Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkung von einer dementen Person im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin stinksauer, weil eine Betreute für mein Empfinden betrogen wurde. Die Betreute liegt seit Januar wegen zwei Gehirnblutungen ...
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07.05.2010, 16:44 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
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Schenkung von einer dementen Person
Hallo,
ich bin stinksauer, weil eine Betreute für mein Empfinden betrogen wurde. Die Betreute liegt seit Januar wegen zwei Gehirnblutungen und daraus resultierender Demenz ohne Fähigkeit zur freien Willensbildung im KH / Pflegeheim. man könnte ihr mit ein wenig gut zureden auch eine bahnfahrkarte zu mond verkaufen. Ein Hausbewohner / Lebensgefährte (?), der weiß, dass ich seit ende januar die betreuerin bin, hatte ihren Wohnungsschlüssel und meinte soeben, dass er sich den neuen LCD-Flachbildfernseher aus der Wohnung geholt hätte, weil die Betreute ihn ihm geschenkt hätte. Er hätte auch einen Schenkungsvertrag, den er gleich dabei hatte. Auf dem Vertrag hat die Betreute vor zeugen unterschrieben, aber so, dass man keinen Buchstaben lesen kann, nur Gekritzel. Das Datum ist 19.02.10. Kann ich dagegen angehen? Ich finde das einfach unverschämt, auch wenn mir dadurch die arbeit erspart bleibt, das monstrum zu verkaufen! Geändert von sonnenandrea (07.05.2010 um 17:03 Uhr) |
07.05.2010, 18:08 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Hallo Sonnenandrea
Natürlich kannst Du dagegen vorgehen. Wenn Deine Betreute die zwei Hirnblutungen schon im Januar hatte und deshalb nix mehr voreinander bekommt, wird die der behandelnde Arzt wahrscheinlich bestätigen können, dass es so ist bzw. zu dem Zeitpunkt der angeblichen Schenkung auch so war. Parallel solltest du einen Einwilligungsvorbehalt beantragen um sie vor weiteren Klopfern dieser Art zu schützen. Dem Hausbewohner würde recht deutlich anbieten, im Gegenzug auf die Herausgabe des Fernsehers auf eine strafrechtliche Verfolgung des Betruges, der Nötigung und der damit verbundenen unrechtmäßigen Aneignung fremden Eigentumes verzichten zu wollen - aber auch nur dann. Ferner sollte er schleunigst den Wohnungsschlüssel herausgeben. MfG Imre
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betrug, geschäftsfähigkeit, geschäftsunfähigkeit, schenkung |
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