Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Aufgabenkreise - wer hat Sie ursprünglich gemacht?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreise - wer hat Sie ursprünglich gemacht? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn ich in Quellen, wie Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon schaue, sehe ich eigentlich immer die gleichen Beschreibungen zu den Aufgabenkreisen. Hab ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 28.04.2010, 20:13   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.04.2010
Beiträge: 3
Frage Aufgabenkreise - wer hat Sie ursprünglich gemacht?

Wenn ich in Quellen, wie Aufgabenkreis ? Betreuungsrecht-Lexikon schaue, sehe ich eigentlich immer die gleichen Beschreibungen zu den Aufgabenkreisen. Hab das Betreuungsrecht mal durchgeschaut und keine einzigen davon gefunden.
Mich würde interessieren, woher die Definitionen für die gängigen Aufgabenkreise herstammen, da diese scheinbar überall relativ gleich sind in Namensgebung und Aufgabenspektrum.
Ich weiss zwar, dass diese eigentlich individuelle richterliche Entscheidungen sind, aber man hat mir gesagt, dass diese durch das (Betreuungs-)Gesetz begründbar sein müssen. (Wie ist das nun wieder zu verstehen?)
Ihr kennt euch da sicher besser aus als ich.
Seraies ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2010, 20:50   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

[quote=Seraies;36003]
Zitat:
Ich weiss zwar, dass diese eigentlich individuelle richterliche Entscheidungen sind...
nicht "eigentlich" - so ist das.


Zitat:
...aber man hat mir gesagt, dass diese durch das (Betreuungs-)Gesetz begründbar sein müssen. (Wie ist das nun wieder zu verstehen?)
gar nicht zu verstehen, weil quatsch...


Zitat:
Ihr kennt euch da sicher besser aus als ich.
nein, ich tu nur so. eigentlich rate ich die antworten immer - sie sind aber trozdem nicht unbedingt falsch...

Geändert von zeiten (28.04.2010 um 20:53 Uhr)
zeiten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2010, 21:37   #3
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Der frühere Vormund war mehr oder weniger für das Gesamtprojekt Schicksalsverwaltung zuständig. Da wurde der Bevormundete auch vorab zumindest teilentmündigt. Die Betreuung führt nicht automatisch zur Entmündigung und soll nur angeordnet werden, soweit sie erforderlich ist. Und weil es nun mal so ist, dass es eben bestimmte Lebensbereiche gibt, in denen üblicherweise Erforderlichkeit bestehen kann, haben sich im Laufe der Zeit bewährte Aufgabenkreise - Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten usw. - herausgebildet, die nicht zwangsläufig bei allen Gerichten und Richtern 100-prozentig übereinstimmen, aber doch recht ähnlich sind, einfach weil sie sich bewährt haben. Zuständigkeit für "alle Angelegenheiten" gibt es nur da, wo jemand eben gar nicht mehr selbständig irgendetwas regeln oder entscheiden kann.

Also: aus dem Gesetz ergibt sich, dass Aufgabenkreise definiert werden müssen, weil nur durch sie die erforderlichen Teilbereiche umschrieben werden können, ohne dass der Betreuer für alles zuständig wird.
ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2010, 23:17   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

die Frage ist seltsam bis unverständlich.

Die Aufgabenkreise werden vergeben wenn klar ist wo Defizite bestehen.
Sollte sich jetzt jedes Gericht eigene Bezeichnungen ausdenken? Und da man nicht landauf landab immer raten will was jetzt gemeint sein könnte hat man sich auf einigermassen einheitliche Begriffe geeinigt.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2010, 20:18   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.04.2010
Beiträge: 3
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo,

die Frage ist seltsam bis unverständlich.

Die Aufgabenkreise werden vergeben wenn klar ist wo Defizite bestehen.
Sollte sich jetzt jedes Gericht eigene Bezeichnungen ausdenken? Und da man nicht landauf landab immer raten will was jetzt gemeint sein könnte hat man sich auf einigermassen einheitliche Begriffe geeinigt.

Gruss Michaela
So etwas habe ich mir zwar auch gedacht, aber ich wollte es gern genauer wissen. Ich kann mir vorstellen, dass Aufgabenkreise doch schon verschieden definiert sein könnten, je nach zuständigem Betreuungsgericht.
Wo immer ich über Aufgabenkreise lese, sind die Beschreibungen fast gleich, fast so als ob es dazu mal eine feste Definition gegeben hätte.

Ein Teil von dem was über Aufgabenkreise weiss stammt aber von einem betreuer, der seine Arbeit mündlich im Seminar vorgestellt hat. Ich denke es ist gut möglich, dass da die eine oder andere Info uneindeutig war vom Zusammenhang her.
Seraies ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2010, 06:57   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo seraies,

es ist absolut richtig was Du schreibst,
Zitat:.......dass Aufgabenkreise doch schon verschieden definiert sein könnten, je nach zuständigem Betreuungsgericht. Zitat Ende

.......und das hat dann wieder was mit richterlicher Unabhängigkeit zu tun.
Im Groben ist es gleich und die Feinheiten sind regional, aber nur geringfügig unterschiedlich ausgelegt.
Z.B. bei uns gibt es immer mal wieder Unterschiede bei der Klärung der Frage: gehört Antragstellung beim Sozialamt zur Vermögenssorge oder zu Behördenangelegenheiten?
Mein Lieblingsrichter hat dazu was erfunden, zum Beschluss gibt es an manchmal eine gerichtliche "Klarstellung" die ergänzt dann den Beschluss. Hat er aber schon lange nicht mehr gemacht.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufgabenkreise

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39