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Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen, da meine Schwester nun die Betreuung für meine Mutter hat, mache ich mir Sorgen, dass der Erlös ...


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Alt 26.04.2010, 17:04   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige

Hallo alle zusammen,

da meine Schwester nun die Betreuung für meine Mutter hat, mache ich mir Sorgen, dass der Erlös des Grundstückes nicht zur Tilgung der Schulden, die durch ihren Heimaufenthalt entstanden sind, genommen wird.
Kann man das Vormundschaftsgericht (oder welches Gericht auch immer) bitten darauf zu "achten" das zuerst die Schulden bezahlt werden? In welcher Form auch immer.


Danke für eure Antworten.
Nora ist offline  
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Alt 26.04.2010, 20:00   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Nora

Ja. Du kannst das Gericht anschreiben und Deine Bedenken mitteilen. Das Gericht kann dann von der Schwester eine ordentliche Rechnungslegung verlangen. Sie ist dann eine Nicht-befreite Betreuerin.
Entscheiden tut aber das Gericht und sonst niemand.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.04.2010, 16:33   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
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Reicht es wenn ich nur meine Bedenken schreibe oder muß ich noch Anderes beachten?
Nora ist offline  
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Alt 30.04.2010, 19:30   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Nora

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Reicht es wenn ich nur meine Bedenken schreibe oder muß ich noch Anderes beachten?

Du solltest Deine Bedenken begründen können und dies auch kurz tun. (Keine langen Geschichten) Nicht dass Dir so was wie Verleumdung nachgesagt werden kann.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 07.05.2010, 13:31   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin Nora

Ja. Du kannst das Gericht anschreiben und Deine Bedenken mitteilen. Das Gericht kann dann von der Schwester eine ordentliche Rechnungslegung verlangen. Sie ist dann eine Nicht-befreite Betreuerin.
Entscheiden tut aber das Gericht und sonst niema

Imre
Moin Imre,

sollte ich meine Bedenken dem Amtsgericht mitteilen oder muß ich damit zum Landgericht, also eine Instanz höher gehen. Reicht es wenn ich den jetzt zuständigen Richter anschreibe?



Thanks Nora
Nora ist offline  
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Alt 07.05.2010, 13:35   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

HAllo Nora,

was willst du denn damit beim Landgericht. Zuständige Stelle ist das Betreuungsgericht.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 07.05.2010, 16:06   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
HAllo Nora,

was willst du denn damit beim Landgericht. Zuständige Stelle ist das Betreuungsgericht.
Ja stimmt. Ich habe heute den Beschluß vom Amtsgericht zugeschickt bekommen.


Gruß Gaby
Nora ist offline  
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Alt 14.05.2010, 20:04   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
Standard

Ich wollte nur noch mal fragen. Ist es wirklich so, daß meine Schwester niemandem auch dem Gericht nicht Rechenschaft darüber abgeben muß, was sie mit dem Vermögen meiner Mutter anfängt. Denn laut Beschluß hat sie darüber Verfügungsvollmacht.


Danke für Eure Antworten.
Nora ist offline  
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Alt 17.05.2010, 09:37   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo.

Zitat:
Zitat von Nora Beitrag anzeigen
Ich wollte nur noch mal fragen. Ist es wirklich so, daß meine Schwester niemandem auch dem Gericht nicht Rechenschaft darüber abgeben muß, was sie mit dem Vermögen meiner Mutter anfängt. Denn laut Beschluß hat sie darüber Verfügungsvollmacht.
Eigentlich ist es klar, dass eine Betreuung zum Wohle des Betreuten ist - auch wenn die Person das nicht mehr mitbekommt (z.B. Demenz, Koma).

Ich bin kein Jurist, denke aber trotzdem, dass es schwierig sein wird ein Gericht von einem "Bauchgefühl" her zu überzeugen mehr anzuordnen als im Normalfall. Sowie Du Dich ausdrückst hast Du "Sorge" dass etwas passieren könnte; passiert ist aber noch nichts?

Rede mal mit einem Anwalt darüber - Thema Zivil- und Betreuungsrecht. Im Rahmen einer Rechtsberatung ist das auch nicht soooo teuer.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 18.05.2010, 08:45   #10
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo Nora,

auch bei sogenannten "befreiten" Betreuern (z. B. Kinder) gilt: jährlich muss eine Vermögensaufstellung eingereicht werden. Nach dem Tod des Betreuten muss eine detailierte Aufstellung über die Verwendung des Vermögens erfolgen. Daher müssen auch alle Belege aufbewahrt werden, und das mitunter jahrelang.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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angehörige, befreite betreuer, befreite betreuung, befreiter betreuer, erbe, rechnungslegung, schulden, tod, vermögensaufstellung

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