Dies ist ein Beitrag zum Thema Schongrenze überschritten wegen Taschengeld im Unterforum Sozialleistungen / Einkommen - ALG, GruSi, EGH, BTHG , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von Imre Holocher
Moin Oliveira
Schusseligkeit ist als Vorwurf wirklich unangebracht. Da stimme ich Dir zu.
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31.05.2016, 00:18 | #21 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.03.2016
Ort: NRW
Beiträge: 37
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Zitat:
ich melde den übersteigenden Betrag dem Sozialamt immer bevor ich meine Vergütungsabrechnung ans Amtsgericht mache. Dann gibt es vom Amtsgericht keine Nachfragen, ob die Betreuervergütung nicht doch aus dem Vermögen entnommen werden könnte. Viele Grüße Sofa |
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mittellosigkeit, taschengeld, taschengeldkonto, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft, vergütung, vergütungsbeschluß |
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