Dies ist ein Beitrag zum Thema Gemeinsame Konten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Betreuter kommt nach Kurzzeitpflege ins Heim,da die Ehefrau (vorherige Betreuerin)selbst schwer erkrankt ist (Koma)
Bei Antrag auf Übernahme ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
06.05.2010, 22:08 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
|
Gemeinsame Konten
Hallo zusammen,
Betreuter kommt nach Kurzzeitpflege ins Heim,da die Ehefrau (vorherige Betreuerin)selbst schwer erkrankt ist (Koma) Bei Antrag auf Übernahme der Heimkosten,wird ja auch nach den Konten der Ehefrau gefragt. Als Ersatzbetreurin habe ich doch keine Befugnis,die Konten einzusehen. Wie handhabt ihr das? Gruß Goda |
06.05.2010, 22:30 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
|
Hallo Goda
Kommt drauf an, was Du für Betreuungsbereiche als Ersatzbetreuerin hast. Ist der Ehemann Dein Ersatzbetreuter, kannst Du auf seine Konten Einsicht nehmen, aber nicht auf die der eigentlichen Betreuerin. Aber wenn diese im Koma liegt, dann benötigt sie selber eine Betreuung. Wenn das Gericht Dir auch ihre Betreuung zuschlägt, ist das mit den Konten kein Problem mehr. Wenn keine Interessenkonflikte zwischen den Eheleuten zu betreuernden bestehen, sollte es durchaus möglich sein, dass beide von einer Person betreut werden. Warum also nicht von Dir? Ist für die Ehefrau schon ene Betreuung angeregt? MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.05.2010, 06:57 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
|
Hallo Goda
Ich sehe es ähnlich wie Imre. In einer ähnlichen Konstellation habe ich ne Eiltbetreuung für den Ehepartner beantragt - die auch problemlos durchgegangen ist. Ansonsten würde ich versuchen, über Verwandtschaft an die nötigen Informationen zu kommen. Gelingt dies nicht, muss das Sozialamt eben vorerst ohne Einblick in das Vermögen der Ehefrau entscheiden. Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
07.05.2010, 21:38 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 28.02.2009
Beiträge: 76
|
Hallo,
danke für eure Antworten. Die Ehefrau wird von ihrer Tochter betreut,mein Betreuter ist der Stiefvater. Sie gibt mir keine Einsicht in die Konten ihrer Mutter, beantragt auch keine Pflegestufe usw.Sie vertritt den Standpunkt ,meine Mutter wird wieder gesund... Werde am Montag mit Sozialamt den Fall besprechen. Gruß Goda |
Lesezeichen |
Stichworte |
ergänzungsbetreuer, ersatzbetreuer, konto, kontoführung |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|