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mobalapatoma 05.05.2010 05:06

Ehrenamtliche Betreuung,trotz negativer Schufa??
 
Hallo,
habe mich hier angemeldet,weil ich ein paar Fragen habe und hoffe das ich hier die Antworten vl. erfahre.....
Ich und meine 17,8 Jahre alte Tochter streben einen Betreuerwechsel für ihren Vater an,er steht unter kompletter Betreuung.Er ist nicht Vermögend oder hat im prinzip gar kein Geld.Ihr Vater und ich waren nicht verheiratet.Weiß nicht ob das eine Rolle spielt.Als Betreuer kommt meine Tochter ja noch nicht in Frage,ja erst wenn sie 18 ist.Da haben wir aber die Befürchtung,das sie auf Grund des alters abgewiesen wird.Keine Lebenserfahrung und so weiter....zudem beginnt sie im November eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin.

Ich habe leider eine negative Schufa.
Jetzt meine Frage,kann ich die Betreuung auch trotzdem beantragen?

Ich weiß nicht ob ich genügend Informationen geschrieben habe.....
vg

Rudi 05.05.2010 06:49

Wenn du eine Antwort auf deine Frage möchtest, solltest du schon mal schreiben, warum du einen Betreuerwechsel für erforderlich hältst.
Hier relevant ist, dass die Gerichte zuallererst das Interesse des Betroffenen im Focus haben und nicht evtl. Wünsch von Angehörigen oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld.

Im allgemeinen werden keine Personen in Betreuungen bestellt - jedenfalls ist mir derartiges nicht bekannt - die eine negative Bonität haben. Dort gilt, dass, wer seine eigenen Angelegenheiten nicht erledigen kann, dies auch nicht für Betroffene tun kann.

Gr. Rudi

mobalapatoma 05.05.2010 07:04

Wir haben keinen Anspruch auf irgendeine Auskunft,behand. arzt,Therapien,Medikamente....usw.

Er wird unserer Meinung nach nicht richtig oder zu wenig med. versorgt.

vg

Rudi 05.05.2010 07:17

Also tut mir leid, dass ist einfach zu wenig, um hier zum Betreuerwechsel überhaupt was sagen zu können.
Im Allgemeinen machen die Betreuer aus Sicht von Angehörigen stets und ständig zu wenig - dabei sind sie "nur" und nichts anderes als die gesetzl. VERTRETER der ihnen anvertrauten Betroffenen ... und nicht Sozialarbeiter oder so.

Du solltest daran denken, dass die Bestellung eines Betreuers das Engagement und das Kümmern, tw. auch die Verantwortung von Angehörigen für den Betroffenen nicht ausschließt, sondern ganz im Gegenteil erwünscht ist.
Viell. solltest du erstmal das Gespräch mit dem Betreuer suchen, bevor du an einen Betreuerwechsel denkst ... wofür ich aus der dürftigen Darstellung überhaupt keine Anhaltspunkte erkenne.

Mehr hab ich dazu nicht zu schreiben.

R.

mobalapatoma 05.05.2010 07:58

Wir haben das Gespräch mit dem Betreuer gesucht,ein persönliches Kennenlernen vorgeschlagen,was aber abgelehnt wurde.
Wir sollen Ihn regelm. besuchen,damit könnten wir ihm den größten Gefallen tun.

michaela mohr 05.05.2010 08:36

Zitat:

Zitat von mobalapatoma (Beitrag 36271)
Wir haben das Gespräch mit dem Betreuer gesucht,ein persönliches Kennenlernen vorgeschlagen,was aber abgelehnt wurde.
Wir sollen Ihn regelm. besuchen,damit könnten wir ihm den größten Gefallen tun.

Hallo zusammen,

manchmal wundere ich mich nur noch. Bevor ein "Fremder" eine Betreuung übertragen bekommt haben Angehörige und Familie die Möglichkeit die Betreuung selbst zu übernehmen. Ausser der Fall wäre derart komplex dass dazu noch eine Ausbildung bzw. entsprechende Vorkenntnisse deutlich von Vorteil wären.

Soweit so gut, jetzt hat also dieser Fremde die Betreuung und dann kommen die vorher Gefragten und finden alles nicht richtig, nicht ausreichend, nicht vollständig usw. und wollen einen Wechsel.

Damit`s keine Missverständnisse gibt, manchmal wäre ein Wechsel angeraten weil auch in Betreuungen einiges falsch laufen kann. Aber das ist doch nicht das erste Mittel an welches ich denke.

Bevor man darüber nachdenkt sollte und könnte man sich Gedanken gemacht haben warum das Ganze überhaupt so gelaufen ist.

Das Argument: wir haben keinen Anspruch auf Infos, ist keines. Jedenfalls keines, was irgendwie Bestand haben kann. Es ist Teil des rechtlichen Auftrags keine Infos an deutlich nicht Berechtigte herauszugeben. Und dazu -siehe Vorgeschichte- zählen dann auch Angehörige. Der Betreute hat ein Recht darauf, dass seine privaten und persönlichen Dinge wie behandelnder Arzt, verordnete Medis usw.nicht mit jedermann und grossflächig besprochen werden

Wenn ich als Betreuer mich mit allen dazugehörigen Angehörigen treffen würde, dann käme ich nicht mehr zum Arbeiten befürchte ich. Solche Dinge lassen sich doch wirklich prima per Telefon erledigen. Bis auf zwei Fälle besteht bei mir zu allen Angehörigen ein guter und nötiger Kontakt. Man informiert sich gegenseitig im zulässigen Rahmen über Wichtiges, arbeitet "gemeinsam" daran, dass es dem Betreuten besser geht- jeder nach seiner Aufgabe und Funktion.
Es ist bislang immer unproblematisch verlaufen wenn ein Angehöriger feststellt: oh, da geht vielleicht was schief. Das kann man (telefonisch) besprechen, zumal der äussere Anschein oft trügt.

Dieses Ding: da läuft was schief, also muss ein Anderer das machen, bzw. der Nächste her damit es richtig läuft, kann ich einfach nicht nachvollziehen.

Die Idee, dem Angehörigen durch regelmässige Besuche persönliche Zuwendung zukommen zu lassen ist ausgezeichnet. Das gehört nicht zu den Aufgaben des rechtlichen Betreuers und fehlt dem Betreuten bestimmt am Meisten.

Gruss Michaela

mobalapatoma 05.05.2010 08:53

als damals eine betreuung notwendig wurde,hatte ich leider nicht die wahl das zu übernehmen oder nicht.weil zu dem zeitpunkt kein kontakt bestand.und ob ich als ex freundin dazu gefragt worden wäre ,will mal dahingestellt sein.
meine tochter war damals gerade 8 jahre alt,und bestimmt nicht in der lage das zu übernehmen.
alle anderen angehö. haben die betreuung damals wie heute abgelehnt.
nichts fragen,nichts hören und sehen,das ist bestimmt der leitspruch von denen.ich habe überhaupt nichts gegen sie,im gegenteil wir stehen im kontakt.
habe mir andere antworten gewünscht und erhofft,genauso wie der betreute selbst.
fühle mich etwas runtergemacht,wie wenn alles falsch wäre was wir vorhaben....
tut mir leid...

AndreasLübeck 05.05.2010 09:04

Hallo,

es muss ein rechtlicher Grund vorliegen, warum ein Betreuerwechsel erfolgen soll.

Sehen Sie einfach einmal die Position des Gerichtes. Da ist jahrelang ein Betreuer, der seine Sache gut gemacht hat, es gab keine Klagen. Jetzt, nach vielen Jahren, erscheinen Sie bzw. Ihre Tochter auf der Bildfläche und verkünden "ich möchte die Betreuung selbst führen."

Damit haben Sie erstmal denkbar schlechte Karten. Das Gericht wird sich fragen, warum sie (erst) jetzt auftauchen, was der bisherige Betreuer vielleicht schlecht gemacht hat, und was für Gründe für einen Betreuerwechsel sprechen. Noch viel wichtiger aber: man wird den Betreuten fragen, ob er mit dem Betreuer einverstanden ist. Und der Wille des Betreuten, wenn er noch frei geäußert werden kann, ist ganz wichtig.

Ich habe auch schon erlebt, dass der Richter ganz anders entschied. Der sagte sich - mit den Verwandten und dem jetzigen Betreuer gibt es Ärger, also setzen wir einen ganz neuen Betreuer ein, der neutral ist. Somit hatte eigentlich niemand etwas davon. Die Verwandten haben ihr Ziel nicht erreicht, keiner von denen wurde Betreuer. Der bisherige Betreuer ist ein Opfer der Umstände und wird wohl so schnell keine Betreuung mehr übernehmen, der Betreute muss sich an einen neuen Betreuer gewöhnen, und es gibt keine Garantie, dass der Zank mit den Familienangehörigen nicht wieder von vorne los geht.

Versuchen Sie, Ihr Ding durchzuziehen. Sie werden keinen Erfolg haben.

Gruss

Andreas

michaela mohr 05.05.2010 09:09

Hallo mobalapatoma,

was soll man denn noch machen?

Menschen fragen hier nach bestimmten Dingen/Hilfen. Andere, die täglich damit arbeiten, versuchen zu antworten. Das Du Dir andere Antworten erhofft hast, ist mir klar, aber wären dann diese von Dir gewünschten Antworten wirklich eine Hilfe?

Deine Idee, die Betreuung zu übernehmen kann ich aus den Dir genannten Gründen einfach nicht als (richtige) Lösung eines (bislang nicht genau benannten) Problems erkennen.
Das habe ich versucht Dir zu erklären, mit "runtermachen" hat das wenig bis nichts zu tun.

Wenn ich etwas frage und mir die Antwort nicht gefällt hat das doch wenig mit demjenigen zu tun der die Antwort gegeben hat, sondern eher mit einem Inhalt. Meinst Du nicht?

Gruss Michaela

mobalapatoma 05.05.2010 09:14

Sehen Sie einfach einmal die Position des Gerichtes. Da ist jahrelang ein Betreuer, der seine Sache gut gemacht hat, es gab keine Klagen. Jetzt, nach vielen Jahren, erscheinen Sie bzw. Ihre Tochter auf der Bildfläche und verkünden "ich möchte die Betreuung selbst führen."

ich habe es schon erwähnt,wir hatten keinen kontakt.
meine tochter geht seit über 4 jahren regelmäßig zu ihrem vater,ich seit letztem jahr.
wann sollten wir ihrer meinung nach die betreuung beantragen???


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