Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind?
Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. ...
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18.05.2010, 14:21 | #11 |
Gast
Beiträge: n/a
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Zusatzfrage ...
Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind?
Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. Aber Schluß-RL ??? das würde doch bedeuten, daß man trotz aller Befreiung RL-mäßig sammeln muß? Meine RpflIn sagte in einem Gespräch "nein, nein - das brauchen Sie dann nicht". Aber irgendwie traue ich dem Frieden nicht so ganz .... gruß - jelka |
18.05.2010, 21:09 | #12 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi jelka,
wenn du alleinerbin bist, dann brauchst du das wirklich nicht. es ist ja so, dass eine befreite betreuerin beim ende der betreuung nur der betreuten person gegenüber rechenschaft ablegen muss oder wenn diese verstirbst eben deren erben. niemand anderem. wenn du alleinerbin bist, kann keiner irgendwelche belege oder sonstwas von dir verlangen. da kannst du ganz sicher sein. gruß, zeiten |
19.05.2010, 08:32 | #13 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo jelka,
es hat schon manch böses Erwachen gegeben, wenn jemand dachte, Alleinerbe zu sein. Jeder kann jederzeit ein Testament aufsetzen oder ändern. Aus diesem Grund würde ich tatsächlich alle Belege sammeln. Gruss Andreas |
12.06.2012, 13:23 | #14 | |||
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Thema ist schon älter - wird aber immer noch gelesen.
Zitat:
Die Rechnungslegungspflicht trifft die befreiten Betreuer erst nach Beendigung der Vermögensverwaltung (§ 1840 BGB), dann aber mit voller Wucht, denn es muss der gesamte Zeitraum der Vermögensverwaltung belegt und abgerechnet werden (das kann auch schon mal ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren sein!). Es sind ALLE Belege (auch Kontoauszüge, Einkaufsbelege etc.) aufzubewahren und chronologisch geordnet einzureichen. Zitat:
Da man nie (!) wissen kann, wo welches Testament auftaucht, wer mit wem einen Erbvertrag geschlossen hat, von dem man selbst nicht informiert ist (weil es einen ja auch nichts angeht): gewappnet sein und alles aufbewahren. Möglich ist ja auch, dass man nur mit der Schwester, zu der man immer ein gutes Verhältnis hatte, die Mutter beerbt - und schon ist die Schwester einem selbst nicht mehr grün und erteilt keine Entlastung. Und dann?! Zitat:
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angehörige, befreite betreuer, befreite betreuung, befreiter betreuer, erbe, rechnungslegung, schulden, tod, vermögensaufstellung |
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