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Frage: Berufsbetreuer als Erbe?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage: Berufsbetreuer als Erbe? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, kann mir jemand sagen, ob vom Gericht bestellte Berufsbetreuer oder von denen beauftragte Seniorenbetreuer eine Testamentsänderung bei einer "verwirrten" ...


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Alt 09.05.2010, 10:52   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Frage Frage: Berufsbetreuer als Erbe?

Hallo,

kann mir jemand sagen, ob vom Gericht bestellte Berufsbetreuer oder von denen beauftragte Seniorenbetreuer eine Testamentsänderung bei einer "verwirrten" Betreuten, für die sie die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Vertretung vor Behörden und Gerichten, Recht zum Empfang, zur Umleitung und zur Öffnung von Postsendungen etc. innehatten, in die Wege leiten und sich als Erbe einsetzen lassen darf?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Julia
Julia ist offline  
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Alt 09.05.2010, 12:04   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

eine testamentsänderung oder auch überhaupt ein testament kann nur die oder der betroffene selber machen. nur selbst ganz persönlich (und rechtskräftig is es auch nur dann, wenn sie im vollbesitz ihrer geistigen kräfte war! - wo man allerdings das gegenteil nachweisen müsste, wenn man zweifelt). ein betreuer kann und darf das nicht, egal welche aufgabenkreise. und es darf auch sonst niemand, weil testament is was so persönliches, da gibbet keine bevollmächtigung oder betreuung für, in gar nie überhaupt keinem fall!
zeiten ist offline  
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Alt 09.05.2010, 12:30   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

zeiten schreibt das schon ganz richtig - es ist nur noch um ein, zwei Schlagworte zu ergänzen.

Da gibt es einmal den Begriff der "Testierfähigkeit" - das ist eine besondere Form der "Einsichts- und steuerungsfähigkeit" und beschreibt u. a., ob jemand in der Lage ist, zu verstehen, was er testamentarisch verfügt und was für Folgen dies hat - und in der Lage ist, entsprechend dieses Verständnisses auch zu handeln. Da dreht es sich somit auch um eine Form des "freien Willens".

Die Bestimmung von Erben ist eine sog. "hochspersönliche Angelegenheit", die nicht durch einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen werden kann.

Versucht jemand, ein Testament z. B. zu seinen Gunsten irgendwie zu manipulieren, ist das nicht nur ethisch absolut verwerflich, sondern u. U. auch strafbar - und zwar nicht zu knapp. Kommt ein Berufsbetreuer auf eine solche Idee, ist das besonders scheußlich.

Setzt eine betreute Person aus freien Stücken und aus freiem Willen ein Testament zu Gunsten des Berufsbetreuers aus, ist das zunächt mal natürlich in Ordnung. Ich darf auch die Frau Bundeskanzlerin als Erbin einsetzen, wenn mir danach ist.

Als Berufsbetreuer sollte man sich jedoch die Frage stellen, ob man das Erbe annimmt oder ggf. zu Gunsten von Angehörigen verzichtet... oder das Erbe spendet... o. ä.
Es bleibt m. E. immer ein "G'schmäckle" wenn ein Berufsbetreuer (oder auch ein ehrenamtlicher Fremdbetreuer - das macht letztlich keinen Unterschied) eine solche Erbschaft annimmt. Allerdings kenne ich keine Norm, die es dem Betreuer letztlich tatsächlich verbietet.

Die konkrete und kurz gefasste Antwort auf Deine Frage lautet also: Nein.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 09.05.2010, 12:31   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Es ist so, wie Zeiten sagt. Man muss nicht zwangsläufig voll geschäftsfähig sein, um ein Testament zu machen, mindestens aber testierfähig, d.h. man muss sich darüber im klaren sein, was man will. Wenn aber irgendwer versucht, Einfluss auf die zu treffenden Testamentsbestimmungen auszuüben, sollte man versuchen, das zu verhindern oder offenzulegen. wenn jemand früher gemacht wurde und dann nie mehr testierfähig ist, dann gilt das Testament und lässt sich nicht mehr ändern.
ronja ist offline  
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Alt 09.05.2010, 16:06   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Standard Frage: Berufsbetreuer als Erbe

Vielen Dank für die Antworten.

Fragt sich, wer bescheinigt die Testierfähigkeit bei einer stark dementen und hinfälligen über 90 Jährigen, die inzwischen verstorben ist.

Gruß Julia
Julia ist offline  
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Alt 09.05.2010, 16:18   #6
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

bei stark dementen omis bescheinigt gar niemand die testierfähigkeit. wenn sie schon verstorben ist, is es dafür sowieso zu spät. also das kann niemand nahcträglich mehr machen. weiß ja auch nachträglich keiner, ob sie zu dem zeitpunkt nich zusätzlich noch stark besoffen war.

wäre testamtnt notariell gemacht worden, dann hätte der notar bescheinigt. könnte aber auch der behandelnde arzt bescheinigt haben.

aber geht dir ja wohl eher darum, das gegenteil nachzuweisen, nehm ihc mal so an - oder bist du die begünstigte betreuerin? da kann man auch mal beim arzt nachfragen. wenn die omi so stark dement war, dann könnte es sein, dass der arzt das nachträglich klar sagen kann, dass sie zu diesem oder jenem zeitpunkt nicht mehr dazu in der lage war, irgendwas zu überblicken....

gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 09.05.2010, 22:06   #7
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Standard Frage: Berufsbetreuer als Erbe

Nein, ich bin nicht die Betreuerin, und die demente Omi soll lt. Aussagen ihres Seniorenbetreuers und des Pflegedienstes ca. 3, 4 Monate vor ihrem Tod ein Testament geändert haben.

Mir persönlich geht es eigentlich darum, wer jetzt für den ganzen Schriftwechsel, Auflösung des Haushalts etc. zuständig ist. Die Angehörigen haben keinerlei Info von Seiten der Betreuer erhalten, was Hausschlüssel etc. betrifft.

Die vom Gericht bestellte Betreuerin hat lediglich die Enkelin über Dritte über das Ableben ihrer Omi informiert. Danach hat sie ihr dann in einem persönlichen Telefonat gesagt, es sei noch ein Restvermögen vorhanden und davon müsse noch die Beerdigung, der Pflegedienst und der Seniorenbetreuer bezahlt werden. Fragt sich, ob das in Ordnung war, solche Auskünfte über Dritte und der Enkelin über das Restvermögen zu erteilen. Ist die Betreuerin verpflichtet, den nächsten Angehörigen, d.h. Töchtern, Auskunft über die Abwicklung zu erteilen oder darf sie das nur gegenüber den Erben?

Gruß Julia
Julia ist offline  
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Alt 09.05.2010, 22:29   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
Ist die Betreuerin verpflichtet, den nächsten Angehörigen, d.h. Töchtern, Auskunft über die Abwicklung zu erteilen oder darf sie das nur gegenüber den Erben?
Hallo Julia,

welche Abwicklung meinst du denn? Betreuung endet mit dem Tod. Der Betreuer hat keine Befugnisse mehr. Er macht noch die Schlussrechnung und damit ist es für ihn beendet.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 09.05.2010, 22:32   #9
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
Mir persönlich geht es eigentlich darum, wer jetzt für den ganzen Schriftwechsel, Auflösung des Haushalts etc. zuständig ist.
ich würd mal auf die erben tippen.... aber vielleicht solltest du mal in einem nachlassforum-fragen. das hat ja mit betreuung nix zu tun.

Zitat:
Fragt sich, ob das in Ordnung war, solche Auskünfte über Dritte und der Enkelin über das Restvermögen zu erteilen.
wieso fragt sich das eigentlich...? sag doch mal, worums eingentlich geht, du machst das alles total schwammig, weiß man ja nich, worum es eigentlich geht. willst du der betreuerin was ans hemd flicken oder kannst du die enkelin nicht leiden...? vielleicht is ja die enkelin die erbin? wenn du das alles sowieso nicht weißt, lässt sich da nich so viel zu sagen...

Zitat:
Ist die Betreuerin verpflichtet, den nächsten Angehörigen, d.h. Töchtern, Auskunft über die Abwicklung zu erteilen oder darf sie das nur gegenüber den Erben?
die betreuerin is nur noch den erben zur abschlussrechnung verprlichtet. sonst gar nix. du musst den link lesen, den chesterfield da in deinen anderen thread eingestellt hat. da is alles haarklein drin.
zeiten ist offline  
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Alt 10.05.2010, 09:37   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo.

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
Fragt sich, wer bescheinigt die Testierfähigkeit bei einer stark dementen und hinfälligen über 90 Jährigen, die inzwischen verstorben ist.
Fragt sich ob die Gerichte nicht sowieso hellhörig werden wenn ein Betreuer von einer zu betreuenden Person erbt.

Fragt sich wer das Testament anfechten wird?

Wäre ich fieser, schlauer Betreuer würde ich mir eine Oma oder einen Opa mit Geld und Wertgegenständen suchen, rechtzeitig das Testament mit mir als Erben schreiben lassen und dann absahnen. Will damit sagen, dass Betreuung auch eine Vertrauenssache sein muss.

Gruß Tom
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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erbe, nachlass, testament

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