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Ehrenamtliche Betreuung,trotz negativer Schufa??

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtliche Betreuung,trotz negativer Schufa?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hi mobalapatoma, also ich schreib mal, was mir so einfällt. vielleicht kannst was damit anfangen. Zitat: wann sollten wir ihrer ...


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Alt 05.05.2010, 10:53   #11
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi mobalapatoma,
also ich schreib mal, was mir so einfällt. vielleicht kannst was damit anfangen.

Zitat:
wann sollten wir ihrer meinung nach die betreuung beantragen???
ich denk, ihr habt nich so sehr gute chancen die betreuung zu kriegen. negative schufa is grad keine vorzeigequalifikation. also nich, dass es unbedingt persönlich bei dir so sein müsste, aber es wird halt allgemein so gesehen. richter vermutlich eben auch.

und ich würd das auch echt ner 18jährigen nich aufhalsen wollen. hast ja schon selbst geschreiben, lebenserfahrung fehlt halt noch. aber schon erst recht nicht bei ihrem eigenen vater, schon erst recht nicht, wenns da um medis geht oder die der vielleicht gar nicht haben will oder auch um geld, was ja meist immer '"zu wenig" is.... weiß ich ja nicht, stell ich mir so vor...
wenn sie einen guten draht zu ihrem vater hat, sollte sie sich das nicht durch so ne doppelaufgabe tochter-betreuerin verderben. es is immer einfacher über einen betreuer zu schimpfen, gemeinsames "feindbild" eint ja bekanntlich, als vielleicht irgendwelche sachen für den vater entscheiden zu müssen, wo er vielleich tnicht einverstanden is oder es nicht einsehen kann....
also für angehörige ist es immer belastend sowas zu machen aber für ne 18jährige find ich es echt drei nummer zu groß...

ihr (bzw. deine tochter, weil die müsste nämlich verfahrensberechtigt sein, weil sie angehörige ist) kann aber trozdem einen betreuerwechsel beim gericht beantragen. dazu muss sie aber natürlich begründen, weswegen das erforderlich ist. das gericht würde das dann prüfen und wenn berechtigt, dann auch einen anderen betreuer einsetzen (aber möglicherweise nicht euch).

Zitat:
Zitat von mobalapatoma Beitrag anzeigen
Er wird unserer Meinung nach nicht richtig oder zu wenig med. versorgt.
hab jetzt es so verstanden, dass das der einzige gund is, weswegen ihr da einen wechsel haben möchtet. und das müsstet ihr aber besser im detail schildern. weil so is das halt sehr pauschal und da wird das gericht nich viel mit anfangen können. das is bisschen, als wenn du sagst: die suppe schmeckt mir nicht. da muss man auch halt sagen: zu wenig salz zu wenig nudeln und zu viel fett...

vielleicht kannst mal sagen, wieso ihr meinst, dass eben zu wenig medizinisch gemacht wird, vielleicht kann dann noch jemand was dazu sagen. und was ja mich am meisten interessiert ist, was sagt denn der betreute überhaupt zu der ganzen sachen? is der auch nicht zufrieden mit den medizinischen sachen?

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (05.05.2010 um 10:56 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 05.05.2010, 12:10   #12
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo mobalapatoma,

da kann ich mich Zeiten nur anschliessen.

Auch ich betreue meinen Vater. Und glaube mir, dies ist nicht leicht 8dabei bin ich 48 jahre alt ).

Oft muss ich gegen seinen Willen Dinge durchsetzen. Und manchmal weiß er nicht was wichtig und gut ist. Ds ist nicht immer einfach. Er läßt sich ungern von seiner Tochter "was sagen".

Leider hast Du nicht geschrieben warum der Vater in Betreuung ist. Du als EX hast wahrscheinlich gar keine Möglichkeiten irgendetwas zu unternehmen.

Kann Deine Tochter eine Betreuung übersehen? Ist der Vater noch geschäftsfähig und einsichtig?

Nicht immer möchte man die Antworten hören, die sich aus den Fragen ergeben.

Aber eine Betreuung ist eine sehr große Sache, man ist für den Betreuten verantwortlich. Man kann niemanden um Rat fragen, muss Entscheidungen oft mit mangelnder Sachkenntnis treffen. Alleine schon die finanzielle Seite, vor allem wenn ein Amt involviert ist, kann schwierig sein.

Am besten schreibt Ihr Euch die Gründe für einen Betreuerwechsel auf. Dann schreibt die notwendigen Aufgaben auf. Und jetzt überlegt sehr genau, ob Ihr das Leisten könnt.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 05.05.2010, 15:14   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,

die Ausgangsfrage war: Betreuung durch die Ex, die eine negative Schufa hat.
Gehört die Vermögenssorge zu den Aufgabenkreisen, dann dürfte der problematische Schufaeintrag einer Übernahme der Betreuung entgegenstehen. Worin besteht dieser "negative" Eintrag eigentlich? Es gibt nur die Datensammlung bei der Schufa, die Wertung dieser Daten liegt zunächst mal im Auge des Betrachters ...

Die Ex kann wie jeder andere Bürger auch diese Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Damit wäre das Gericht zu einer Prüfung verpflichtet, da geeigneter Ehrenamtler vor Berufsbetreuer geht.

Die Tochter hätte nach dem 18. Geburtstag vor allen anderen Interessenten Vorrang. Die möglichen Probleme für eine solch junge Dame sind ja schon erörtert worden, trotzdem sollte der Hinweis nicht fehlen, daß man auch mehrere Betreuer einsetzen kann. In Gesundheitsfragen könnte die Ex bzw. die Tochter durchaus bestellt werden, alle anderen Aufgabenkreise verbleiben wie bisher beim aktuellen Betreuer. Man sollte aber die Fallstricke gerade in der Gesundheitssorge nicht unterschätzen, da gelten die weiter oben beschriebenen Vorbehalte gegen eine (zu) junge Betreuerin ebenfalls.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Alt 05.05.2010, 19:28   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo,

die Ausgangsfrage war: Betreuung durch die Ex, die eine negative Schufa hat.
Gehört die Vermögenssorge zu den Aufgabenkreisen, dann dürfte der problematische Schufaeintrag einer Übernahme der Betreuung entgegenstehen. Worin besteht dieser "negative" Eintrag eigentlich? Es gibt nur die Datensammlung bei der Schufa, die Wertung dieser Daten liegt zunächst mal im Auge des Betrachters ...

Die Ex kann wie jeder andere Bürger auch diese Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Damit wäre das Gericht zu einer Prüfung verpflichtet, da geeigneter Ehrenamtler vor Berufsbetreuer geht.

Die Tochter hätte nach dem 18. Geburtstag vor allen anderen Interessenten Vorrang. Die möglichen Probleme für eine solch junge Dame sind ja schon erörtert worden, trotzdem sollte der Hinweis nicht fehlen, daß man auch mehrere Betreuer einsetzen kann. In Gesundheitsfragen könnte die Ex bzw. die Tochter durchaus bestellt werden, alle anderen Aufgabenkreise verbleiben wie bisher beim aktuellen Betreuer. Man sollte aber die Fallstricke gerade in der Gesundheitssorge nicht unterschätzen, da gelten die weiter oben beschriebenen Vorbehalte gegen eine (zu) junge Betreuerin ebenfalls.

Gruß
Kohlenklau
mein ex ist mit einem wechsel sehr wohl einverstanden.auch was die medizin. versorgung angeht,sind wir einer meinung.ihm ist es egal ob ich das übernehmen würde oder unsere tochter.

habe mich bei der behörde informiert,die sagt das selbe wie du schreibst,mit der vermögenssorge.
mobalapatoma ist offline  
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Stichworte
betreuerwechsel, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, schufa, übernahme der betreuung


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