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wolfgangh 13.05.2010 13:22

Bestattungskosten Pflegefall
 
Hallo,
meine Großmutter ist eine Pflegefall (mittlerweile in stationärer Pflege). Aufgrund ihrer geringen Rente wird ihr Sparguthaben innerhalb eines Jahres aufgebraucht sein.
Meines Wissens beträg der verbleibende Anteil an Sparguthaben 2.600. Wie kann mich schützen, dass ich die Beerdigungskosten nicht von mir (Enkel) getragen werden müssen?
Welche Beerdigungskosten können noch zum Zeitpunkt des Lebens vorab gezahlt werden. Was ist rechtlich möglich?

Kohlenklau 13.05.2010 20:48

Hallo wolfgangh,

bezieht Deine Großmutter schon Sozialhilfe, bist Du der nächste Angehörige und könntest Du die Beerdigungskosten tragen oder bist Du mittellos?

Unter bestimmten Voraussetzungen können unwiderrufliche Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen werden, die bei Sozialhilfebedürftigkeit auch zusätzlich zum Schonvermögen anerkannt werden. Sollte man aber vor Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit abschließen, da das Sozialamt ansonsten querschießen kann.
Die Höhe der anzuerkennenden Versicherungssumme variiert zwischen den verschiedenen Kommunen. Die Beträge dürften zwischen 3.000 € und 5.000 € liegen.


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