Dies ist ein Beitrag zum Thema Vorsorgevollmacht und Hausverkauf im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich steh in meiner eigenen Familie in diesen Dingen irgendwie auf dem Schlauch:
Wir 3 Geschwister und natürlich meine Mutter ...
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19.04.2010, 21:00 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Vorsorgevollmacht und Hausverkauf
Ich steh in meiner eigenen Familie in diesen Dingen irgendwie auf dem Schlauch:
Wir 3 Geschwister und natürlich meine Mutter möchten im Falle, dass sie entscheidungsunfähig wird , 1. dass ich die Vermögenssorge in Alltagsgeschäften übernehme, aber wir 3 in grundsätzlichen Entscheidungen ( welches Pflegeheim, Hausverkauf, größere Ausgaben )zu dritt zuständig sind. Das gibt die normale Vorsorgevollmacht so nicht her. Brauchen wir dafür einen Notar ? 2. und wenn nun der Fall der Fälle eintritt, muß ich dann ggf. mit der VSV zum AG gehen lassen, um mich von dort autorisieren zu lassen oder wo wird die Vollmacht offiziell hinterlegt? 3. Ausserdem soll mein Bruder bevollmächtigt werden, das Haus zu verkaufen. Kann das nur über einen Notar vereinbart werden ? Vielen Dank Dora |
20.04.2010, 13:48 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Hallo Dora,
die Vorsorgevollmacht ist ja nur ein Muster und du kannst das ja beliebig abändern. Sehe ich das richtig, dass ihr in den grundsätzlichen Angelegenheiten dann nur zu dritt entscheiden könnt. Dann müsst aber immer ihr drei unterschreiben, ich denke die jeweilige Einzelvertretungsbefugnis ist praktikabler, geht aber nur, wenn du deinen Geschwistern vertraust Eine Autorisierung vor dem AG ist weder möglich noch notwendig, da die Vollmacht dich autorisiert. Die Vollmacht bedarf in Grundstücksgeschäften (wenn mich grad nicht alles täuscht) die Form des § 29 GBO und du musst deshalb zum Notar. Da würde ich aber ohnehin auflaufen und die paar € investieren, weil der dich da am besten beraten kann und weil - entgegen der Rechtslage - viele Banken die "normale" Vollmacht nicht akzeptieren. |
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Stichworte |
angehörige, hausverkauf, notar, vollmacht, vorsorgevollmacht |
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