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"Terminschwierigkeiten" ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema "Terminschwierigkeiten" ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Heute morgen - wie passend, an einem Samstag - fand ich einen von unserem hiesigen Citypost-Unternehmen zugestellten Umschlag im Briefkasten. ...


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Alt 15.05.2010, 09:30   #1
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard "Terminschwierigkeiten" ?

Heute morgen - wie passend, an einem Samstag - fand ich einen von unserem hiesigen Citypost-Unternehmen zugestellten Umschlag im Briefkasten.
Der Beschluß des AG's betr. Übernahme einer Betreuung von einer erkrankten Vorbetreuerin; ich bin bereits Ersatzbetreuerin, bin aber nie zum Einsatz gekommen; und besitze auch keine Unterlagen.
Ich kenne §287 Abs.1 FamFG - nur, wann ist in so einem Fall die offizielle "Bekanntgabe" ??
Es ist in dem ganzen Schrieb auch kein Vermerk über die Rechtskraft zu finden.
Als Beschlußdatum wird 30.4. genannt, Ausfertigungsdatum 12.5., das Anschreiben datiert vom 10.5. - und im Kasten gelandet ist es am 14.5.; selbiges Datum ist auch auf dem Poststempel zu finden, der eigentlich aber die Versendung dokumentiert, und nicht die Ankunft beim Empfänger.
Meine andere Betreuung hatte ich per Postzustellungsurkunde übernommen; da war es ganz einfach - der Stichtag für alles war das vom Briefträger handschriftlich vermerkte Datum.

Etwas ratlose Grüße - jelka
 
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Alt 15.05.2010, 11:00   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Ich versteh' da Dein Problem nicht ganz.

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
Ich kenne §287 Abs.1 FamFG - nur, wann ist in so einem Fall die offizielle "Bekanntgabe" ??
Da kann man wohl ganz nahe liegend argumentieren: Du hast den Beschluss heute bekommen, wusstest vorher nix von der Betreuung - also geht's mit Stichtag heute los.
So würd ich das zumindest aus haftungsrechtlicher Perspektive sehen - wobei Dich natürlich niemand dazu zwingen kann, Dir nun das WE um die Ohren zu hauen mit der neuen Betreuung, sofern's keine Hinweise auf "Leben und Tod" gibt...

Wg. Vermögensverzeichnis und Vergütungsabrechung: Da würd ich halt Rücksprache mit dem zuständigen Rpfl. halten - da kann man sich sicherlich auf ein Datum irgendwann zwischen 30.04. und heute verständigen.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 15.05.2010, 20:22   #3
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich versteh' da Dein Problem nicht ganz.
Da kann man wohl ganz nahe liegend argumentieren: Du hast den Beschluss heute bekommen, wusstest vorher nix von der Betreuung - also geht's mit Stichtag heute los.
So ähnlich hab ich mir das schon gedacht; nur ist mir nicht ganz klar, wie ich nachweisen soll, wann ich den Beschluß bekommen habe.
Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Wg. Vermögensverzeichnis und Vergütungsabrechung: Da würd ich halt Rücksprache mit dem zuständigen Rpfl. halten - da kann man sich sicherlich auf ein Datum irgendwann zwischen 30.04. und heute verständigen.
Na sicher, das kommt dann am Montag. Einen Ausweis habe ich auch noch nicht.

PS: Mit Vergütung is nix; ich bin eaB, und darf mich dann in einem Jahr über die Pauschale freuen. Im übrigen ist das erst meine zweite Betreuung, und da ich für meine Mutter "befreit" bin, wird das richtig spannend, mit RL usw.
 
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Alt 16.05.2010, 08:25   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von jelka Beitrag anzeigen
So ähnlich hab ich mir das schon gedacht; nur ist mir nicht ganz klar, wie ich nachweisen soll, wann ich den Beschluß bekommen habe.
Hallo jelka,

warum meinst Du nachweisen zu müssen wann der Beschluss bei Dir war? Das habe ich nicht so recht verstanden.
Wenn bei mir Samstags was im Briefkasten im Büro ankommt dann ist für mich klar, ich nehme am Montag davon Kenntnis.

Wirkliche Eilsachen werden bei uns immer zuerst als Fax verschickt und meistens noch telefonisch angekündigt damit nichts passiert durch evtl. Post-Zeitverlust.
Dass Du nicht sofort den Ausweis hast ist ebenfalls nicht problematisch. Ich habe schon mal 7 Wochen darauf gewartet - wurde einfach vergessen. Wenn man ihn dringend braucht kann man ihn auch einfach in der Geschäftsstelle selbst abholen.

Im Übrigen, wie Chester richtig sagt: den Rpf anrufen und sich auf das Beginndatum einigen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
beginn der betreuung, postzustellung


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