbst anregen. Allerdings kann bzw. darf dieser natürlich evt. Bedenken gegen den Betreuerwechsel vorbringen und Gründe darlegen, warum es besser wäre, wenn er die Betreuung weiterführt. In dem o.g. Fall gibt - wie bereits erwähnt - bestimmt Gründe, warum man sich (zuerst) für einen Berufs- und gegen einen ehrenamtlichen Betreuer entschieden hat, wie Michaela schon andeutete: Zitat:
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21.04.2010, 21:51 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 12
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Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge. Hat mir bei meinen Überlegungen schon gut weitergeholfen.Ich habe auch den Eindruck, dass sich das Heim nicht so gerne in die Karten schauen läßt, kann das aber nicht beweisen.Ich werde mich wohl bei meiner Begründung auch auf das Gutachten beziehen und es wohl im Übrigen dem Ermessen des Gerichts überlassen, da ich aufgrund der Kürze der Zeit, in der ich die Betreuung führe, nicht beurteilen kann, wie zeit-und arbeitsaufwendig die Betreuung künftig sein wird und ob damit ein ehrenamtlicher Betreuer überfordert sein wird. Aussagen der Betreuten werden mich wohl kaum weiterbringen, weil die alte Dame jede Betreuung ablehnt und wenig kommuniziert. Andererseits denke ich aber, dass sie vielleicht doch besser mit so einem älteren Herrn besser zurechtkommt,als mit mir, einer noch relativ jungen Betreuerin. Vor allem , wenn ihr der ältere Betreuer vom Heim "schmackhaft" gemacht wird. Die Betreuungstelle ist übrigens auch der Meinung, dass der ehrenamtliche Betreuer den Vorrag bekommt, weil dies auch so im Gesetz vorgegeben ist und schon schwerwiegende Gründe vorliegen müßten, warum eine Beufsbetreuung erforderlich ist. Ich werde also das Pro und Contra gegenüberstellen und mal schauen, was der Richter daraus macht. Grüße |
21.04.2010, 22:01 | #7 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Zeiten
Zitat:
Zitat:
Zitat:
MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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21.04.2010, 23:59 | #8 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
das war auch nicht bierernst. das zielte ab auf ne zwischenmenschliche ebnene, sonst nix. aber die kann ja über himmel und hölle entscheiden. bei meinem früherer zahnarzt hatte ich panik und heulanfälle und sonstwas. das war ne schreckliche katastrofe, also für den ganz sicher auch. seit ich einen anderen hab, is das plötzlich problemlos. es ist nichts, was ich benennen könnte, es is irgendwas zwischenmenschliches, vielleicht sowas wie gegenseitigees vertrauen und ernst nehmen/genommen werden. und das war vom ersten moment an.... sowas wollte ich halt damit andeuten. gruß, zeiten |
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betreuerwechsel, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer |
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