Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflichten des Berufsbetreuers nach Tod der Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wer weiß, wer für solche Aufgaben wie Strom ablesen und abmelden, Wasser abstellen, Radio und Fernsehen abmelden, laufende Rechnungen ...
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09.05.2010, 17:13 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Pflichten des Berufsbetreuers nach Tod der Betreuten
Hallo,
wer weiß, wer für solche Aufgaben wie Strom ablesen und abmelden, Wasser abstellen, Radio und Fernsehen abmelden, laufende Rechnungen bezahlen etc. zuständig ist, wenn die von einem Berufsbetreuer betreute Person verstorben ist und vorläufig, d.h. bis zur Testamentseröffnung niemand weiß, wer die Erben sind? Die Angehörigen haben bisher keinerlei Informationen und nur die Beisetzung organisiert. Gruß Julia |
09.05.2010, 17:23 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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der betreuer jedenfalls nicht. betreuung endet genau mit tod der betreuten person.
ich würd mal sagen, überhaupt keiner is zuständig. aber für die erben wär es ratsam, die müssen ja für wohnung und strom sonst löhnen.... |
09.05.2010, 18:29 | #3 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Guck mal hier: Tod des Betreuten ? Betreuungsrecht-Lexikon
Da steht eigentlich alles übersichtlich und vollständig drinnen.
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Stichworte |
betreueraufgaben, betreuerpflichten, ende der betreuung, tod |
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