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Prüfung eines Betreuerwechsels

Dies ist ein Beitrag zum Thema Prüfung eines Betreuerwechsels im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich habe mich heute hier in diesem Forum angemeldet, weil ich seit einiger Zeit ziemlichen Ärger im Zusammenhang ...


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Alt 29.04.2010, 22:55   #1
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Registriert seit: 29.04.2010
Beiträge: 3
Standard Prüfung eines Betreuerwechsels

Hallo Zusammen,
ich habe mich heute hier in diesem Forum angemeldet, weil ich seit einiger Zeit ziemlichen Ärger im Zusammenhang mit der Betreuung meiner zwei Brüder und damit verbunden Fragen habe, die mir bislang von Niemandem, leider auch nicht von dem von mir hinzugezogenen Rechtsanwalt beantwortet wurden.
Zum Hintergrund wären natürlich, wie immer in Konfliktsituationen seitenlange Beiträge zu schreiben, ich will aber versuchen, mich kurz zu fassen.
Meine Brüder leben auf Grund einer mehrfachen Behinderung (sie sind körperbehindert und blind, aber nicht geistigbehindert) seit etwa fünf Jahren in einer Wohneinrichtung für Behinderte. Nachdem dort einige Dinge Anlass zur Kritik gaben, habe ich einen Bruder dabei unterstützt, sich in schriftlicher Form zu beschweren. Das hat zu einem Seit nunmehr vierjährigen Konflikt geführt, der nurmehr dadurch beendet werden kann, dass meine Geschwister dort ausziehen, woran die gesamte Familie auch gerade arbeitet, was aber nun mal nicht innerhalb von wenigen Wochen zu realisieren ist. Da von der Einrichtungsleitung bis heute nicht auf konstruktive Weise mit Kritik umgegangen wurde, hab ich eine Internetseite aufgebaut, auf der Heimbewohner und deren Angehörige die Möglichkeit haben, sich über ihre Erfahrungen mit Heimen auszutauschen und dort ihre Meinung zu sagen: anonym und wie in solchen Foren üblich nicht in der Absicht, andere Personen oder auch Einrichtungen bloß zu stellen oder 'durch den Kakao zu ziehen'. Nachdem meine beiden Brüder und auch ich einige Beiträge eingestellt hatten, die natürlich diese Einrichtung betreffen, dort einstellten, fühlte sich offenbar der Geschäftsführer ertappt und beschwerte sich beim Amtsgericht wie auch bei der Heimaufsicht. Das sah zunächst keinen Anlass tätig zu werden und teilte das diesem GF auch so mit. Der ließ aber nicht locker und kommentierte dies gegenüber der Richterin damit, das sei ja "nicht ungewöhnlich in der forensischen Szene" dieser Stadt, daher bitte er um "Nennung der Instanzen, die außer ihr [der Richterin] zuständig" seien.
Ein paar Tage später hatten meine Mutter als Betreuerin und ich als Ersatzbetreuer die Information über den Beschluss, dass ein Betreuerwechsel überprüft werde. Das ist schon ein starkes Stück, dass man als Betreuer in Zweifel gezogen wird, weil man seinen Brüdern (und sich selbst) die Möglichkeit eröffnet, öffentlich seine Meinung zu sagen.
Allein im Hinblick auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit ergeben sich da eine Menge fragen, die ich aber hier gar nicht stellen will. Vielmehr hoffe ich hier auf betreuungsrechtliche Fragen eine Antwort zu finden, als da nämlich wären:
  • auf welcher Rechtsgrundlage wird (gegen den Willen der Betreuten) die Überprüfung einer Betreuung angeordnet?
  • MUSS das Gericht dabei den Weg gehen, wie er nunmehr seit fast einem halben Jahr in Gang ist: es wurde eine Verfahrenspflegerin bestellt, welche meine Geschwister (zunächst ohne ihre Betreuer!) anhörte um von ihnen gesagt zu bekommen, dass sie keine anderen Betreuer wünschen.Dann wurde die Betreuungsstelle der Stadt eingeschaltet, deren Mitarbeiter meine beiden Brüder ebenfalls und offensichtlich auch die Einrichtung angehört hat - uns als Betreuer nicht. Die Verfahrenspflegerin hatte noch ein zweites Gespräch dann auch mit uns - also den Betreuern und, um daran zu erinnern, der FAMILIE, zu dem wir natürlich meine Geschwister hinzugezogen haben - schließlich geht es ja um sie. Sie hat sich davon überzeugen können, dass wir als Familie offensichtlich doch nicht so untauglich sind, für eine Betreuung zu sorgen, die den Interessen meiner Geschwister entspricht. Auf die Entwürdigung, die man dabei als Familie erfährt, wenn irgendwelche Beamten oder Juristen nun eine solche Tauglichkeitsprüfung für erforderlich halten. Auch wenn ich aus meiner eigenen beruflichen Biographie weiß, dass es zweifellos Situationen gibt, in denen Pflegebedürftige oder behinderte Menschen auch vor übergriffigen Angehörigen geschützt werden müssen, trifft das in diesem Fall sicher nicht zu, was auch für das Gericht offensichtlich ist, das ja schließlich auch zunächst keinen Handlungsbedarf sah. Was nun die Richterin dazu bewogen hat, die Überprüfung anzuordnen, vor allem bei dem fragwürdigen Kommentar, der an die Richterin gerichtet war, weiß ich nicht. Daraus ergibt sich eine nächste Frage:
  • Ist es normal, dass eine solche Anordnung ohne Begründung erfolgt? Und:
  • Kann diese aus jedem beliebigen Grund erfolgen? Dem Gericht wurden natürlich Beiträge der Website mitgeschickt. In denen wurde in der Regel auf durchaus sachliche Weise, ich gebe gern zu, an der einen oder anderen Stelle etwas emotional, mitunter auch polemisch geschrieben zu haben, aber in der Regel schon so, dass deutlich wurde, dass es hier um Missstände im Umgang mit Bewohnern und deren Angehörigen ging, die einfach nicht akzeptabel sind. Dass dies der Anlass für eine solche Anordnung sein kann, erscheint mir zweifelhaft. Hier also die Frage:
  • welche Möglichkeit hat man, sich als Betroffener (also meine Brüder), aber auch als Familie gegen eine solche Vorgehensweise zu wehren. Ich weiß, dass dieser GF über mich Informationen verbreitet, die alles andere als freundlich sind - von Unwahrheiten ganz zu schweigen. Dass irgend ein dahergelaufener, aus meiner Sicht auch nicht sonderlich kompetenter Mensch, hingehen kann, und solche Anordnungen erwirken kann, finde ich schon ziemlich erschreckend. Erschreckender aber finde ich, dass eine Richterin, die offensichtlich selbst nicht den Schneid hat, diese Personen in ihre Schranken zu weisen, ihm nachgibt und die Möglichkeit in Betracht zieht, meinen Geschwistern einen fremden Betreuer vor die Nase zu setzen. Gibt es die Möglichkeit einer Dienstaufsichtbeschwerde über den Umgang der Richterin mit dem Verfahren? und, die vorerst letzte Frage:
  • gibt es die Möglichkeit, als betroffener Betreuer Einsicht in die Akten zu nehmen - es muss ja befürchtet werden, dass Informationen über mich die Richterin zu der Anordnung veranlasst haben, von denen ich (ebenso wie der Rest der Familie) keine Kenntnis habe.
Weitere Fragen hebe ich mir für später auf - auch wenn es derer noch viele hat.
Ich finde diese ganze Geschichte so unglaublich. Allein darüber, was das alles in unserer Familie an Auseinandersetzungen und Konflikten ausgelöst hat, darüber könnten wir ein Buch schreiben. Wir haben auch schon beschlossen, darüber zu schreiben - wo und wie auch immer. Aber erst mal müssen wir dieses bekloppte Verfahren hinter uns bringen und ein neues Zuhause für meine Geschwister schaffen, was noch ein Brocken Arbeit für die ganze Familie sein wird. Aber wir sind einschließlich Eltern und andere Geschwister zuversichtlich, dass wir das auch hinkriegen werden und dann werden wir uns Gedanken über's Schreiben machen.
Bis dahin hoffe ich erst mal auf ein paar Antworten auf viele Fragen - daher schon mal: Danke für Lesen, und noch mehr für's Antworten :-)
hoffnungsvoll, der nico :-)
nico43 ist offline  
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Alt 30.04.2010, 00:14   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Guten Abend!

Hm, ich bin mal wieder ganz unverblümt offen und direkt - nicht übel nehmen bitte.


Zitat:
Zitat von nico43 Beitrag anzeigen
Da von der Einrichtungsleitung bis heute nicht auf konstruktive Weise mit Kritik umgegangen wurde, hab ich eine Internetseite aufgebaut, auf der Heimbewohner und deren Angehörige die Möglichkeit haben, sich über ihre Erfahrungen mit Heimen auszutauschen und dort ihre Meinung zu sagen:
Find ich persönlich - nur am Rande - ziemlich schwierig, wenn es in einem solchen Forum niemanden gibt, der quasi als "Mediator" konkrete Beschwerden sammelt und an die betroffenen Heime weiter gibt. Kann mir gut vorstellen, dass das ansonsten einen Pfuhl an wilden Beschuldigungen ergibt, an dem sich der eine oder andere vielleicht ergötzen mag - der aber faktisch keinem weiter hilft.
Das - wie gesagt - nur als rein persönliche Anmerkung am Rande.


Zitat:
dort einstellten, fühlte sich offenbar der Geschäftsführer ertappt und beschwerte sich beim Amtsgericht wie auch bei der Heimaufsicht.
Dass er sich "ertappt" gefühlt haben mag, ist schon eine recht wackere Behauptung. Nahe liegender scheint doch, dass er sich gegen zumindest vermeintliche Rufschädigung und Unterstellungen wehren wollte, oder...?
Bei der Heimaufsicht wird er sich wohl kaum beschwert haben - vielmehr mutmaße ich, dass er sie informiert hat, um Schwierigkeiten vorzubeugen. Übrigens wäre die Heimaufsicht die richtige Stelle gewesen, an die Du Dich mit Deinen Beschwerden hättest wenden können - das Internet scheint mir persönlich dafür aus vielerlei Gründen die schlechtere Wahl gewesen zu sein.
Die Beschwerde gegenüber dem Amtsgericht kann ich nachvollziehen, da ganz offenkundig Deine Eignung als Betreuer zumindest (m. E. berechtigt) in Frage gestellt werden kann, angesichts Deines "Kleinkriegs" (so verständlich dieser auch sein mag).


Zitat:
Das ist schon ein starkes Stück, dass man als Betreuer in Zweifel gezogen wird, weil man seinen Brüdern (und sich selbst) die Möglichkeit eröffnet, öffentlich seine Meinung zu sagen.
Ich möchte mal ganz verwegen mutmaßen, dass es weniger um den puren Umstand Deiner "Meinungsäußerung" ging, sondern vielleicht vielmehr um das "Wie"...?
Als "starkes Stück" kann ich das - unter Berücksichtigung Deiner Schilderung - nicht empfinden. Die Prüfung erscheint mir eher gut nachvollziehbar.
Der Ton macht bekanntlich die Musik.


Zitat:
auf welcher Rechtsgrundlage wird (gegen den Willen der Betreuten) die Überprüfung einer Betreuung angeordnet?
§§ 1908b Abs. 1, 1908i i. V. m. 1837 BGB würd ich mal sagen. Das Wort des Betreuten selbst ist hierbei zunächst irrelevant, da es sich um Schutzaufgaben des Gerichts handelt.

Zitat:
MUSS das Gericht dabei den Weg gehen, wie er nunmehr seit fast einem halben Jahr in Gang ist:
Vgl. FamFG §§ 271 - 311.


Zitat:
es wurde eine Verfahrenspflegerin bestellt, welche meine Geschwister (zunächst ohne ihre Betreuer!) anhörte
Durchaus korrekter Vorgang.


Zitat:
Dann wurde die Betreuungsstelle der Stadt eingeschaltet,
Üblich und m. E. nicht minder korrekt.


Zitat:
Auch wenn ich aus meiner eigenen beruflichen Biographie weiß, dass es zweifellos Situationen gibt, in denen Pflegebedürftige oder behinderte Menschen auch vor übergriffigen Angehörigen geschützt werden müssen, trifft das in diesem Fall sicher nicht zu, was auch für das Gericht offensichtlich ist, das ja schließlich auch zunächst keinen Handlungsbedarf sah.
Ganz offensichtlich gab es doch sehr wohl Grund zur Annahme bei Gericht, dass Handlungsbedarf bestehe - sonst wäre das Verfahren doch gar nicht in Gang gekommen, oder?
Das Gericht hat einen Aufsichtsauftrag, den es nicht so einfach ignorieren kann. Ob Dich der Richter persönlich für nett und tugendhaft befindet oder nicht, spielt da keine Rolle - das Gericht hat objektivierbare Fakten zu ermitteln.
Du schreibst selbst, dass der eine oder andere Betroffene nicht unbedingt mit seriösen Angehörigen gesegnet ist - möchtest sicherlich auch nicht behaupten, dass solchen Menschen ihre Unseriösität für alle Welt erkennbar auf die Stirn gestempelt steht.

Die Überprüfung einer Betreuung bei Vorliegen einer Beschwerde ist ein verfahrensrechtlich "normaler" Vorgang - den ich übrigens selbst bereits viele Male erlebt habe, obschon ich zweifelsohne zu den wiiiiirklich anständigen Menschen zähle.
Entwürdigend ist daran dem Grunde nach nix - obschon es sicherlich befremdlich und unangenehm erscheint, wenn man das Prozedere zum ersten Mal mitmacht.


Zitat:
Was nun die Richterin dazu bewogen hat, die Überprüfung anzuordnen, vor allem bei dem fragwürdigen Kommentar, der an die Richterin gerichtet war, weiß ich nicht.
Eben jener "fragwürdige Kommentar", tippe ich mal - den das Gericht mutmaßlich als Beschwerde gegen die Betreuungsführung interpretiert hat.


Zitat:
Ist es normal, dass eine solche Anordnung ohne Begründung erfolgt?
Der Grund ist doch bekannt...?


Zitat:
Kann diese aus jedem beliebigen Grund erfolgen?
Wenn im Rahmen der Aufsichtsführung dem Gericht der Eindruck einer möglichen Pflichtwidrigkeit oder eines Interessenskonflikts des Betreuers erwächst: Ja, durchaus - beliebig sind die Gründe sicherlich nicht, aber vielfältig.


Zitat:
...dass es hier um Missstände im Umgang mit Bewohnern und deren Angehörigen ging, die einfach nicht akzeptabel sind.
Da muss man wohl doch genauer formulieren: "... dass es um Umstände ging, die mir persönlich als nicht akzeptabel erschienen." Das Heim z. B. hat dazu sicherlich eine andere Auffassung, so dass man doch zunächst - ganz wertneutral - allenfalls von einem "subjektiv empfundenen Missstand" sprechen kann, ohne das verobjektivieren zu können.
Es ist halt immer schwierig, wenn man in die Welt pustet, dass Herr X und Herr Y böse Menschen sind und böse Dinge tun, wenn die Betroffenen keine faire Möglichkeit zur Rechtfertigung haben und es eventuell gar an klaren, darstellbaren und objektiven Beweisen fehlen mag.


Zitat:
welche Möglichkeit hat man, sich als Betroffener (also meine Brüder), aber auch als Familie gegen eine solche Vorgehensweise zu wehren.
Nunja, da es sich um ein betreuungsrechtliches Verfahren handelt, ist die "Familie" ja eher peripher betroffen. Hauptsächlich geht es um betreuende und betreute Person - und die haben natürlich die Möglichkeit, die Situation aus ihrer Sicht darzustellen.
Ansonsten ist ja scheinbar noch nix passiert, gegen das man sich wehren müsste - jemand, der eine rechtliche Betreuung übernimmt, sollte sich auch der Aufsichtspflicht des Gerichts und seiner etwaigen Eingriffsmöglichkeiten bewusst sein... akzeptiert diese gewissermaßen stillschweigend durch die Annahme der Betreuung.


Zitat:
Ich weiß, dass dieser GF über mich Informationen verbreitet, die alles andere als freundlich sind - von Unwahrheiten ganz zu schweigen
Das ist eher eine zivil- und / oder strafrechtliche Angelegenheit, die mit dem Betreuungsrecht im engeren Sinne ja nichts zu tun hat.


Zitat:
Dass irgend ein dahergelaufener, aus meiner Sicht auch nicht sonderlich kompetenter Mensch, hingehen kann, und solche Anordnungen erwirken kann, finde ich schon ziemlich erschreckend.
Das wäre es, wenn es so wäre. Ist es aber nicht.
Niemand kann die Überprüfung einer Betreuung so konkret "erwirken" - da kommt das Gericht schon von alleine drauf.
Und so schröckelich ist eine Überprüfung wie gesagt ja dem Grunde nach nun nicht.

Übrigens rate ich Dir ganz wohlmeinend, mit Deinen publizierten Umschreibungen anderer Person (und offenbar auch gewisser Sachverhalte) vorsichtiger zu sein - nicht, dass am Ende Du Dich noch wegen Rufschädigung, Verleumdung oder dergleichen verantworten musst.


Zitat:
Erschreckender aber finde ich, dass eine Richterin, die offensichtlich selbst nicht den Schneid hat, diese Personen in ihre Schranken zu weisen, ihm nachgibt und die Möglichkeit in Betracht zieht, meinen Geschwistern einen fremden Betreuer vor die Nase zu setzen.
Genau das ist aber Teil ihres Jobs...
Mit Schneid hat das wenig zu tun... Du scheinst davon auszugehen, dass die Richterin Dich so gut kennt, um Dich von vorn bis hinten als korrekten und ehrbaren Menschen unzweifelhaft anerkennen zu können. Aber wie sollte dies denn möglich sein...?
Du bist einer von vielen ehrenamtlichen Betreuern, für die das Gericht zuständig ist - und die Richterin kann Dich gar nicht so gut kennen, um ihre Hand ungesehen ins Feuer zu legen für Deine Rechtschaffenheit. Das darf sie übrigens auch gar nicht - sie hat sich an den Verfahrensweg zu halten.


Zitat:
Gibt es die Möglichkeit einer Dienstaufsichtbeschwerde über den Umgang der Richterin mit dem Verfahren?
Zu richten an den Präsidenten des zuständigen Amtsgerichts.
Anhand Deiner Schilderung sehe ich aber keinen einzigen Umstand, der eine solche Beschwerde rechtfertigen oder ihr gar Aussicht auf Erfolg anheim stellen könnte.


Zitat:
gibt es die Möglichkeit, als betroffener Betreuer Einsicht in die Akten zu nehmen
Selbstverständlich hat der Betreuer vollumfängliches Einsichtsrecht in die Betreuungsgerichtsakte seines Betreuten.


Zitat:
Ich finde diese ganze Geschichte so unglaublich.
Ich kann gut verstehen, dass das sehr befremdlich anmuten muss aus Deiner Sicht. Tatsächlich erscheint mir aber nichts an Deiner Schilderung so "unglaublich" - vielmehr scheint mir das ein durchaus nicht ungewöhnlicher Verfahrensweg zu sein.


Zitat:
Aber wir sind einschließlich Eltern und andere Geschwister zuversichtlich, dass wir das auch hinkriegen werden und dann werden wir uns Gedanken über's Schreiben machen.
Dann wünsche ich gleich gutes Gelingen und viel Erfolg!
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 30.04.2010, 06:09   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
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Beiträge: 1,404
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Ich will mal, ohne groß auf Einzelheiten einzugehen - die hat Chesterfield geschrieben -, rüberbringen, was bei mir ankommt.

Zunächst: aufrichtiges Bemühen um deine Brüder. Augenscheinlich scheint ja auch die ganze Familie hinter den Beiden und deren Betreuung i.w.S. zu stehen. Vielleicht ein wenig Überfürsorglichkeit.
Dann scheint es offenbar einen heftigen Konflikt im Helferumfeld der beiden Betroffenen gegeben zu haben, konkret zwischen der Familie und der Heimleitung. ... und in diesem Konflikt ist ja wohl das Management heftig schief gelaufen.

Was wirklich durchkommt ist, dass dieser Konflikt auf Kosten der Betroffenen selbst ausgetragen wird. Und genau das darf nicht sein.
Das Gericht hat, im Betreuungsverfahren, an dieser Stelle nur eine Aufgabe: ein Entscheidung zum Wohle und im Sinne der Betroffenen zu treffen - also weder in deinem, noch im Sinne der Heimleitung.
Es wird zu entscheiden haben, ob es für die Betroffenen günstiger ist, die Betreuung zu wechseln oder nicht.

Ich kann dir nur empfehlen, das Gericht nicht als "Gegner" anzunehmen und es sogar in den Konflikt mit einzubeziehen - z.B. gar mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde draufzuhauen.
Es wird das tun, wozu es da ist, nämlich zu richten, Recht zu sprechen. Arbeite mit ihm zusammen, reiche die objektivierbaren Fakten rüber, stell dich und das was du oder deine Familie für die Brüder wollen dar.

Im Übrigen: solltest du mit der Entscheidung des Amtsgerichtes nicht einverstanden sein, bleibt dir immer noch der reguläre Rechtsweg, nämlich die Beschwerde über diese Entscheidung.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde unterstellst du der Richterin, sie mache ihre Arbeit nicht richtig - und glaub mir, damit machst du dir keine Freunde.

Viel Glück.
R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 30.04.2010, 15:11   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.04.2010
Beiträge: 3
Standard Ganz so einfach ist es wohl nicht ...

Hallo Chesterfield, hallo Rudi,
zunächst mal vor allem Dir Chesterfield vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Hier aber vielleicht noch ein paar erforderliche ergänzungen:
Mir ist nicht ganz klar, woraus Du, Rudi, Überfürsorglichkeit ableitest.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, und das ist auch beim Rest der Familie so, das meine Geschwister - es handelt sich übrigens auch noch um eine ebenfalls betroffene und dort lebende Schwester, für die aber nicht ich sondern deren Lebensgefährte Ersatzbetreuer ist - ihre Interessen selbst vertreten können und das auch tun. Leider sind sie aber auch kommunikativ, will sagen sprachlich sehr beeinträchtigt, wodurch die Selbstvertretung ihre Grenzen hat. Wir, also ihre Betreuer, schalten uns dann ein, wenn sie selbst nicht weiterkommen - so geschehen.
Dass nun das gegenwärtige Verfahren in deren Interesse sein soll, ist mehr als fraglich. Letztlich läuft es doch auf einen wesentlichen Punkt hinaus: Hier haben unbequeme Heimbewohner und ebenso unbequeme Angehörige ihre Meinung über ein Internetforum kundgetan. Dass die Einrichtung dadurch identifizierbar wurde, liegt nicht etwa daran, wie die Beiträge verfasst waren, sondern lediglich daran, dass die Heimleitung eben diese Beiträge sowohl der Heimaufsicht, als auch dem Amtsgericht zugänglich gemacht hat, mit dem Hinweis darauf, dass es um diese Einrichtung geht. Ansonsten hätte vermutlich kein Mensch, außer natürlich den Betroffenen selbst, gewusst, um welche Einrichtung es hier geht.
Damit sei also auch Deine Sicht, lieber Chesterfield, korrigiert - hier geht es nicht allein um meine Meinung, sondern ebenso um die Meinung von in der Einrichtung lebenden Personen. Davon aber einmal abgesehen, was wäre daran verwerflich, wenn es nur um meine Meinung ginge. Darüber hinaus: es ging nicht um Dinge, die mir nicht akzeptabel erschienen, sondern es ging um konkrete Beschwerden von Personen, die ihren Lebensmittelounkt gezwungenermaßen in einer Einrichtung haben, in der sie nur unfreiwillig leben, wie das im Übrigen bei dem größten Teil aller Heimbewohner der Fall ist, auf wenn dir das kaum vorstellbar erscheint, oder lebst Du etwa in einer Wohngemeinschaft mit 20, 30 oder mehr Personen. Ich empfehle diesbezüglich die vielfachen Studien und Berichte über Heimbewohner.
Tatsache ist doch, dass es hier der Einrichtung eben NICHT um das Wohl der Bewohner geht. Dann hätte sie Kritik ernst genommen und sich konstruktiv um Deeskalation bemüht. Stattdessen aber wird über kritisierende Angehörige (in dem Fall mich) hergezogen. es wurden - offenbar in der Hoffnung, Informationen zu erhalten, die sich zur Diskreditierung eignen, Informationen bei Auskunfteien über mich eingeholt (!) und das auch noch unter Angabe falscher Tasachen (wofür im Übrigen die Datenschutzbeauftragte diesem GF ein Bußgeld erteilt hat), es wurde auf andere Weise gegen den Datenschutz verstoßen, etc. etc.
Das schlimmste aber: Es ist sogar schon zu körperlichem Schaden gekommen, weil die entsprechenden Personen offenbar mit einer vernünftigen Personalplanung überfordert sind. All das ist dem Gericht auch bekannt, es wurde von mir höchst persönlich darüber informiert. Dennoch wollten zwei Geschwister in der Einrichtung wohnen bleiben - und deren Willen ist schließlich, wie Ihr beiden ja auch mehrfach betont, ausschlaggebend. Sonst hätten wir uns längst für alle drei nach einer anderen Lösung umgesehen, was nebenbei bemerkt nicht so einfach ist.
Im Übrigen sei eine Anmerkung erlaubt zu Eurer Einschätzung, was sie Sinnhaftigkeit eines Internetforums für Heimbewohner betrifft. Es ist schon interessant, dass ausgerechnet Ihr, die Ihr ein solches Forum ja für Eure Zwecke rege zu nutzen scheint, im Fall von Heimbewohnern für eine weniger gute Sache haltet. Natürlich ist das nicht unbedingt die Methode der Wahl, wenn es um konkrete Konfliktlösung geht. Wenn aber alle üblicherweise zur Verfügung stehenden Lösungen, wie etwa Heimaufsicht, direkte Ansprache, etc. nicht helfen, scheint mir ein solches Forum zumindest einen Versuch wert.
Überdies hat es, lieber Chesterfield, in diesem Forum durchaus sehr konstruktive Dialoge zwischen Heimbewohnern und -mitarbeitern gegeben, die - so darf man jedenfalls vermuten - den einen oder anderen zum Nachdenken über das eigene Handeln angeregt haben. Beschwerden zu sammeln und an die betroffenen Heime weiter zu leiten war schon allein deswegen nicht möglich, weil weder die einrichtungen selbst noch Personen geannt werden sollten und auch nicht wurden. Darüber hinaus kann das wohl auch kaum Aufgabe eines solchen Forums sein - oder wird etwa in hiesigem Forum eine solche Aufgabe übernommen? Dann habe ich etwas überlesen.
Bislang hatte ich das Gericht auch nicht als Gegner wahrgenommen, das tue ich auch jetzt noch nicht. Aber wenn aus nach wie vor unverständlichen Gründen ein Verfahren initiiert wird, das alles andere als zum Wohle der Betreuten ist, und mit Verlaub, wenn es gegen die Familie geht, kann es auch nicht im Sinne der Betreuten sein, zumindest in einem solchen Fall, in dem die Familie seit vielen Jahren ihre Betreuungsaufgaben ohne irgendwelche Beanstandungen wahrgenommen hat.
Auch hier noch eine Korrektur an Chesterfield: Wenn eine Einrichtung glaubt, sich gegen Beschuldigungen oder gar Rufschädigung wehren zu müssen, wäre nicht auch da der zivilrechtliche Weg der richtige. Stattdessen wird aber die eben auf dem Rücken der Betreuten ausgetragen (was Du mir ja unterstellst) und es wird versucht, ihnen einen anderen Betreuer unterzujubeln, wobei die Intention natürlich die ist: Die drei aus der Einrichtung rauszuschmeißen. Nachdem vorherige Versuche diesbezüglich scheiterten, weil eben zwei gar nicht ausziehen wollten, versuchte man es eben auf diesem Wege. Wer also trägt hier was auf wessen Rücken aus?
Man hätte mich als Betreiber der Website auffordern können, die Beiträge zu unterlassen, richtig zu stellen, oder was weiß ich. Das ist aber niemals passiert, weil man sich schon ausgerechnet hat, dass das wenig Aussicht auf Erfolg hat, denn schließlich wurden dort keine Lügen verbreitet und niemand persönlich angegriffen.
Stattdessen aber wurde das Amtsgericht und das Betreuungsrecht instrumentalisiert, was im Grunde - von dem ganzen Ärger einmal abgesehen - reichlich dümmlich ist, denn selbst wenn ich kein Betreuer mehr wäre, Familie bleibt man immer. Und wer glaubt, mir durch das Instrument der Betreuungsänderung den Mund verbieten zu können, der irrt gewaltig - wie man hiermit sehen kann :-)
Und Chesterfield, noch einmal zu jenem fragwürdigen Kommentar und den Grund der Überprüfung. Es war keine Mutmaßung von mir, dass das Gericht zunächst keinen Handlungsbedarf sah - das war die Aussage der Richterin in einer Antwort an diesen GF, worauf er ja mit einem fragwürdigen Kommentar reagierte. Erst dieser hat das Gericht bewogen tätig zu werden - findest Du das nicht zweifelhaft??
Und: einen Zusammenhang zwischen der "forensischen Szene" und der Betreuungsführung in diesem Fall zu konstruieren, scheint mir doch etwas gewagt, meinst Du nicht? Ich kann jedenfalls keinen
entdecken.
Ich bleibe dabei: das ganze Verfahren erscheint mir vor dem Hintergrund dieser Fakten mehr als fragwürdig und das Vorgehen des Gerichts und vor allem auch der städtischen Betreuungsstelle ebenfalls. Die hat sich jetzt nämlich dahingehend geäußert, dass die Einrichtung prima ist und die Betreuung so weiter bestehen soll (allerdings nicht was mich betrifft, ich werde darin gar nicht erwähnt), nachdem Betreute und Einrichtung gehört wurden - nicht aber die Betreuer.
Da bekommt man doch den Eindruck von Filz, oder nicht?
nico43 ist offline  
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Alt 30.04.2010, 15:26   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.04.2010
Beiträge: 3
Standard noch eine Anmerkung zu chesterfield

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen

Übrigens rate ich Dir ganz wohlmeinend, mit Deinen publizierten Umschreibungen anderer Person (und offenbar auch gewisser Sachverhalte) vorsichtiger zu sein - nicht, dass am Ende Du Dich noch wegen Rufschädigung, Verleumdung oder dergleichen verantworten musst.
Rufschädigung, Verleumdung, etc. setzt die Verbreitung falscher Tatsachen, Unwahrheiten, etc. voraus. das ist aber nicht der Fall - und auch nicht mein Anliegen ...
nico43 ist offline  
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Alt 30.04.2010, 15:35   #6
"Räuberbraut"
 
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Standard

hi nico,
glaub, wäre gut, wenn du zuerst einmal trennen tust zwischen *rschloch-geschäftsführer und richterin. der typ will dir ans bein pinkeln und tut es ja wohl auch und bedient sich dabei mieser methoden.... du weißt ja noch gar nicht genau, was er bei der richterin so alles mieses über dich gesagt hat...

die richterin weiß aber auch nicht, ob jetzt der gf nun lügt oder was eigenlich los is. und weil sie ja nicht weiß, überprüft sie. das is ja auch ihre aufgabe, weil sie muss ja für das wohl von den betreuten grade stehen. es gibt ja auch wirklich üble betreuer und vor denen muss sie ja die betreuten beschützen. und eben deswegen werden ja auch die betreuten genau befragt. und weil die ja eben auf deiner seite sind, kann ja nix passieren... und das gericht wird ja das auch so sehen und dann die betreuung eben so lassen, wie sie is, weil sie eben für deine geschwister gut is...

ich glaub, für diesen ********gf, da kann ja ne richterin nix für. die muss ja nur für die betreuten sorgen, dass die halt gute betreuung bekommen und dafür is sie ja auch verantwortlich. gegen dich persönlich hat sie wahrscheinlich gar nix. blos muss sie sich schon auch rechtfertigen, wenn dann mal jemand kommt und fragt, wieso sie nich mal ne überprüfung gemacht hat, wenn jemand da so anschuldigungen gegen einen betreuer macht.

und für die schlechten zustände da im heim, da kann ja die richterin auch nix für und da is sie auch nicht für zuständig. die is ja nur betreuungsrichterin und eben nur für die betreuung an sich zuständig. aber ja nicht für die heime.

weisst, so leute wie den gf, die gibts ja überall. aber brauchst dir nich von dem das leben vermiesen lassen. ich denk, du und deine geschwister haben doch nix zu befürchten. nahc der prüfung is alles genau wie vorher.

lg, zeiten

Geändert von zeiten (30.04.2010 um 15:38 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 30.04.2010, 15:42   #7
agw
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Moin,

und ich habe gedacht nur Chesterfield schreibt so ausführlich.

Zitat:
Zitat von nico43 Beitrag anzeigen
Die hat sich jetzt nämlich dahingehend geäußert, dass die Einrichtung prima ist und die Betreuung so weiter bestehen soll (allerdings nicht was mich betrifft, ich werde darin gar nicht erwähnt), nachdem Betreute und Einrichtung gehört wurden - nicht aber die Betreuer.
Da bekommt man doch den Eindruck von Filz, oder nicht?
@nico43
Also wenn ich das richtig verstehe sagt die Betreuungsbehörde das alles so okay ist wie es derzeit läuft, wo siehst du da denn einen Eindruck von Filz.
Eine Forderung nach einem Betreuerwechsel taucht doch gar nicht auf so wie du es beschreibst.
Wenn seitens der Betreuungsbehörde keine Probleme mit dem Betreuer gesehen werden warum sollten sie dich dann dazu anhören?

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 30.04.2010, 15:54   #8
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
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Ich will auch mal ein paar Anmerkungen loswerden.

1. Wir wissen natürlich nicht, ob die Uneinsichtigkeit des Geschäftsführers auch darauf zurückzuführen ist, dass er faktisch die gewünschten Änderungen gar nicht durchführen konnte. schließlich hat er auch wen über sich, und Heime werden nicht für Gotteslohn betrieben, sondern durchaus auch mit dem Ziel der Gewinnmaximierung.

2. Mir sind durch Mandate und im beruflichen Alltag schon mehrere Fälle begegnet, bei denen Heime es geschafft haben, einen Betreuer absetzen und austauschen zu lassen, weil sie das Gericht überzeugen konnten, dass sie nur das Wohl ihrer Bewohner im Auge haben und die bösen Angehörigen dem Wohl zuwider handeln. Auch Pflegedienste haben es schon geschafft, mit ähnlichen Argumenten mißliebige Betreuer oder sogar Bevollmächtigte, die dann durch Berufsbetreuer ersetzt wurden, loszuwerden. Ich kenne natürlich immer nur eine Seite der Angelegenheit, und die Heimbetreiber und Pflegedienste würden die Sachverhalte sicher ganz anders verkaufen. Wenn hier schon im Raum steht, dass das Heim ganz vorzüglich ist und es im Interesse der Geschwister ist, dort zu bleiben, ist Mißtrauen durchaus am Platz - aber ich kenne wie gesagt nicht die Position der Gegenseite.

3. Wenn die Geschwister tatsächlich lediglich körperbehindert sind, kein Gutachten eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit feststellt oder keine psychische Störung vorliegt, aufgrund derer die Freiheit ihres Willens bezweifelt werden könnte, müssten sie aber die Möglichkeit haben, eine Betreuung ganz abzulehnen und einen gewünschten Vertreter im Rahmen einer - am besten notariellen - Vollmacht zu beauftragen, der sie dann in ihren Handlungen unterstützen kann, denn gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden, und wer nur körperbehindert ist, kann einen Betreuer auch ablehnen.

4. Wenn dann allerdings aus der Ablehnung der Betreuung und aus dem Wunsch, einen Bevollmächtigten - eventuell den Thread-Eröffner - zu bevollmächtigen, auf eine Unfreiheit des Willens geschlossen würde, die zuvor nie im Gespräch war (also von einem unerwünschten Ergebnis auf eine Ursache geschlossen würde, für deren Annahme ansonsten kein Anhaltspunkt bestünde), dann wäre das schon sehr bedenklich.
ronja ist offline  
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Alt 30.04.2010, 18:53   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
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Um vorzugreifen: Ich glaube, als rechtlich betreuender Angehöriger steht man vor der sehr schwierigen Aufgabe zu trennen zwischen den Funktionen des "Angehörigen" und des "Betreuers". Vieles, das aus Sicht des Angehörigen wichtig und richtig wäre, ist es auch Sicht des Betreuers eben nicht.
Dass das Betreuungsrecht das Gelingen dieses Spagats teils schweigend voraussetzt - gleichzeitig aber an bestimmten Stellen das Misslingen jenes Spagats begünstigt und teils fördert, ist einer meiner großen Kritikpunkte daran.


Zitat:
hier geht es nicht allein um meine Meinung, sondern ebenso um die Meinung von in der Einrichtung lebenden Personen.
Man hat aber eben hier in diesem Forum scheinbar ja eben nur die Fraktion vertreten, die negative Sichtweisen äußert - ohne Vertreter des Heims z. B., die im Sinne einer offenen Diskussion eine Gegenposition einnehmen könnten. Dadurch wird das Ganze einfach sehr einseitig - und im Sinn fraglich.


Zitat:
Davon aber einmal abgesehen, was wäre daran
verwerflich, wenn es nur um meine Meinung ginge.
Man darf ja jeder beliebigen Meinung sein... dass die Erde eine Scheibe ist, die Bundeskanzlerin doof und der Herr Müller ein gottverdammter Rassist... Nur wenn man das eben just so via Internet publiziert, kann's schwierig und fragwürdig werden - nicht nur aus einer juristischen Perspektive, sondern auch aus einer ethischen.


Zitat:
Ich empfehle diesbezüglich die vielfachen Studien und Berichte über Heimbewohner.
Ich hab lange genug in einer solchen WG gearbeitet und kenne solche Einrichtungen auch durch die Arbeit als Betreuer von ihren guten und ihren schlechten Seiten. Ganz zweifelsohne gibt es auch Einrichtungen, die erheblich mehr gute, als schlechte Seiten haben - und dass die gegenständliche da vielleicht dazu gehört möchte ich ja gar nicht behaupten.
Weniger das "WAS" (das von hier aus ja gar nicht beurteilt werden kann!) erscheint mir eben fragwürdig - sondern das "WIE". Darauf wollte ich Deinen Blick richten.


Zitat:
Tatsache ist doch, dass es hier der Einrichtung eben NICHT um das Wohl der Bewohner geht.
Ganz offensichtlich scheint das ja eben keine Tatsache zu sein, sonst wären die Abläufe doch gänzlich andere, als von Dir geschildert.
Und selbst wenn es unbestreitbare Tatsache wäre (was ich sicherlich nicht beurteilen kann), so wäre Dein Weg meines Empfindens nach immer noch fragwürdig.
Verstehst Du, worauf ich hinaus will...?


Zitat:
(wofür im Übrigen die Datenschutzbeauftragte diesem GF ein Bußgeld erteilt hat),
Siehst'e, DAS ist etwas, das man als objektivierbaren Beleg nennen und verwenden kann. Solche Aussagen sind wichtig, um Deine Reaktionen und letztlich auch das Zustandekommen Deiner Problematik, derentwegen Du hier um Rat suchst, verständlich zu machen.


Zitat:
Das schlimmste aber: Es ist sogar schon zu körperlichem Schaden gekommen, weil die entsprechenden Personen offenbar mit einer vernünftigen Personalplanung überfordert sind.
Dann wurde doch sicherlich Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits...?


Zitat:
All das ist dem Gericht auch bekannt, es wurde von mir höchst persönlich darüber informiert.
Das ist für das Gericht aber letztlich nicht wirklich von Belang. Denen geht es nicht um das Verhalten der Heimmitarbeiter - sondern um Deines.


Zitat:
Es ist schon interessant, dass ausgerechnet Ihr, die Ihr ein solches Forum ja für Eure Zwecke rege zu nutzen scheint, im Fall von Heimbewohnern für eine weniger gute Sache haltet.
Das Besondere an diesem Forum (und übrigens einer der Hauptgründe, warum ich hier trotz gewisser Risiken gerne und reichlich schreibe), ist, dass a) Vertreter vieler "Fraktionen" des Betreuungswesens (Betroffene, ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer, Angehörige, Rechtspfleger,...) vertreten sind und Fragestellungen sehr differenziert betrachtet werden können und b) hier genau darauf geachtet wird, dass das Forum nicht für Schimpftiraden oder Feldzüge gegen Einrichtungen oder auch bestimmte Betreuer verwendet wird.


Zitat:
Wenn aber alle üblicherweise zur Verfügung stehenden Lösungen, wie etwa Heimaufsicht, direkte Ansprache, etc. nicht helfen, scheint mir ein solches Forum zumindest einen Versuch wert.
Da kann man sicherlich ganz unterschiedlicher Meinung sein...


Zitat:
Überdies hat es, lieber Chesterfield, in diesem Forum durchaus sehr konstruktive Dialoge zwischen Heimbewohnern und -mitarbeitern gegeben, die - so darf man jedenfalls vermuten - den einen oder anderen zum Nachdenken über das eigene Handeln angeregt haben.
Na, dann ist das immerhin schon mal ein schöner Pluspunkt...


Zitat:
Darüber hinaus kann das wohl auch kaum Aufgabe eines solchen Forums sein
Hm, doch kann es schon - muss aber natürlich nicht.
Mir erschließt sich nur noch nicht, was denn sonst Sinn und Funktion dieses Forums gewesen sein sollte. Man kann auch Erfahrungen austauschen und Ratschläge erteilen etc., ohne beleidigend oder angreifend zu werden gegenüber Dritten.


Zitat:
- oder wird etwa in hiesigem Forum eine solche Aufgabe übernommen? Dann habe ich etwas überlesen.
Nein, hast'e nicht überlesen. Dieses Forum ist aber sicherlich ganz anders konzipiert und strukturiert, als das Deine. Das Forum hier hat klare Inhalte und Regeln... es hat definierte Funktionen und erklärte Ziele.


Zitat:
Auch hier noch eine Korrektur an Chesterfield: Wenn eine Einrichtung glaubt, sich gegen Beschuldigungen oder gar Rufschädigung wehren zu müssen, wäre nicht auch da der zivilrechtliche Weg der richtige.
Das hast Du offenbar noch nicht ganz begriffen: Bei der Überprüfung eines Betreuers geht es alleine um sein Verhalten und dessen Rechtmäßigkeit aus betreuungsrechtlicher Sicht. Das Heim (und ob es gut ist oder böse) hat damit konkret nix zu tun.



Zitat:
Stattdessen wird aber die eben auf dem Rücken der Betreuten ausgetragen (was Du mir ja unterstellst) und es wird versucht, ihnen einen anderen Betreuer unterzujubeln, wobei die Intention natürlich die ist: Die drei aus der Einrichtung rauszuschmeißen.
Das klingt ja schon fast ein wenig paranoid.
Dem Gericht geht es sicherlich nur darum zu prüfen, ob Du Deinen Job als Betreuer noch ordentlich machst und nicht um das Vertragsverhältnis Deines Schützlings mit dem Heim. Das Gericht interessiert sich wohl auch eher peripher dafür, DASS Du einen Konflikt mit dem Heim austrägst (solche Konflikte sind leider das täglich Brot rechtlicher Betreuer....) - sondern dafür, WIE Du das tust und ob dieses WIE betreuungsrechtlich okay ist.


Zitat:
Stattdessen aber wurde das Amtsgericht und das Betreuungsrecht instrumentalisiert,
Genau darin liegt eben eine gravierende Fehleinschätzung. Das Gericht kommt mit seiner Überprüfung einer seiner ureigenen Aufgaben nach. Es steht nicht auf der Seite des Heims - und genau genommen auch nicht auf Deiner. Aus diesem Grunde hat es doch offenkundig dem Heim mitgeteilt, dass es keine Grund zur Handlung sieht... und dennoch aufgrund eigener Verpflichtung und übrigens letztlich auch zur Absicherung des Betreuers (auch wenn's schwer fallen mag, das zu verstehen), eine Prüfung eingeleitet.


Zitat:
Erst dieser hat das Gericht bewogen tätig zu werden - findest Du das nicht zweifelhaft??
Nö, weil eben eigentlich andersrum nur ein Schuh draus wird -> siehe: oben.


Zitat:
Und: einen Zusammenhang zwischen der "forensischen Szene" und der Betreuungsführung in diesem Fall zu konstruieren, scheint mir doch etwas gewagt, meinst Du nicht?
Das wohl ganz offensichtlich, weshalb ich mir auch ganz wagemutig ziemlich sicher bin, dass das Gericht das schon auch so kapiert hat.


Zitat:
Ich bleibe dabei:
Das ist Dir ja ungenommen - allerdings bleibt es letztlich auch dabei, dass der Vorgang betreuungsrechtlich nicht ungewöhnlich und aus meiner Sicht auch nicht besonders unangemessen oder grauenvoll ist.


Zitat:
Da bekommt man doch den Eindruck von Filz, oder nicht?
Nur wenn man zwingend eine Verschwörung gegen sich selbst herbei reden will, die von außen betrachtet (aus meiner Sicht zumindest) so aber nicht erkennbar ist - willst Du das...?

Du tust niemandem einen Gefallen damit, glaube ich, wenn Du das als persönlichen Angriff gegen Dich und Deine "Meinung" einschätzt. Das trifft - analog zu den von Dir vorgestellten Hintergründen nur wohl gemerkt - wohl auch kaum zu.
Ich weiß selbst sehr gut, dass man sich bei einer Überprüfung und in Beschwerdeverfahren gerne angegriffen fühlt - das passiert mir auch heute noch ab und an, gerade wenn ich meine, in einer Sache besonders gute Arbeit geleistet zu haben und mir irgendjemand trotzdem eins reinwürgen will. Aber mit etwas Distanz zeigt sich schnell, dass dieser Eindruck halt ebenso falsch, wie irreführend ist. Dass diese Distanz für Angehörige als Betreuer (und Nicht-Berufsbetreuer) noch schwerer herzustellen ist, ist verständlich. Darum schriebe ich mir ja die Finger fusselig und versuche, Dir die Verfahrenswege als "normal" und unabhängig von Deiner Person "nachvollziehbar" darzustellen.


Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Mir sind durch Mandate und im beruflichen Alltag schon mehrere Fälle begegnet, bei denen Heime es geschafft haben, einen Betreuer absetzen und austauschen zu lassen, weil sie das Gericht überzeugen konnten, dass sie nur das Wohl ihrer Bewohner im Auge haben und die bösen Angehörigen dem Wohl zuwider handeln.
Es ist ja nicht unbekannt, dass gewisse Einrichtungen durch Beschwerden über unbequeme Betreuer bei Gericht versuchen, diese "abzuschießen". Manchmal mögen sie damit auch Erfolg haben, obschon der Betreuer nix falsch gemacht hat.
Aber soweit ist man doch im gegenständlichen Fall noch lange nicht - es geht hier einzig um eine (m. E. durchaus nachvollziehbare) Prüfung durch das Gericht.


P.S.
Der König der Pamphlete bin ich. Basta.
__________________

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angehörige, betreuerwechsel, dienstaufsichtbeschwerde

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