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Fristen für Verfahrenpfleger beim Hauskauf

Dies ist ein Beitrag zum Thema Fristen für Verfahrenpfleger beim Hauskauf im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin gerade etwas gefrustet. Wir versuchen ein Haus aus einer Betreung zu kaufen. Den Kaufvertrag haben wir vor ...


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Alt 22.04.2010, 19:23   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 3
Standard Fristen für Verfahrenpfleger beim Hauskauf

Hallo,
ich bin gerade etwas gefrustet.
Wir versuchen ein Haus aus einer Betreung zu kaufen.
Den Kaufvertrag haben wir vor 7 Wochen unterschrieben, der Betreuer hatte den vorher dem Familiengericht vorgelegt.
Nach 7 (!) Wochen hat jetzt das Familiengericht entschieden das ein Verfahrenspfleger eingeschaltet werden soll.
In der freien Wirtschaft wäre das ein Fall für Hartz 4, da fehlen mir echt die Worte.... Sorry, aber das musste mal raus...

Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Gibt es für den Verfahrenspfleger jetzt irgendwelche Fristen oder muss ich mich erneut auf wochenlange Wartezeiten einstellen?

Danke
pero
pero ist offline  
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Alt 22.04.2010, 21:31   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,589
Standard

Hallo Pero

Im allgemeinen ist die Frist 6 Wochen, wenn nix passiert. Eine Untätigkeitsklage macht das Ganze aber auch nicht schneller.

Aber meißtens passiert auch irgendetwas. Es kann durchaus deutlich länger dauern, bis ein Hausverkauf genehmigt ist. In einem Fall hat es fast 2 Jahre gedauert, weil nicht nur ein Verfahrenspfleger bestellt werden mußte, sondern weil es noch ein Hickhack zwischen verschiedenen Gerichtetn gegeben hat. Man war sich nicht über die Verteilung des Verkaufserlöses einig geworden...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.04.2010, 10:53   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von pero Beitrag anzeigen
Gibt es für den Verfahrenspfleger jetzt irgendwelche Fristen oder muss ich mich erneut auf wochenlange Wartezeiten einstellen?
Unter Berücksichtigung der neuen Fristen bis Rechtskraft der Genehmigung ist wohl noch eine weitere Wartezeit von etwa 5 - 10 Wochen zu erwarten. Das kommt darauf an, wie schnell der Verf.pfl. arbeiten kann, was wiederum auf die Aktenlage und die Komplexität des Verfahrens ankommt.

Sieben Wochen zwischen Einreichung der Urkunde und Bestellung des Verf.pfl. erscheinen mir aber schon auch extrem lange.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 23.04.2010, 11:21   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 3
Standard

Erst mal danke für die Antworten, hätte natürlich lieber etwas anderes gehört... *Seufz*

Ich kann ja durchaus verstehen das sorgfältig geprüft wird, was mich aber wirklich ärgert ist der Umstand das das Gericht den Vertrag vorab bekommen hatte. Das wäre doch der perfekte Zeitpunkt gewesen um Unklarheiten zu bereinigen, zu dem Zeitpunkt waren noch keine Gebühren angefallen. Jetzt mussten wir den Notar schon bezahlen. Für mich ist das Verhalten des Gerichts jedenfalls nicht nachvollziehbar und willkürlich.

Gruß
pero
pero ist offline  
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Alt 23.04.2010, 11:37   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Pero,

das ganze ist zwar ärgerlich für dich aber auch wenn ihr einen Entwurf des Vertrages vorher dem Gericht vorgelegt habt ist ja nicht gesagt das dies auch alles in die Urkunde übernommen wird.
Es hätte aber sicher zeitnäher die Erkenntnis kommen können das ein Verfahrenspfleger notwendig ist.

Viel Erfolg,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 05.05.2010, 21:35   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 3
Standard Nächster Teil...

Das Gericht hat also 7 Wochen gebraucht um zu prüfen ob der Vertrag mit dem Entwurf übereinstimmt und dann einen Verfahrenspfleger hinzugezogen. Okay. Der war sehr schnell und hat am nächsten Tag die Akten mit seiner Entscheidung dem Gericht zurückgeschickt.
10 Tage vergehen und dann wird vom Gericht eine Anhörung der Betroffenen angeordnet. Könnte ja sein das eine 91 jährige Frau, die seit 6 Jahren unter Betreuung steht, seit 2 Jahren in einem Heim lebt und unter starker Demenz leidet, plötzlich doch plötzlich wieder zu sich kommt.
Ein Termin dafür soll in der nächsten Woche angesetzt werden...

Normale Sachbearbeiter in der freien Wirtschaft hätten jetzt die 2. Abmahnung bekommen. Den das hätte spätestens bei der Einbeziehung des Verfahrenspflegers gemacht werden können, mal ganz abgesehen davon das es keinen Sinn macht. Die Dame erkennt nicht mal mehr Ihren Betreuen. Das könnte man auch durch einen Anruf im Pflegeheim erfahren, ist aber wahrscheinlich zu einfach.

Und so vergehen sinnlos die Wochen....

Mal schauen was denen noch so einfällt.

Meine Erkenntniss:
Kaufe NIE ein Haus aus einer Betreung und erwarte von deutschen Gerichten keine logischen und zeitnahen Entscheidungen...

Ja, ich bin ziemlich gefrustet.
Ich verstehe das die Familiengerichte sorgfältig arbeiten müssen und die Angaben auch kritsch hinterfragen müssen, aber das kann man deutlich effizienter machen, dazu braucht man keine 10 Wochen. Wenn ich so arbeiten würde, hätte ich bald keinen Job mehr.

lg
pero
pero ist offline  
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Stichworte
frist, genehmigung, hausverkauf, verfahrenspfleger

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