Dies ist ein Beitrag zum Thema Ehrenamtliche Betreuung,trotz negativer Schufa?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hi mobalapatoma,
also ich schreib mal, was mir so einfällt. vielleicht kannst was damit anfangen.
Zitat:
wann sollten wir ihrer ...
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05.05.2010, 10:53 | #11 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi mobalapatoma,
also ich schreib mal, was mir so einfällt. vielleicht kannst was damit anfangen. Zitat:
und ich würd das auch echt ner 18jährigen nich aufhalsen wollen. hast ja schon selbst geschreiben, lebenserfahrung fehlt halt noch. aber schon erst recht nicht bei ihrem eigenen vater, schon erst recht nicht, wenns da um medis geht oder die der vielleicht gar nicht haben will oder auch um geld, was ja meist immer '"zu wenig" is.... weiß ich ja nicht, stell ich mir so vor... wenn sie einen guten draht zu ihrem vater hat, sollte sie sich das nicht durch so ne doppelaufgabe tochter-betreuerin verderben. es is immer einfacher über einen betreuer zu schimpfen, gemeinsames "feindbild" eint ja bekanntlich, als vielleicht irgendwelche sachen für den vater entscheiden zu müssen, wo er vielleich tnicht einverstanden is oder es nicht einsehen kann.... also für angehörige ist es immer belastend sowas zu machen aber für ne 18jährige find ich es echt drei nummer zu groß... ihr (bzw. deine tochter, weil die müsste nämlich verfahrensberechtigt sein, weil sie angehörige ist) kann aber trozdem einen betreuerwechsel beim gericht beantragen. dazu muss sie aber natürlich begründen, weswegen das erforderlich ist. das gericht würde das dann prüfen und wenn berechtigt, dann auch einen anderen betreuer einsetzen (aber möglicherweise nicht euch). Zitat:
vielleicht kannst mal sagen, wieso ihr meinst, dass eben zu wenig medizinisch gemacht wird, vielleicht kann dann noch jemand was dazu sagen. und was ja mich am meisten interessiert ist, was sagt denn der betreute überhaupt zu der ganzen sachen? is der auch nicht zufrieden mit den medizinischen sachen? gruß, zeiten Geändert von zeiten (05.05.2010 um 10:56 Uhr) |
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05.05.2010, 12:10 | #12 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo mobalapatoma,
da kann ich mich Zeiten nur anschliessen. Auch ich betreue meinen Vater. Und glaube mir, dies ist nicht leicht 8dabei bin ich 48 jahre alt ). Oft muss ich gegen seinen Willen Dinge durchsetzen. Und manchmal weiß er nicht was wichtig und gut ist. Ds ist nicht immer einfach. Er läßt sich ungern von seiner Tochter "was sagen". Leider hast Du nicht geschrieben warum der Vater in Betreuung ist. Du als EX hast wahrscheinlich gar keine Möglichkeiten irgendetwas zu unternehmen. Kann Deine Tochter eine Betreuung übersehen? Ist der Vater noch geschäftsfähig und einsichtig? Nicht immer möchte man die Antworten hören, die sich aus den Fragen ergeben. Aber eine Betreuung ist eine sehr große Sache, man ist für den Betreuten verantwortlich. Man kann niemanden um Rat fragen, muss Entscheidungen oft mit mangelnder Sachkenntnis treffen. Alleine schon die finanzielle Seite, vor allem wenn ein Amt involviert ist, kann schwierig sein. Am besten schreibt Ihr Euch die Gründe für einen Betreuerwechsel auf. Dann schreibt die notwendigen Aufgaben auf. Und jetzt überlegt sehr genau, ob Ihr das Leisten könnt. Liebe Grüße Lisa |
05.05.2010, 15:14 | #13 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo,
die Ausgangsfrage war: Betreuung durch die Ex, die eine negative Schufa hat. Gehört die Vermögenssorge zu den Aufgabenkreisen, dann dürfte der problematische Schufaeintrag einer Übernahme der Betreuung entgegenstehen. Worin besteht dieser "negative" Eintrag eigentlich? Es gibt nur die Datensammlung bei der Schufa, die Wertung dieser Daten liegt zunächst mal im Auge des Betrachters ... Die Ex kann wie jeder andere Bürger auch diese Betreuung ehrenamtlich übernehmen. Damit wäre das Gericht zu einer Prüfung verpflichtet, da geeigneter Ehrenamtler vor Berufsbetreuer geht. Die Tochter hätte nach dem 18. Geburtstag vor allen anderen Interessenten Vorrang. Die möglichen Probleme für eine solch junge Dame sind ja schon erörtert worden, trotzdem sollte der Hinweis nicht fehlen, daß man auch mehrere Betreuer einsetzen kann. In Gesundheitsfragen könnte die Ex bzw. die Tochter durchaus bestellt werden, alle anderen Aufgabenkreise verbleiben wie bisher beim aktuellen Betreuer. Man sollte aber die Fallstricke gerade in der Gesundheitssorge nicht unterschätzen, da gelten die weiter oben beschriebenen Vorbehalte gegen eine (zu) junge Betreuerin ebenfalls. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
05.05.2010, 19:28 | #14 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.05.2010
Beiträge: 6
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Zitat:
habe mich bei der behörde informiert,die sagt das selbe wie du schreibst,mit der vermögenssorge. |
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Stichworte |
betreuerwechsel, ehrenamtliche betreuung, ehrenamtlicher betreuer, schufa, übernahme der betreuung |
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