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Hauskauf über Betreuer/Vormundschaftsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf über Betreuer/Vormundschaftsgericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, das mir jemand helfen kann. Wir sind dabei ein Haus zu kaufen. Der ...


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Alt 21.04.2010, 14:38   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 7
Standard Hauskauf über Betreuer/Vormundschaftsgericht

Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, das mir jemand helfen kann.

Wir sind dabei ein Haus zu kaufen.
Der Mann und auch alleinige Eigentümer ist durch einen Krankheitsfall ins Pflegeheim gekommen. Das Haus wird nun durch einen Betreuer verkauft. Der Betreuer wiederum hat eine Marklerin beauftrag das Haus zu verkaufen.

Mittlerweile sind wir in der Verhandlungsphase angelangt. Es geht jetzt darum:

Die Marklerin bietet uns das Haus für Kaufpreis X an. Wir möchten aber 5.000 € weniger bezahlen.
Die Marklerin meinte, das das nicht funktioniert, da das Vormundschaftsgericht dabei nicht mitspielt. Wir müssen aber dazusagen, dass das "Gericht" seit dem ersten angebot mittlerweile nochmal 10.000 € runter gegangen ist.

Ist es wirklich so, das da nicht noch ein kleiner spielraum von 5.000 € ist? Der Verkauf des Hauses, kann doch nicht daran liegen, oder?

Vielen Dank für eure Anworten
Gruß Binedato
binedato ist offline  
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Alt 21.04.2010, 15:07   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Ein schöner Bilderbuchfall, an dem man das komplizierte Verhältnis zwischen den Befugnissen des Betreuers und denen des Betreuungsgerichts aufzeigen kann. Vermutlich ist ein anderer schneller fertig mit dem Schreiben, als ich - aber dann steht's halt doppelt da, was auch nicht schlimm ist...

Grundlegend gilt, dass der Betreuer mit entsprechenden Aufgabenkreisen frei entscheiden kann, zu welchem Preis er ein Haus / eine Wohnung / ein Grundstück im Eigentum des betreuten Menschen verkaufen kann.
Da folgt dann aber eine ganze Liste an "Aber":
  • Der Betreuer ist dem Wohl des betreuten Menschen verpflichtet. Und dem Wohl des betreuten Menschen entspricht es im Regelfall (eine Auflistung der Ausnahmen erspare ich mir an dieser Stelle) so viel wie möglich an Erlös zu bekommen.
  • Man kann durch Gutachter anhand einer Vielzahl von Faktoren einen "Verkehrswert" für ein Haus / Grundstück / etc. errechnen - dieser stellt einen groben Rahmen für den "objektiven" Wert dar. An diesem Richtwert hat sich der Betreuer zu orientieren, was den Mindestverkaufspreis anbelangt, um zu vermeiden, dass der betreute Mensch einen Verlust erleidet.
  • Das Betreuungsgericht hat den Verkaufspreis nicht zu bestimmen. Bevor ein Verkauf jedoch rechtskräftig werden kann, hat das Gericht die notarielle Vertragsurkunde zu prüfen und zu genehmigen. Diese Genehmigung kann verweigert werden, wenn das Gericht (grob gesagt) sachliche oder rechtliche Fehler in der entsprechenden Entscheidung des Betreuers sieht, also z. B. wenn der angedachte Verkaufspreis ohne Not unter Verkehrswert liegt oder aus unzureichenden Gründen nicht der höchstbietende Interessent den Zuschlag erhalten hat.
  • Letztlich also hat das Betreuungsgericht de facto doch das letzte Wort und der Betreuer tut gut daran, das Gericht von Beginn an über den Verlauf des Verkaufsverfahrens zu unterrichten und entsprechende Rücksprachen zu halten.
Im konkreten Fall ist es mutmaßlich so, dass die Immobilie nicht zum zunächst angedachten BetrG (vielleicht ein wenig höher als der Verkehrswert) verkauft werden konnte und der Betreuer daher in Absprache mit Makler und Gericht eine Senkung um 10.000 EUR vorgenommen hat.
Eine weitere Senkung des Preises lehnt das Gericht jedoch ab (soll heißen: es teilt dem Betreuer mit, dass es einem Verkauf zum einem noch niedrigeren Preis gegenwärtig nicht genehmigen würde), weil es vermutlich der Auffassung ist, dass sich durchaus Interessenten zu dem nun stehenden Preis finden lassen.

5.000 EUR sind objektiv betrachtet sehr viel Geld - und da Betreuer und Betreuungsgericht hier mit dem Geld eines anderen Menschen hantieren, müssen sie sorgfältiger und "knausriger" sein, als jemand, der seine eigene Immobilie selbst verkaufen würde.

Wenn der Verkauf des Hauses nicht wirklich absolut eilig notwendig ist, dann kann es somit sehr wohl um diese 5.000 EUR gehen - vermutlich ist eine entsprechende Senkung des Preises erst möglich, wenn zum aktuellen Preis auch in 3 oder 6 Monaten (je nach Sachlage) kein Käufer gefunden werden konnte.


Frage beantwortet...?
__________________


Geändert von Chesterfield (21.04.2010 um 15:10 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 21.04.2010, 15:17   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 7
Standard

soweit auf jeden fall. vielen dank nochmal für die ausführliche antwort.

Ich fände es halt schon schade, wenn der kauf des hauses an diesen 5.000 € hängt.
und wer weiß, wie hoch die Zinsen in 3 bis 6 Monaten sind. vielleicht bin ich dann schlechter dran, wie wenn ich jetzt einfach die 5.000 € mehr zahle, oder?

Achso eines noch, wenn ich das Haus kaufe, kann ich mir den notar selber aussuchen, oder muss ich den nehmen der mir vom betreuer vorgeschrieben wird?

Danke nochmal
binedato ist offline  
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Alt 21.04.2010, 16:34   #4
Forums-Gesellen-Anwärter
 
Registriert seit: 12.02.2010
Ort: im Norden
Beiträge: 55
Standard Hausverkauf über Betreuer/Notar

Hallo,

der Käufer sucht den Notar aus.

LG, tervall19
tervall19 ist offline  
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Alt 21.04.2010, 17:11   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von tervall19 Beitrag anzeigen
Hallo,

der Käufer sucht den Notar aus.

LG, tervall19

HAllo Tervall19,
das sagt wer?

Gruß,Andreas
agw ist offline  
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Alt 21.04.2010, 17:17   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von binedato Beitrag anzeigen
Ich fände es halt schon schade, wenn der kauf des hauses an diesen 5.000 € hängt.
und wer weiß, wie hoch die Zinsen in 3 bis 6 Monaten sind. vielleicht bin ich dann schlechter dran, wie wenn ich jetzt einfach die 5.000 € mehr zahle, oder?
HAllo Binedato,

Chesterfield hat ja schon sehr ausführlich zu den Problemen eines Hausverkaufs in Betreuungsangelegenheiten geschrieben.
Wenn dir das Haus zusagt solltest du dir wirklich überlegen ob du wegen 5000€ Differenz das ganze hinauszögerst. Ich weiß ja nicht um welche Kaufsumme es sich handelt aber du gehst halt das Risiko ein das der Betreuer anderweitig verkauft.

Bezüglich des Notars bietet es sich an einen Notar zu nehmen welcher mit dem Genehmigungsverfahren in Betreuungssachen vertraut ist denn sonst kann es sehr schnell zu u.U. wochenlangen Verzögerungen kommen.


Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 21.04.2010, 19:00   #7
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von binedato Beitrag anzeigen
Achso eines noch, wenn ich das Haus kaufe, kann ich mir den notar selber aussuchen, oder muss ich den nehmen der mir vom betreuer vorgeschrieben wird?
Hi,

das ist eine privatrechtliche Angelegenheit und dabei gilt Vertragsfreiheit, auch bei der Entscheidung über die Auswahl des Notars. I.d.R. sucht der aus, der auch den Notar bezahlt. Der Verkäufer kann natürlich einwenden, daß er nur verkauft, wenn er den Notar aussucht. Ist aber alles Verhandlungssache.
__________________
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und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 22.04.2010, 11:36   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 21
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Zitat:
Zitat von binedato Beitrag anzeigen
Die Marklerin bietet uns das Haus für Kaufpreis X an. Wir möchten aber 5.000 € weniger bezahlen.
Die Marklerin meinte, das das nicht funktioniert, da das Vormundschaftsgericht dabei nicht mitspielt. Wir müssen aber dazusagen, dass das "Gericht" seit dem ersten angebot mittlerweile nochmal 10.000 € runter gegangen ist.
Das verstehe ich nicht, es liegt doch bestimmt ein Gutachten vor, oder? Wie hoch soll der Wert nach diesem betragen und wieviel verlangt die Betreuerin? Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber ohne konkrete Beträge kann ich nicht beurteilen, ob das Gericht einen Spielraum von 5000 € akzeptiert. Das verhält sich bei einem Kaufpreis von 1.000.000 € anders als bei einem von 50.000 €
super-juli ist offline  
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Alt 23.04.2010, 08:49   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.04.2010
Beiträge: 7
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Danke erstmal für eure Antworten, haben mir schon weitergeholfen.

Ersmal, es liegt anscheinend kein Gutachten vor. Hab ich extra nachgefragt. Bei der ersten Verhandlung sagte mir die Marklerin, das dass Mindestgebot bei 185.000€ liegen muss!!! Nach weiteren Verhandlungen mit der Bank, konnten wir unser Angebot bis 170.000 € erhöhen. Muss dazusagen, das noch ca. 50.000 € an Umbaukosten reingesteckt werden müssen.
Am gleichen Tag noch, sagte die Marklerin, sie habe mit dem Betreuungsbüro gesprochen und es wurde auch vom Gericht ein Verkaufspreis von 175.000 € vorgeschlagen. Darunter würde aber nichts mehr gehen, noch nichteinmal 1.000 €.

Jetzt stell ich mir halt die Frage, erst sollten es 185.000 € darunter geht nichts, dann, innerhalb eines Tages, geht es doch nochmal um 10.000 € auf 175.000 € runter und jetzt soll nichtmal ein spielraum von 5.000 € da sein? Irgendwie versteh ich das nicht.

LG
binedato
binedato ist offline  
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Alt 23.04.2010, 11:48   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von binedato Beitrag anzeigen
Irgendwie versteh ich das nicht.
Verständlich - für Außenstehende ist das nur selten, gelegentlich auch gar für "Insider" kaum verständlich.

Es muss irgendeine Art "objektiver" Wertermittlung erfolgt sein - ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht darauf verzichten würde. Im Regelfall geschieht das per Gutachten - aber es gibt auch andere Möglichkeiten.

In solchen betreuungsrechtlichen Entscheidungen gibt es keine Spielräume, da es eben um Fremdvermögen geht, über das man nicht so einfach "Pi mal Daumen" verfügen kann.
__________________

Chesterfield ist offline  
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genehmigung, gutachten, hausverkauf, verkehrswert

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