Dies ist ein Beitrag zum Thema "Terminschwierigkeiten" ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Heute morgen - wie passend, an einem Samstag - fand ich einen von unserem hiesigen Citypost-Unternehmen zugestellten Umschlag im Briefkasten.
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15.05.2010, 09:30 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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"Terminschwierigkeiten" ?
Heute morgen - wie passend, an einem Samstag - fand ich einen von unserem hiesigen Citypost-Unternehmen zugestellten Umschlag im Briefkasten.
Der Beschluß des AG's betr. Übernahme einer Betreuung von einer erkrankten Vorbetreuerin; ich bin bereits Ersatzbetreuerin, bin aber nie zum Einsatz gekommen; und besitze auch keine Unterlagen. Ich kenne §287 Abs.1 FamFG - nur, wann ist in so einem Fall die offizielle "Bekanntgabe" ?? Es ist in dem ganzen Schrieb auch kein Vermerk über die Rechtskraft zu finden. Als Beschlußdatum wird 30.4. genannt, Ausfertigungsdatum 12.5., das Anschreiben datiert vom 10.5. - und im Kasten gelandet ist es am 14.5.; selbiges Datum ist auch auf dem Poststempel zu finden, der eigentlich aber die Versendung dokumentiert, und nicht die Ankunft beim Empfänger. Meine andere Betreuung hatte ich per Postzustellungsurkunde übernommen; da war es ganz einfach - der Stichtag für alles war das vom Briefträger handschriftlich vermerkte Datum. Etwas ratlose Grüße - jelka |
15.05.2010, 11:00 | #2 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Ich versteh' da Dein Problem nicht ganz. Zitat:
So würd ich das zumindest aus haftungsrechtlicher Perspektive sehen - wobei Dich natürlich niemand dazu zwingen kann, Dir nun das WE um die Ohren zu hauen mit der neuen Betreuung, sofern's keine Hinweise auf "Leben und Tod" gibt... Wg. Vermögensverzeichnis und Vergütungsabrechung: Da würd ich halt Rücksprache mit dem zuständigen Rpfl. halten - da kann man sich sicherlich auf ein Datum irgendwann zwischen 30.04. und heute verständigen.
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15.05.2010, 20:22 | #3 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
PS: Mit Vergütung is nix; ich bin eaB, und darf mich dann in einem Jahr über die Pauschale freuen. Im übrigen ist das erst meine zweite Betreuung, und da ich für meine Mutter "befreit" bin, wird das richtig spannend, mit RL usw. |
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16.05.2010, 08:25 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
warum meinst Du nachweisen zu müssen wann der Beschluss bei Dir war? Das habe ich nicht so recht verstanden. Wenn bei mir Samstags was im Briefkasten im Büro ankommt dann ist für mich klar, ich nehme am Montag davon Kenntnis. Wirkliche Eilsachen werden bei uns immer zuerst als Fax verschickt und meistens noch telefonisch angekündigt damit nichts passiert durch evtl. Post-Zeitverlust. Dass Du nicht sofort den Ausweis hast ist ebenfalls nicht problematisch. Ich habe schon mal 7 Wochen darauf gewartet - wurde einfach vergessen. Wenn man ihn dringend braucht kann man ihn auch einfach in der Geschäftsstelle selbst abholen. Im Übrigen, wie Chester richtig sagt: den Rpf anrufen und sich auf das Beginndatum einigen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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Stichworte |
beginn der betreuung, postzustellung |
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