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Aufwandentschädigung Pflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufwandentschädigung Pflege im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Großmutter wurde bis zuletzt ambulant gepflegt. Ich habe Sie hierbei unterstützt bspw. Einkauf und Betreuung, Besuch. Hierfür habe ...


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Alt 13.05.2010, 14:28   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.05.2010
Beiträge: 2
Standard Aufwandentschädigung Pflege

Hallo,
meine Großmutter wurde bis zuletzt ambulant gepflegt. Ich habe Sie hierbei unterstützt bspw. Einkauf und Betreuung, Besuch.
Hierfür habe ich nach Rücksprache mit den anderen Angehörigen eine monatliche Pauschale auf ein Konto überwiesen.
Mittlerweile ist meine Großmutter in stationärer Pflege. In etwa einem Jahr wird spätestens Ihr Sparguthaben aufgebraucht sein.
Da kein direkter Angehöriger mehr lebt muss dann das Sozialamt die Lücke zwischen Rente und Heimkosten tragen. Ist dann zu befürchten, dass das Sozialamt von mir die monatlich gezahlen Unterstützung zurückfordert ? Wie kann ich mich ggf. hiervor schützen ?
wolfgangh ist offline  
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Alt 13.05.2010, 21:17   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo wolfgangh,

das Sozialamt fragt i.d.R. nach den Kontoauszügen der letzten drei Monate vor Einsetzen der Bedürftigkeit. Damit wird der Geldfluß dort nicht mehr auftauchen.
Außerdem wird nach Schenkungen in den letzten zehn Jahren gefragt. Da Dir das Geld nicht geschenkt wurde, sondern als Gegenleistung für erbrachte Dienste gezahlt wurde, kann die Frage nach Schenkungen in diesem Fall ignoriert werden.
Sieht nicht danach aus, daß Du Dir Sorgen machen mußt.

Ich gehe davon aus, daß Du nicht gesetzlicher Betreuer Deiner Großmutter bist bzw. zum Zeitpunkt der Dienstleistungen warst. Wärst Du gesetzlicher Betreuer und Deine Großmutter nicht mehr geschäftsfähig, dann hättest Du über Deine Dienstleistungen (Einkaufen, soziale Betreuung) einen Vertrag mit Deiner Großmutter schließen müssen, für den wiederum ein Ergänzungsbetreuer zu bestellen ist (In-sich-Geschäft). In dieser Konstellation würde daher Ärger mit dem Gericht lauern.
Ist Deine Mutter noch geschäftsfähig, dann bleibt bei solchem Vorgehen ein schaler Geschmack, da man als gesetzlicher Betreuer tunlichst Geschäfte mit den betreuten Menschen unterlassen sollte.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
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Kohlenklau ist offline  
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