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Pflegeoverall genehmigungspflichtig?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegeoverall genehmigungspflichtig? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich möchte wissen, ob ein sog. Pflegeoverall genehmigungspflichtig ist. Das Pflegeheim, in dem sich mein an schwerer Demenz erkrankter Angehöriger ...


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Alt 25.05.2010, 22:33   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 6
Standard Pflegeoverall genehmigungspflichtig?

Ich möchte wissen, ob ein sog. Pflegeoverall genehmigungspflichtig ist. Das Pflegeheim, in dem sich mein an schwerer Demenz erkrankter Angehöriger befindet, schlug mir vor, einen oder mehrere Pflegeoveralls zu kaufen. Mein Angehöriger würde alles und jeden, auch sich selbst, mit Kot beschmieren. Aus hygienischen Gründen, auch den anderen Heimbewohnern gegenüber, möchte man, dass er am Tage und in der Nacht einen Pflegeoverall trägt. Meines Erachtens wäre dies durch das Gericht genehmigungspflichtig. Habe heute leider niemanden beim Gericht erreicht. Ich bin gegen das Tragen dieses Overalls, der zwar das Pflegepersonal entlastet, aber ja auch nicht garantiert, dass meinem Angehörigen regelmäßiger die Windeln gewechselt werden. Ich finde, das Pflegeheim will es sich hier ziemlich leicht machen. Ich denke, ein Pflegebody würde es auch tun und mein Angehöriger könnte weiterhin seine gewohnte Kleidung über dem Pflegebody tragen. Für das Schreiben an das Gericht benötige ich doch sicherlich auch die Begründung der behandelnden Heimärztin. Danke und Gruß
gnubbelfi ist offline  
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Alt 25.05.2010, 22:49   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

hi,
wieso sollte so ein teil genehmigungfplichtig sein? und wieso willst du es beantragen, wenn du sowieso dagegen bist und es ja scheinbar für nicht "gut" hältst...????
gruß, zeiten
zeiten ist offline  
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Alt 26.05.2010, 07:18   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen,

der Pflegeoverall entzieht keine Möglichkeit der (Fort)bewegung und ist keine freiheitsentziehende Massnahme, eine gerichtliche Genehmigung dafür ist also nicht nötig.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.05.2010, 10:07   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hallo Michalela.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
der Pflegeoverall entzieht keine Möglichkeit der (Fort)bewegung und ist keine freiheitsentziehende Massnahme, eine gerichtliche Genehmigung dafür ist also nicht nötig.
Bist Du sicher was den Beschluss betrifft? Freiheitseinschränkungen sind das Eine, eventuelle "Entehrung" durch Kenntlichmachung eines Mangels das Andere.

Oder möchtest Du ein Schild mit Dir herumtragen "Windelträgerin - vorsicht schmeißt mit Kot". So, oder so ähnlich käme so ein Overall bei mir als Aussenstehenden jedenfalls an.

Gruß Tom
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer (Seneca).
tomtom58 ist offline  
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Alt 26.05.2010, 10:15   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von tomtom58 Beitrag anzeigen
Freiheitseinschränkungen sind das Eine, eventuelle "Entehrung" durch Kenntlichmachung eines Mangels das Andere.
Hallo Tomtom,
was soll denn da genehmigt werden? Die Genehmigung einer Entehrung kenn ich nicht.

Gruss, Andreas
agw ist offline  
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Alt 26.05.2010, 10:32   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo TomTom,

ich möchte mich agw anschliessen, die Frage war doch nicht wie etwas wirkt, sondern ob eine gerichtliche Genehmigung von Nöten ist?
Und da der Overall nicht einschränkt und man sich damit ungehindert bewegen kann.....keine Genehmigung erforderlich.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 26.05.2010, 10:40   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
Standard

Hi.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
was soll denn da genehmigt werden? Die Genehmigung einer Entehrung kenn ich nicht.
Weil die Würde des (jeden!) Menschen unantastbar ist? Ich dachte nur so laienhaft und hätte in dem Fall wenigstens beim Gericht nachgefragt.

Gruß Tom
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tomtom58 ist offline  
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Alt 26.05.2010, 10:43   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2010
Ort: Brandenburg/Rathenow
Beiträge: 75
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Hi.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
ich möchte mich agw anschliessen, die Frage war doch nicht wie etwas wirkt, sondern ob eine gerichtliche Genehmigung von Nöten ist?
Und da der Overall nicht einschränkt und man sich damit ungehindert bewegen kann.....keine Genehmigung erforderlich.
Die Entscheidung einer Heimleitung Problempatienten nackt herumlaufen zu lassen, evtl. gegen ihren oder den Willen von Angehörigen, wäre also unproblematisch?

Verstehe mich bitte nicht als Pedant, aber ich wollte früher auch nicht die Eselsmütze in der 1. Schulklasse aufhaben. Und als Opa im Heim im Fäkalschutzanzug herumlaufen will ich auch nicht.

Gruß Tom
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tomtom58 ist offline  
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Alt 26.05.2010, 11:09   #9
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von tomtom58 Beitrag anzeigen
Die Entscheidung einer Heimleitung Problempatienten nackt herumlaufen zu lassen, evtl. gegen ihren oder den Willen von Angehörigen, wäre also unproblematisch?
Vermutlich nein - aber auch eine entsprechende Zustimmung des Betreuers hierzu wäre nicht gerichtlich genehmigungspflichtig.


Zitat:
Und als Opa im Heim im Fäkalschutzanzug herumlaufen will ich auch nicht.
Die gerichtliche Genehmigung ist weder eine Absolution für den Betreuer, noch eine wie auch immer geartete moralische Freigabeerklärung.
Bestimmte Entscheidungen des Betreuers benötigen gem. gesetzlicher Vorgaben Genehmigung - andere nicht. Über ein ethisches "richtig" oder "falsch" sagt aber weder dieser Umstand an sich, noch der Umstand, ob Genehmigung erteilt oder verweigert wird, etwas aus.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 26.05.2010, 12:16   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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hHallo tomtom,

bevor es aus dem Ruder läuft- wir reden hier von zwei völlig verschiedenen Dingen.
Das eine ist die Notwendigkeit einer gerichtliche Genehmigung wegen irgendwelcher Massnahmen- und darauf zielte die Frage ab.

Das andere, und das ist Dein Thema, ist, wie man das Vorhaben mit dem Schutzanzug findet.

Beides hat nichts miteinander zu tun und sollte auch nicht vermischt werden.

Wenn der Thread trotzdem noch fortgeführt werden soll dann schlage ich vor beim Schreiben deutlich zu machen was das Thema ist, bzw. auf welchen Teil man sich beziehen möchte.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Stichworte
genehmigung, pflegeoverall, pflegmittel


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