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Betreuete muß ins Pflegeheim, wer zahlt offene Rechnungen ??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuete muß ins Pflegeheim, wer zahlt offene Rechnungen ?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Betr.stelle Oberhausen Hallo, Es ist nicht nötig, dass Sie Blut und Wasser schwitzen. Sie leisten offensichtlich gute ...


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Alt 25.03.2006, 10:22   #21
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Zitat:
Zitat von Betr.stelle Oberhausen
Hallo,


Es ist nicht nötig, dass Sie Blut und Wasser schwitzen. Sie leisten offensichtlich gute und verantwortungsvolle Betreuungsarbeit. Als bestellter ehrenamtlicher Betreuer haben sie Anspruch auf umfassende Beratung bei der Betreuungsbehörde der Stadt, in der Sie wohnen, beim Amtsgericht (Rechtspfleger) oder bei ansässigen Betreuungsvereinen. Nehmen Sie diese wahr, Sie müssen nicht vor allem alleine stehen.

Viel Glück!
Hallo,

irgendwie lebe ich wohl in einer anderen Welt. Ich führe jetzt im zehnten Jahr ehrenamtliche Betreuungen, aber von dem oben zitierten habe ich sehr, sehr selten etwas gemerkt. Wobei ich nur die Betreuungsbehörde und das Amtsgericht meine.

Inzwischen muß ich ja selten nachfragen, aber wenn ich das mal mache, dann hat das bestimmt seinen Grund. Ich habe bei schwierigen Fragen bisher selten eine qualifizierte Antwort bekommen, so daß ich die Betreuungsstelle nur noch wenig anrufe.

So rief z. B. meine Frage nach Adressen von Heimen, die auch alkoholkranke Menschen aufnehmen, nur (virtuelles) Kopfschütteln am Telefon hervor mit der Auskunft "das wissen wir auch nicht". Diese Liste lässt sich verlängern.

Es gibt zwar einen Stammtisch der Berufsbetreuer, und auch Treffen der ehrenamtlichen über den Betreuungsverein, aber das ersetzt nicht die individuelle Beratung.

Insgesamt schreibe ich dies, weil ich doch etwas erschüttert bin, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit auseinander klaffen. Ich kann nur hoffen, dass andere Betreuer im hiesigen Gerichtsbezirk bessere Erfahrungen gemacht haben, denn offenbar wird hier nur so vor sich hin gewerkelt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 25.03.2006, 12:48   #22
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.01.2006
Beiträge: 8
Standard

Zitat:
Zitat von ars
Schließlich benötigt der Betreute weiter die Hilfe der Krankenkasse, also der Solidargemeinschaft der Kassenmitglieder. Dann sollte auch die Kasse das ihr zustehende Geld erhalten.
Naja wer was zuerst zahlt, da hat wohl jeder seine eigene Meinung. Was soll die KK machen ?? Die Hilfe verweigern ?? Glaube ich kaum.

Wie gesagt ich habe für mich entschieden das zuerst die Versandhäuser bezahlt werden.

Der rest bleibt drauf sitzen, ist ja halt die Krankenkasse mit den Krankenhausgebühren von 17 Tagen und der Stromanbieter von ca. 350 Euro.

Ales andere wird bezahlt !!! Mehr wie 10 Euro kann ich meinem Betreuer nicht abziehen, falls ja dürfte ich das überhaupt oder kann die heimleitung da sagen : HALT STOPP ??!!

Klar arbeiten nur Menschen an denGerichten, aber das A und B nicht zusammen arbeiten ist halt mal wieder typisch Deutchland !!!!!
Hansjan1940 ist offline  
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Alt 27.10.2007, 22:51   #23
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.10.2007
Ort: Gorxheimertal
Beiträge: 2
Standard Offene Rechung

Hallo ich habe eine Frage und zwar ich habe für Jemand Eintrittskarten bestellt und jetzt habe eine Offene Rechung und wer müss für die Rechung bezahlen

1.ich
2. der wo ich die Karten gekauft habe
3. Mein antwalt

Oder braucht man das danicht zu bezahlen.


Bitte um Hilfe danke

:!:

Grüß
chou71 ist offline  
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Alt 28.10.2007, 14:41   #24
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Chou71

weshalb hast du die Eintrittskarten für jemand anderes bestellt? Hat er/sie dich drum gebeten? Weshalb zahlt er/sie nicht? Hast du getan, worum man dich bat, dann muss der die Karten zahlen, der dich gebeten hat, auch dann, wenn er/sie die Karten nicht nutzen kann.

Hast du die Bestellung unter deinem Namen gemacht, musst du sie erst einmal bezahlen oder versuchen, sie zurück zu geben oder wieder zu verkaufen oder dir das Geld von dem zu holen, der dich gebeten hat.

Hast du die Bestellung unter dem Namen des anderen gemacht, ist es nicht mehr dein Problem.

Heinz
 
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Alt 28.10.2007, 20:57   #25
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.10.2007
Ort: Gorxheimertal
Beiträge: 2
Standard Hilfe

Lieber Heinz,

Danke für deine Antwort. Es geht darun das das ich die Karte bestellt (angeblich Freund war) er hat die Karte auf dein Adresse zu schicken bekommen und ich habe mein Name bestellt.

Ich bin unter Beteueruung und und meine Vermögensache habe bereits an Herrn Rechtsanwalt XXXXX abgeben.


Habe das geld nicht um zu bezahlen was mache ich?

der Freund ist nicht mehr mein Freund

Grüß
chou71 ist offline  
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Stichworte
angehörige, heimkosten, inkassobüro, mahnverfahren, schulden, vollstreckungsverfahren


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