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Isabelle 24.04.2010 16:42

Haus Räumung + Verkauf
 
habe eine Dame dessen Haus geräumt und anschliessend verkauft werden soll.

Der Antrag ist meinerseits an das Gericht ist gestellt. Wertgutachten haben sich auch schon erhalten. Das Wertgutachten wurde noch vor der Betreuung im Auftrag von der Dame selbst und von dem Kaufinteressenten erstellt.
In meinen Aufgabenkreise fallen u.a. die Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung und die Wohnungsnagelegenheiten.

Die Dame war erst im Krankenhaus und von dort aus ist nach Anregung des Sozialdienstens in ein Heim gekommen. Dort wird sie wohl auch bleiben, eine Rückkehr in ihr altes Haus ist nicht möglich.

Nach meiner Antragstellung bekam ich vom Gericht eine Mitteilung, dass Frau X einen Verfahrenspfleger zur Seite gestellt bekommen hat, da sie sich selbst nicht mehr äußern kann. Habe auch schon mit der Verfahrenspflegerin telfoniert und sie befürwortet die Räumung und den Verkauf.

Was geschieht jetzt weiter? Kommt jetzt noch eine gesonderte Genehmigung vom Gericht?

Ergänzend ist vllt. noch zu erwähnen, dass es sich um ein ganz schlimmes Messie-Haus handelt. Zugemüllt, zugekotet, undichtes Dach daher alles verschimmelt, Nagerbefall,...

Viele Grüße
Isabelle

BetrKl 24.04.2010 17:46

In einem ähnlichen Fall habe ich in der Folge erst einen Beschluss zur Genehmigung der Räumung mit anschließendem geplanten Verkauf erhalten. Beim späteren Verkauf muss vor der Unterzeichnung des Vertrages, dieser dem Gericht nochmals zur Genehmigung vorgelegt werden.
Gutes Gelingen!

Imre Holocher 25.04.2010 18:12

Hallo Isabelle

Ja, das Gericht muss noch den Verkauf genehmigen. Das tut es dann, wenn der von allen unterschriebene Vertrag vorliegt - denn der muss genehmig werden.

Die Verfahrenspflegerin ist der Betreuten zur Seite gestellt worden, weil sie selbst nicht mehr befragt werden kann. Ein ganz normaler Vorgang.

(Bei Nachlasspflegschaften gibt es das nach dem neuen FamGG auch, weil der Erblasser ja auch nicht mehr befragt werden kann, aber als Verfahrensbeteiligter eigentlich befragt werden müßte. Ausbuddeln ist ja schließlich nicht so richtig pietätvoll...):giggleswe:

MfG

Imre

Rege 27.04.2010 20:15

Hallo
bei uns läuft dies so ab-
Verkauf eines Hauses oder Grundstücks:
ich lasse mir von einem Notar einen Verkaufsentwurf austellen, den ich dann bei Gericht zur Vorabgenehmigung einreiche.(Normalerweise telefoniere/ emaile ich vorher mit dem Rechtspfleger und geb mal den Verkaufswunsch und Preis durch und erhalte dann schon mal ein ok) Wenn ich diese habe- gehe ich mit dem Käufer zum Notar und unterschreibe den Verkaufsvertrag.( manchmal ist auch noch der Verfahrenspfleger dabei- muß aber nicht sein. Dieser wird, wenn nötig, vom Gericht im Vorfeld befragt.) Dann holt der Notar beim Gericht die endgültige Genehmigung ein. Diese wird aber erst nach einiger Zeit rechtskräftig, ich erhalte dann nochmals eine separate Genehmigung vom Gericht mit Rechtskraftvermerk. Wenn der Notar alle anderen Sachenbeisammen hat erfolgt die Zahlungsaufforderung an den Käufer.Für einen Räumung habe ich noch nie eine Genehmigung beantragt, oft verkaufe ich wie die Sache darsteht, mangels Geld zur Räumung.
Grüße Rege


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