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Hilfe bei evt. Betreuerwechsel

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe bei evt. Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich möchte mich wegen einem Problem an euch wenden und hoffe, jemand kann mir einen Tipp geben. ...


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Alt 27.04.2010, 18:12   #1
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Registriert seit: 20.01.2010
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 4
Standard Hilfe bei evt. Betreuerwechsel

Hallo an alle,

ich möchte mich wegen einem Problem an euch wenden und hoffe, jemand kann mir einen Tipp geben.

Ich habe die Betreuung für meinen 22-jährigen Sohn für Vermögenssorgen mit Einwilligungsvergügung, Wohnungsange-legenheiten und Behörden. Er ist inzwischen auch Vater eines fast einjährigen Sohnes und wohnt jetzt auch mit seiner Freundin in dem Haus ihrer Eltern. Um dort einzuziehen hat er seine Wohnung gekündigt und einen Untermietsvertrag mit seiner Freundin für ein Zimmer in dem Haus ihrer Eltern geschlossen. Leider wurde mir auch nach mehreren Nachfragen der Untermietsvertrag nicht vorgelegt. Aber zum Glück, wollte das Gericht diesen Nachweis nicht. Es hat bisher gereicht, dass ich eine Kopie der Wohnungskündigung und die neue Anschrift einreichte. Ich weiss nur nicht, ob ich diesen noch irgendwann mal nachreichen muss.

Seit dem mein Sohn in dieser Familie wohnt, bestehen große familiere Spannungen. Nicht nur zwischen uns, sondern auch zu seinen Großeltern. Auch sie haben den schlechten Einfluss bemerkt. Sie sind ebenfalls der Meinung, dass er leicht ausgenutzt wird und dies jedoch selbst nicht so sieht. Er erhielt eine eine ganze Zeitlang monatlich 100,-€ für den Kleinen um laufende Kosten bestreiten zu können. Durch Zufall erfuhren sie, dass dieses Geld ihre Mutter anlegte. Ab diesem Tag stellten sie die Zahlung ein, denn sparen können sie selber für den Kleinen.

Daher ist die Erfüllung meiner Aufgaben momentan sehr schwer, da er dies jetzt nur noch als "Angriff auf seine Familie" ansieht. Er erkennt hier nicht den Unterschied zu meinen Aufgaben als Betreuerin und das, was ich als Mutter machen würde (nämlich zurückhalten).

Ich habe z.b. ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass ich diesmal für das vorrige Jahr alle Nachweise (Bescheide AlgII, Lohnnachweise) einreichen soll. Um diese Unterlagen bitte ich nun schon seit ca. 2 Monaten. Er übt eine Nebentätigkeit aus, die er leider beim JC nicht angegeben hat. Jedoch versprach er mir, dies angegeben zu haben. Den Antrag füllte er leider mit ihrer Familie zusammen aus. Erst als ich das Anhörungsschreiben erhalten habe, stellte ich fest, dass es doch nicht erfolgte. Auf Nachfrage wurde mir leider mitgeteilt, dass er doch einen Freibetrag hat. Ihre Mutter sagte ihm, er brauch das daher nicht anzugeben, da er unter diesem Betrag liegt. Eine Auskunft von ihr, die sich genau meiner Widersprach.

Drei Monate fehlen komplett, da ich dadurch erstmalig erfahren habe, dass er einen Antrag gar nicht abgegeben hat. Obwohl er mir dies aber gesagt hat. Daher habe ich erst einmal die drei Monate die Mietszahlung übernommen und habe ihm auch die normale AlgII Regelleistung als Vorschluss ausgezahlt. Immerhin bin ich ja davon ausgegangen, dass die Leistung noch überwiesen wird und ich diese Zahlung zurück erhalte. Ich bin jedoch gerade dabei zu versuchen, die Bewilligung für diese Zeit noch zu erhalten.

Nun erhielt ich ein Schreiben vom Gericht, in dem mir mitgeteilt wurde, dass mein Sohn die Aufhebung der Betreuung beantragt und als neue Betreuerin die Mutter ihrer Freundin vorschlägt.

Gegen die Aufhebung der Betreuung habe ich nichts, da ich denke das sie so sowieso nichts bringt. Ich komme sogut wie gar nicht mehr an ihn herran. Die einzige Zeit, wo ich ihn noch sehen kann, wenn er am Monatsanfang das Geld erhält. Sie war jedoch auch dafür gedacht, ihm vorallem Schreiben zu erklären, damit er diese irgendwann eigenständig lesen und vor allem verstehen kann.

Wenn die Betreuung jetzt von ihrer Mutter übernommen werden soll, denke ich nicht, dass hier immer alles in seinem Interesse erfolgen wird. Des Weiteren gehe ich auch davon aus, dass bei einer evt. Nachbewilligung die Miete und die Regelleistung für die drei Monate mir nicht überwiesen werden. Es dürfte dann nur noch die Differenz sein, die evt. über die Regelleistung hinaus bewilligt wird.

Ich weiss jetzt nur nicht, ob ich hier einen Grund habe, den Wechsel auf ihre Mutter nicht zuzustimmen und wie ich es am besten begründen kann.

Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Liebe Grüße
Dani
Panky ist offline  
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Alt 27.04.2010, 18:36   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Panky

Zunächst einmal "Hut ab", dass du die Betreuung deines Sohnes führst und dort offenbar auch sehr differenziert zwischen deinen Aufgaben als Betreuerin und als Mutter unterscheidest.

Ich habe aber nicht den Eindruck, dass hier vordergründig ein betreuerisches Problem vorliegt, sondern eher ein entwicklungspsychologisches, was alle Eltern irgendwann mal durchmachen - die Abnabelung der Kinder vom Elternhaus.
Insofern ist deine Doppelrolle als Mutter UND Betreuerin nicht nur für dich problematisch, sondern auch für deinen Sohn.

Ich würde dir aus Erfahrung empfehlen, die Betreuung abzugeben, wozu du ja auch bereit bist - aber dafür Sorge zu tragen, dass sie in professionelle Hände kommt und nicht bei der Mutter der Freundin landet.

Ich habe ähnliche Sachen von Aussen beobachten können. Für den Fall, dass sich dein Sohn und dessen Freundin voneinander trennen, dürfte - ohne böswillige Unterstellung - die Hilfebereitschaft schnell versiegen und dein Sohn steht dann evtl. hilflos (im w.w. S.) da.

Ich denke, dies kannst du ohne weiteres vor dem Betreuungsgericht begründen.

Alles Gute
Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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angehörige, betreuerwechsel


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