Dies ist ein Beitrag zum Thema Treuhandkonto im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Ich habe für meine Mutter in meinem Namen ein Treuhandkonto eingerichtet,in dem ich alle Rechnungen bezahle. Das Amtsgericht hat ...
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11.05.2010, 21:36 | #1 |
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Beiträge: 5
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Treuhandkonto
Hallo
Ich habe für meine Mutter in meinem Namen ein Treuhandkonto eingerichtet,in dem ich alle Rechnungen bezahle. Das Amtsgericht hat aber jetzt zu mir gesagt das,das nicht rechtens ist.Kann ich da nichts machen,muss ich das Konto jetzt aufgeben. Kurz dazugesagt meine Mutter hat eine mittlere bis schwerer Alzheimer Demenz und ich habe die Betreuung von ihr übernommen. Es besteht keine Vorsorgevollmachten.Die kann ich leider nicht mehr machen,da sie Geschäftsunfähig ist. Danke schon mal im vorraus. Melanie |
11.05.2010, 21:44 | #2 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Auch für jemanden, der geschäftsunfähig ist, kann man als Betreuer ein Konto einrichten, auf das eben nur der Betreuer als gesetzlicher Vertreter Zugriff hat. Insofern verstehe ich nicht ganz, weshalb ein Treuhandkonto eingerichtet wurde.
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11.05.2010, 21:50 | #3 |
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Beiträge: 5
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Weil ich sonst überall meine Mutter als Kontoinhaber einsetzen lassen muss.
Bei einem Treuhandkonto bin ich kontoinhaber aber mit dem zusatz das das Geld meiner mutter gehört. Es geht darum(weil ich es gerade erst bei meinem Papa erlebt habe,der am 17.02. verstorben ist)Das die Konten in denen meine Mutter Kontoinhaber ist,eingefroren werden,wenn sie verstirbt und auch danach sind leider Rechnungen zu bezahlen und ich bin nur Hausfrau und kann diese dann nicht übernehmen,d.h. ich mache schulden. Wenn das konto nicht auf meine Mutter läuft habe ich auch weiterhin zugriff um Rechnungen zu zahlen. |
11.05.2010, 23:52 | #4 | |
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Beiträge: 2,294
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Hallo Melanie,
Zitat:
Meinst Du die Beerdigungskosten, die auf Dich zukommen? Dafür kannst Du zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag für Deine Mutter abschließen und das Geld für ihre Beerdigung anlegen. Was soll denn sonst noch nach Tod anfallen, was nicht bis zur Regelung der Erbangelegenheiten Zeit hätte? Mir fällt dazu spontan nichts ein. |
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12.05.2010, 09:19 | #5 | |
Forums-Geselle
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Beiträge: 75
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Hallo.
Zitat:
- Miete - diverse Versicherungen bis zu Kündigung - Daueraufträge bis zur Kündigung - diverse Gebühren (Handy, Telefon, GEZ, Gas, Strom etc.) - Kontoführungsgebühren diverser Konten - Beiträge für die Eigentümergemeinschaft ihrer Eigentumswohnung Bis alles gekündigt war hat es gedauert und wir mussten einige tausend Euro auslegen, da von dem Girokonto nach dem Tod nichts mehr abgebucht werden konnte und das andere Vermögen bis zum Erbnachweis (Erbschein) eingefroren wurde. Man kann das Erbe aber auch ausschlagen; dann geht es vielleicht einfacher. Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca). |
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12.05.2010, 10:00 | #6 |
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Hallo Tom,
sofern noch nicht klar ist ob das Erbe überhaupt angenommen wird, muss doch eigentlich gar nix bezahlt werden. Eine Erbausschlagung ist ja immer innerhalb von sechs Wochen, ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, möglich. Ich mache keine Nachlasspflegschaften, aber ich bilde mir ein, dass die entsprechenden Stellen auch warten können, wenn jemand verstorben ist und man erklärt, dass erst einmal kein Geld vorhanden ist. |
13.05.2010, 08:38 | #7 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Hallo Tina
Zitat:
Wie es im Fall von Melanie aussieht weiß ich nicht, aber mir ist es gerade passiert, dass mein Betreuter gestorben ist und die Bank die Konten zu gemacht hat. Sie hat noch nicht mal den Hausverwalter der eigenen Immobilie des verstorbenen Betreuten weiter verwalten lassen. Natürlich gibt es da Eingänge und Ausgänge, Überweisungen, DAs und Lastschriften, die auf einmal nicht mehr funktionieren und der Stom abgeklemmt wird etc. Dazu kam auch noch, dass die Bank den bekannten Erben die Vorlage des Erbscheines (trotz Vorlage des Testamentes) abverlangt hat. Darüber hinaus hat die Bank einerseits den Zugriff auf das Konto verweigert aber gleichzeitig die Erben aufgefordert Minus-Salden auszugleichen, die nicht entstanden wären, wenn man die Erben das Konto hätte verwalten lassen. (Da hat das süße kleine Mädchen aus der Werbung wahrscheinlich den Kopf des Hausjuristen berührt - und schon war der Strom aus...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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14.05.2010, 13:38 | #8 |
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Schön das ich nicht alleine bin
Schön das ich nicht alleine bin,der so denkt.
Weil wie gesagt auch ich habe es jetzt erst durchgemacht und so einfach ein Erbe ausschlagen kann man heutzutage auch nicht mehr.Man muss das ganz gut begründen können.(Auszugsblatt/Infoblatt von Amtsgericht der Nachlassstelle) Aber ich werde schauen,wie ich es machen werde,vielleicht kann ich ja mit meiner Mutter zusammen ein Gemeinschaftliches Konto nutzen.Da wäre sie Kontoinhaber und auch ich. Melanie |
17.05.2010, 08:27 | #9 | |
Forums-Geselle
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Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hallo ....
Zitat:
Ein Gang zum Notar Deines Vertrauens, Erbausschlagung festgemacht, knapp 15 Euro an den Notar bezahlt und fertig. Bei mir war das so vor drei oder vier Jahren. Gruß Tom
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erbausschlagung, erbe, erbschein, konto, kontoführung, tod, treuhandvertrag |
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