Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmachts-Art im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Abend Nach dem Tod seines Vaters vor 5 Jahren, hat die Exfrau meines Mannes, die Vollmacht (oder Betreuung?) für ...
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21.04.2010, 21:48 | #1 |
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Beiträge: 8
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Vollmachts-Art
Guten Abend Nach dem Tod seines Vaters vor 5 Jahren, hat die Exfrau meines Mannes, die Vollmacht (oder Betreuung?) für seine Mutter (da wir zu der Zeit nicht im Lande waren). Seit einem Jahr, wegen eines Schlaganfalles, kann seine Mutter nicht mehr Selbstständig sein. Seitdem wohnen wir bei ihr und pflegen sie rund um die Uhr.
Seine Mutter ist mittlerweile nicht mehr zurechnungsfähig und die Exfrau läst sich fast nicht mehr blicken (kassiert aber gleichzeitig den Haushaltshilfegeld Zuschuss). Gibt es eine Möglichkeit für uns heraus zu finden was für eine Art Vollmacht oder Betreuung seine Exfrau hat? Danke July |
21.04.2010, 22:06 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo July,
des dürfte schwierig werden. Ihr werdet wahrscheinlich suchen und forschen müssen- überall. Je nach dem zu wem ihr nen guten Draht habt- vielleicht die Bank, der "alte" Familienanwalt usw. Vollmachten können, aber müssen nicht hinterlegt werden. Beim Betreuungsgericht kann man auf jeden Fall auch anfragen ob für Frau XY eine Betreuung besteht. Viel Glück, Grüsse. Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
22.04.2010, 04:58 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ihr könnt auch bei der Betreuungsbehörde nachfragen, ob dort etwas über eine Bevollmächtigung bekannt ist.
Wenn der Zustand der Mutter so ist wie beschrieben und es liegt keine Betreuung vor, kann dein Mann sich über einen entsprechenden Antrag bei der Betreuungsbehörde oder beim Betreuungsgericht in die Betreuung seiner Mutter bestellen lassen; dadurch die gesamten finanziellen und behördlichen Abläufe an sich ziehen und im Nachhinein rekonstruieren. Gr. Rudi
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22.04.2010, 11:36 | #4 |
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Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 8
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Danke für die schnellen Antworten.
Und wenn die Xfrau keine Bevollmächtigte ist sondern eine Betreuerin, hat mein Mann die Möglichkeit, selbst die Betreuung seiner Mutter zu übernehmen? |
22.04.2010, 12:15 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Also, ein Betreuerwechsel geht nur per Gerichtsbeschluss auf begründeten Antrag.
Es gibt den § 1897 Abs. 5 BGB, der hier Anwendung finden kann, denn die Ex-Frau deines Mannes steht mit dessen Mutter in keinem Verwandschaftsverhältnis. Es ist aber eine Abwägungssache des Gerichtes und ich kenne keine Entscheidungen dieser Art - nicht weil es sie nicht gäbe, sondern weil ich noch nichts damit zu tun hatte. Ein Argument könnte aber sein, dass ihr ja schon die Mutter versorgt, bei ihr lebt und die X-Frau sich nicht häufig sehen lässt, wie du schreibst. Das ist aber immer ne subjektive Sicht. Ich höre das bspw. laufend - und ich bin sicher alle meine Kollegen auch. Ein Betreuer ist immer zuwenig da. *ironisch Gr. Rudi BGB - Einzelnorm
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