Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung der Schufa-Auskunft über Betreuterkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nach Auskunft meiner Betreuten hat diese 40.000 Euro Schulden, näheres kann (oder will) sie mir dazu nicht sagen. Wenn ...
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21.04.2010, 23:03 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 3
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Abrechnung der Schufa-Auskunft über Betreuterkonto
Hallo,
nach Auskunft meiner Betreuten hat diese 40.000 Euro Schulden, näheres kann (oder will) sie mir dazu nicht sagen. Wenn ich nun eine Schufa Auskunft einhole, kann ich die Kosten über ihr Konto buchen lassen? An den Kontoauszügen kann ich erkennen, dass sie am Tag nach dem Renteneingang das komplette Geld immer bar abhebt. Gibt es eine Möglichkeit, dass ein bestimmter Betrag nicht bar abgehoben werden kann, so dass ich kleine Rechnung überweisen kann? Oder hilft da nur ein Einwilligungsvorbehalt? Als Einsteiger stolpert man dauert über Sachverhalte, für die es erst mal nicht auf anhieb Antworten gibt. |
22.04.2010, 00:10 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 28.12.2009
Ort: Franken
Beiträge: 18
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Hallo powder queen
Zum Thema Kosten der Schufa-Auskunft: Die neuen Gesetzesregelung für den Umgang mit Kreditinformationen, die ab dem 1. April 2010 gelten, betriffen auch die Auskunfteien wie die Schufa. Sie sind ab sofort verpflichtet, einmal im Jahr dem Verbraucher kostenlos schriftlich offenzulegen, welche Daten sie über ihn gespeichert haben. Da ich keine Berufsbetreuer bin, kann ich zu den anderen Sachverhalten (Einwilligungsvorbehalt) nichts konkretes sagen. Sicher können hier die Berufsbetreuerkollegen weiterhelfen.
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_ Bei jedem Atemzug stehen wir vor der Wahl, das Leben zu umarmen oder auf das Glück zu warten. Andreas Tenzer |
22.04.2010, 06:33 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zunächst mal gehe ich davon aus, dass du Ehrenamtler bist und u.a. in die Vermögenssorge bestellt bist.
(das schreibe ich jetzt als Appell mit ner Bitte an alle Forenteilnehmer hier rein: bitte schreibt bei Anfragen immer die relevanten Aufgabenkreise mit rein) Als Ehrenamtler kannst du dir deine Aufwendung ja pauschal oder konkret ersetzen lassen. Als Berufsbetreuer erhalte ich einen Aufwendungsersatz, der pauschalisiert ist und aus dem ich alles wie meine Arbeitszeit, Bürokosten usw. finanziere. Kosten, die unmittelbar mit der Betreuung oder Informationen dazu zu tun haben, begleiche ich aus dem Vermögen des Betroffenen. Dazu gehören zum Beispiel Beglaubigungen von Betreuerausweisen (die regelm. v. der DRV verlangt werden) oder Auszüge aus Grundbüchern u.ä. Dazu gehören auch SCHUFA-Auskünfte. Vermögensverfügungen zu Lasten des Betroffenen stimme ich in aller Regel vorher mit dem Betroffenen ab. Sollte dies ausnahmsweise mal nicht gehen, kannst du die Überweisung der SCHUFA-Kosten auch terminiert zum nächsten Zahlungseingang ins Konto stellen. Dann kann die Bank nur das Einkommen, reduziert um die Kosten auszahlen. Ich halte dies aber nur für einen Ausweg, der sicherlich zu Konflikten führen dürfte, die du nicht willst. Also vorher absprechen !!! Zum Thema Einwilligungsvorbehalt: Er ist ein ziemlich harscher Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Er wird in aller Regel nur dann verkündet, wenn der Betroffene in finanzieller Gefahr ist, also mit seinem Geld nicht umgehen kann, Einkäufe tätigt, die er nicht finanzieren kann - und sich aus seinem Verhalten Nachteile ergeben, wie Gefährdung der Wohnung o.ä. Aus dem was du hier schilderst, kann ich das nicht eruieren. Zum EiV kannst du auch hier nachlesen Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon Bevor du das Thema Entschuldung überhaupt angehst, solltest du aber prüfen, ob dies Sinn macht. Soll es eine Entschuldung um der Entschuldung willen werden, macht es nämlich keinen. Hast du z.B. eine EU-Rentnerin mit 650,- € Einkommen in Betreuung, würde ich die Finger da weg lassen. Es macht nur Arbeit, die sinnlos bleibt - weil nichts zum Entschulden da ist und sie letztlich für die Betroffene keine Vorteile bringt. Viel Glück - Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
22.04.2010, 08:13 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
nur als Tip dazu: Dazu gehören zum Beispiel Beglaubigungen von Betreuerausweisen -die macht Dir das Betreuungsgericht kostenfrei. Als grobe Faustregel bezüglich der Kosten gilt wohl: alles was der Betreute normalerweise selbst zahlen müsste kann über sein Vermögen abgerechnet werden. Alles andere ist in der pauschale für Berufsbetreuer erhalten. Schufa ist zumindest einmal im Monat kostenlos, allerdings nur für Nicht- gewerbliche Anfragen, da sollte man also findig argumentieren. Was die Geldrücklagen für Rechnungen betrifft bin ich inzwischen etwas härter geworden. Ich versuche natürlich das abzusprechen- aber nicht mehr monatelang wie früher mal. Wenn alle Absprachen bei den Geld-sofort-Abhebern nichts nützen, dann lasse ich von der Bank einen kleinen prinzipiellen Rückhaltebetrag eingeben der stehen bleibt.(Überwiegend bei SGB XII und II Leistungsbeziehern, wobei auch ein Rentner kleinere Beträge eben selbst zahlen muss) Für manche habe ich kleine "Notsparbücher", die mit monatlichen Kleinbeträgen von 5-10 Euro bestückt werden- das jetzt aber nur mit einvernehmlicher Absprache- und die ausschliesslich in meiner Verwahrung bleiben, eingerichtet. Was Rudi zum EWV und der Entschuldung sagt kann ich nur mindestens zehnmal unterstreichen und werde es deshalb auch nicht wiederholen. Gruss Michaela
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22.04.2010, 09:03 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 3
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Vielen Dank für die ausfühlichen Auskünfte, ihr habt mir viel Recherchearbeit erspart.
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22.04.2010, 14:11 | #6 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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@michaela
Zitat:
Zitat:
gruß - jelka |
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22.04.2010, 14:20 | #7 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ganz recht Jelka, ups, ich meine natürlich auch jährlich bei der Schufa.
Aber beim Rest irrst Du, Porto und Telefon ist auf jeden Fall von uns, also den Betreuern zu zahlen. Es gibt ja inzwischen auch immer wieder Streitigkeiten, dass z.B. die Bezahlung eines Steuerberaters durch den Betreuten fraglich wäre. Gruss Michaela
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22.04.2010, 21:52 | #8 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
BDSG § 34 Vorsicht: Achten Sie bei der Auskunft genau auf das was im Webformular steht,- lesen Sie alles und lesen Sie langsam, lesen Sie ggf. mehrmals! Nur die Datenübersicht nach § 34 BDSG ist kostenfrei,- dieser Hinweis ist bisweilen optisch gut auf einer Webseite versteckt! rät Gerd -- |
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23.04.2010, 11:55 | #9 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Hast Du da 'ne Quelle...?
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23.04.2010, 20:25 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Chester,
Quelle wofür? Du bist doch auch in der RUB, da war das letzte Woche doch Thema. Gruss Michaela
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kontoführung, schufa-auskunft, steuerberater, vergütung |
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