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Nora 26.04.2010 16:04

Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige
 
Hallo alle zusammen,

da meine Schwester nun die Betreuung für meine Mutter hat, mache ich mir Sorgen, dass der Erlös des Grundstückes nicht zur Tilgung der Schulden, die durch ihren Heimaufenthalt entstanden sind, genommen wird.
Kann man das Vormundschaftsgericht (oder welches Gericht auch immer) bitten darauf zu "achten" das zuerst die Schulden bezahlt werden? In welcher Form auch immer.


Danke für eure Antworten.

Imre Holocher 26.04.2010 19:00

Moin Nora

Ja. Du kannst das Gericht anschreiben und Deine Bedenken mitteilen. Das Gericht kann dann von der Schwester eine ordentliche Rechnungslegung verlangen. Sie ist dann eine Nicht-befreite Betreuerin.
Entscheiden tut aber das Gericht und sonst niemand.

MfG

Imre

Nora 30.04.2010 15:33

Reicht es wenn ich nur meine Bedenken schreibe oder muß ich noch Anderes beachten?

Imre Holocher 30.04.2010 18:30

Moin Nora

Zitat:

Zitat von Nora (Beitrag 36086)
Reicht es wenn ich nur meine Bedenken schreibe oder muß ich noch Anderes beachten?


Du solltest Deine Bedenken begründen können und dies auch kurz tun. (Keine langen Geschichten) Nicht dass Dir so was wie Verleumdung nachgesagt werden kann.

MfG

Imre

Nora 07.05.2010 12:31

Zitat:

Zitat von Imre Holocher (Beitrag 35905)
Moin Nora

Ja. Du kannst das Gericht anschreiben und Deine Bedenken mitteilen. Das Gericht kann dann von der Schwester eine ordentliche Rechnungslegung verlangen. Sie ist dann eine Nicht-befreite Betreuerin.
Entscheiden tut aber das Gericht und sonst niema

Imre

Moin Imre,

sollte ich meine Bedenken dem Amtsgericht mitteilen oder muß ich damit zum Landgericht, also eine Instanz höher gehen. Reicht es wenn ich den jetzt zuständigen Richter anschreibe?



Thanks Nora

agw 07.05.2010 12:35

HAllo Nora,

was willst du denn damit beim Landgericht. Zuständige Stelle ist das Betreuungsgericht.

Gruß,
Andreas

Nora 07.05.2010 15:06

Zitat:

Zitat von agw (Beitrag 36432)
HAllo Nora,

was willst du denn damit beim Landgericht. Zuständige Stelle ist das Betreuungsgericht.

Ja stimmt. Ich habe heute den Beschluß vom Amtsgericht zugeschickt bekommen.


Gruß Gaby

Nora 14.05.2010 19:04

Ich wollte nur noch mal fragen. Ist es wirklich so, daß meine Schwester niemandem auch dem Gericht nicht Rechenschaft darüber abgeben muß, was sie mit dem Vermögen meiner Mutter anfängt. Denn laut Beschluß hat sie darüber Verfügungsvollmacht.


Danke für Eure Antworten.

tomtom58 17.05.2010 08:37

Hallo.

Zitat:

Zitat von Nora (Beitrag 36742)
Ich wollte nur noch mal fragen. Ist es wirklich so, daß meine Schwester niemandem auch dem Gericht nicht Rechenschaft darüber abgeben muß, was sie mit dem Vermögen meiner Mutter anfängt. Denn laut Beschluß hat sie darüber Verfügungsvollmacht.

Eigentlich ist es klar, dass eine Betreuung zum Wohle des Betreuten ist - auch wenn die Person das nicht mehr mitbekommt (z.B. Demenz, Koma).

Ich bin kein Jurist, denke aber trotzdem, dass es schwierig sein wird ein Gericht von einem "Bauchgefühl" her zu überzeugen mehr anzuordnen als im Normalfall. Sowie Du Dich ausdrückst hast Du "Sorge" dass etwas passieren könnte; passiert ist aber noch nichts?

Rede mal mit einem Anwalt darüber - Thema Zivil- und Betreuungsrecht. Im Rahmen einer Rechtsberatung ist das auch nicht soooo teuer.

Gruß Tom

AndreasLübeck 18.05.2010 07:45

Hallo Nora,

auch bei sogenannten "befreiten" Betreuern (z. B. Kinder) gilt: jährlich muss eine Vermögensaufstellung eingereicht werden. Nach dem Tod des Betreuten muss eine detailierte Aufstellung über die Verwendung des Vermögens erfolgen. Daher müssen auch alle Belege aufbewahrt werden, und das mitunter jahrelang.

Gruß

Andreas


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