Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo alle zusammen,
da meine Schwester nun die Betreuung für meine Mutter hat, mache ich mir Sorgen, dass der Erlös ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
26.04.2010, 17:04 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
Abrechnungspflicht für betreuende Angehörige
Hallo alle zusammen,
da meine Schwester nun die Betreuung für meine Mutter hat, mache ich mir Sorgen, dass der Erlös des Grundstückes nicht zur Tilgung der Schulden, die durch ihren Heimaufenthalt entstanden sind, genommen wird. Kann man das Vormundschaftsgericht (oder welches Gericht auch immer) bitten darauf zu "achten" das zuerst die Schulden bezahlt werden? In welcher Form auch immer. Danke für eure Antworten. |
26.04.2010, 20:00 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin Nora
Ja. Du kannst das Gericht anschreiben und Deine Bedenken mitteilen. Das Gericht kann dann von der Schwester eine ordentliche Rechnungslegung verlangen. Sie ist dann eine Nicht-befreite Betreuerin. Entscheiden tut aber das Gericht und sonst niemand. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.04.2010, 16:33 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
Reicht es wenn ich nur meine Bedenken schreibe oder muß ich noch Anderes beachten?
|
30.04.2010, 19:30 | #4 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
|
Moin Nora
Zitat:
Du solltest Deine Bedenken begründen können und dies auch kurz tun. (Keine langen Geschichten) Nicht dass Dir so was wie Verleumdung nachgesagt werden kann. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
|
07.05.2010, 13:31 | #5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
Zitat:
sollte ich meine Bedenken dem Amtsgericht mitteilen oder muß ich damit zum Landgericht, also eine Instanz höher gehen. Reicht es wenn ich den jetzt zuständigen Richter anschreibe? Thanks Nora |
|
07.05.2010, 13:35 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
|
HAllo Nora,
was willst du denn damit beim Landgericht. Zuständige Stelle ist das Betreuungsgericht. Gruß, Andreas |
07.05.2010, 16:06 | #7 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
|
14.05.2010, 20:04 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 19.04.2010
Beiträge: 39
|
Ich wollte nur noch mal fragen. Ist es wirklich so, daß meine Schwester niemandem auch dem Gericht nicht Rechenschaft darüber abgeben muß, was sie mit dem Vermögen meiner Mutter anfängt. Denn laut Beschluß hat sie darüber Verfügungsvollmacht.
Danke für Eure Antworten. |
17.05.2010, 09:37 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
|
Hallo.
Zitat:
Ich bin kein Jurist, denke aber trotzdem, dass es schwierig sein wird ein Gericht von einem "Bauchgefühl" her zu überzeugen mehr anzuordnen als im Normalfall. Sowie Du Dich ausdrückst hast Du "Sorge" dass etwas passieren könnte; passiert ist aber noch nichts? Rede mal mit einem Anwalt darüber - Thema Zivil- und Betreuungsrecht. Im Rahmen einer Rechtsberatung ist das auch nicht soooo teuer. Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
|
18.05.2010, 08:45 | #10 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
|
Hallo Nora,
auch bei sogenannten "befreiten" Betreuern (z. B. Kinder) gilt: jährlich muss eine Vermögensaufstellung eingereicht werden. Nach dem Tod des Betreuten muss eine detailierte Aufstellung über die Verwendung des Vermögens erfolgen. Daher müssen auch alle Belege aufbewahrt werden, und das mitunter jahrelang. Gruß Andreas |
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, befreite betreuer, befreite betreuung, befreiter betreuer, erbe, rechnungslegung, schulden, tod, vermögensaufstellung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|