Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
in den nächsten Wochen -Genehmigung(Formsache) vom AG steht noch aus, werde ich die Mietwohnung der Betreuten kündigen.
Anschließend steht ...
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26.04.2010, 18:58 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Wohnungsauflösung
Hallo,
in den nächsten Wochen -Genehmigung(Formsache) vom AG steht noch aus, werde ich die Mietwohnung der Betreuten kündigen. Anschließend steht die Wohnungsauflösung an - mit einer Firma habe ich diesbezüglich bereits Vorgespräche geführt und einen seriösen Eindruck gewonnen. Habe aber jetzt gehört, dass 3 Angebote(Festpreis wird ohnehin von mir verhandelt) eingeholt werden müssen und dem AG entsprechend zur genehmigung vorgelegt werden müssen. Stimmt das?
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Viele Grüsse aus Franken |
26.04.2010, 19:02 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Frankonian
Das handhabt jedes Gericht anders. Am besten ist es, wenn Du bei dem Rechtspfleger kurz nachfragst. Mit seiner Antwort wirst Du dann beim Umsetzen die geringsten Schwierigkeiten bekommen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.04.2010, 20:46 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
ich denke hier hat sich ein Missverständnis eingeschlichen. Die Angebote zur Entrümpelung müssen dem Gericht nicht vorgelgt werden. Wen er letztendlich beauftragt hat der Betreuer alleine zu verantworten bzw. beurteilen. Aber das Sozialamt als Kostenträger der Entrümpelung verlangt oft 3 Angebote. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
27.04.2010, 14:10 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Wohnungsauflösung
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
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Viele Grüsse aus Franken |
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genehmigung, sozialamt, wohnungsauflösung, wohnungskündigung |
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