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Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind? Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. ...


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Alt 18.05.2010, 14:21   #11
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Zusatzfrage ...

Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind?
Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. Aber Schluß-RL ??? das würde doch bedeuten, daß man trotz aller Befreiung RL-mäßig sammeln muß?
Meine RpflIn sagte in einem Gespräch "nein, nein - das brauchen Sie dann nicht".
Aber irgendwie traue ich dem Frieden nicht so ganz ....

gruß - jelka
 
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Alt 18.05.2010, 21:09   #12
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Aber irgendwie traue ich dem Frieden nicht so ganz ....
hi jelka,
wenn du alleinerbin bist, dann brauchst du das wirklich nicht. es ist ja so, dass eine befreite betreuerin beim ende der betreuung nur der betreuten person gegenüber rechenschaft ablegen muss oder wenn diese verstirbst eben deren erben. niemand anderem.
wenn du alleinerbin bist, kann keiner irgendwelche belege oder sonstwas von dir verlangen. da kannst du ganz sicher sein.
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 19.05.2010, 08:32   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo jelka,


es hat schon manch böses Erwachen gegeben, wenn jemand dachte, Alleinerbe zu sein. Jeder kann jederzeit ein Testament aufsetzen oder ändern. Aus diesem Grund würde ich tatsächlich alle Belege sammeln.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 12.06.2012, 13:23   #14
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard Thema ist schon älter - wird aber immer noch gelesen.

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Hallo Nora,

auch bei sogenannten "befreiten" Betreuern (z. B. Kinder) gilt: jährlich muss eine Vermögensaufstellung eingereicht werden. Nach dem Tod des Betreuten muss eine detailierte Aufstellung über die Verwendung des Vermögens erfolgen. Daher müssen auch alle Belege aufbewahrt werden, und das mitunter jahrelang.

Gruß

Andreas
Sofern die Vermögenssorge noch im Aufgabenkreis enthalten ist (beachte: die Schwester der Threadstarterin verfügt über eine Vollmacht - und bei einer Vollmacht gibt es keine Betreuung bzw. wird die Betreuung eingeschränkt), werden befreite Betreuer (Eltern, Ehegatten, Abkömmlinge) jährlich aufgefordert, den aktuellen Vermögensstand mitzuteilen.
Die Rechnungslegungspflicht trifft die befreiten Betreuer erst nach Beendigung der Vermögensverwaltung (§ 1840 BGB), dann aber mit voller Wucht, denn es muss der gesamte Zeitraum der Vermögensverwaltung belegt und abgerechnet werden (das kann auch schon mal ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren sein!).
Es sind ALLE Belege (auch Kontoauszüge, Einkaufsbelege etc.) aufzubewahren und chronologisch geordnet einzureichen.

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Und wie ist das bei befreiten Betreuern, die gleichzeitig einzige Angehörige = Erben sind?
Jährliche Vermögensübersicht - das ist klar. Aber Schluß-RL ??? das würde doch bedeuten, daß man trotz aller Befreiung RL-mäßig sammeln muß?
Meine RpflIn sagte in einem Gespräch "nein, nein - das brauchen Sie dann nicht".
Aha, die Rechtspflegerin wusste demnach mittels hellsichtiger Fähigkeiten, dass Sie Erbe sein werden?!
Da man nie (!) wissen kann, wo welches Testament auftaucht, wer mit wem einen Erbvertrag geschlossen hat, von dem man selbst nicht informiert ist (weil es einen ja auch nichts angeht): gewappnet sein und alles aufbewahren.
Möglich ist ja auch, dass man nur mit der Schwester, zu der man immer ein gutes Verhältnis hatte, die Mutter beerbt - und schon ist die Schwester einem selbst nicht mehr grün und erteilt keine Entlastung.
Und dann?!

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hi jelka,
wenn du alleinerbin bist, dann brauchst du das wirklich nicht. es ist ja so, dass eine befreite betreuerin beim ende der betreuung nur der betreuten person gegenüber rechenschaft ablegen muss oder wenn diese verstirbst eben deren erben. niemand anderem.
wenn du alleinerbin bist, kann keiner irgendwelche belege oder sonstwas von dir verlangen. da kannst du ganz sicher sein.
gruß, zeiten
Sofern sich herausstellt, dass der Betreuer nachweislich (Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll) Alleinerbe ist: Stimmt!
Fara ist offline  
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Stichworte
angehörige, befreite betreuer, befreite betreuung, befreiter betreuer, erbe, rechnungslegung, schulden, tod, vermögensaufstellung

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