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Frage zu Auskunftsrechten von Angehörigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zu Auskunftsrechten von Angehörigen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, kann mir bitte jemand bei der Frage, ob die nächsten Angehörigen nach dem Tod einer von einer Berufsbetreuerin betreuten ...


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Alt 04.06.2010, 21:00   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
Standard Frage zu Auskunftsrechten von Angehörigen

Hallo,

kann mir bitte jemand bei der Frage, ob die nächsten Angehörigen nach dem Tod einer von einer Berufsbetreuerin betreuten Person ein Recht auf Auskunft durch die Berufsbetreuerin haben, weiterhelfen?

Sie meint nämlich, dass sie nur den Erben gegenüber auskunftspflichtig ist.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Julia
Julia ist offline  
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Alt 04.06.2010, 21:24   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Hallo Julia

Mit solchen unkonkreten Halbfragen hab ich immer so mein Problem. Meistens steckt irgend was anderes dahinter.
Wenn du dich als "nächste Angehörige" bezeichnest und trotzdem offenbar nicht Erbin bist, wird es schon seine Gründe haben, warum dir die Betreuerin keine Auskunft erteilt, zumal du hier nicht mal darstellst, was du überhaupt wissen willst.
Ich würde jedenfalls auch nicht jedem Angehörigen etwas über den vormals Betreuten mitteilen ... zumal Betreuer auf relativ schnell und gerne für alles mögliche funktionalisiert werden - nicht nur in Erbangelegenheiten.

Gr. Rudi
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 05.06.2010, 03:56   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Julia Beitrag anzeigen
Sie meint nämlich, dass sie nur den Erben gegenüber auskunftspflichtig ist.
Hallo Julia, da würde ich der Kollegin auch zustimmen. Wobei das mit der Auskunftspflicht noch zu klären wäre was du damit meinst.

Der Betreuer gibt nach Ende der Betreuung die Kontounterlagen und sonstige Unterlagen an alle Erben heraus. Ansonsten haben die Erben noch die Möglichkeit bei berechtigtem Interesse Einblick in die Betreuungsakte bei gericht zu nehmen.

Vielleicht könntest du einmal klarstellen welche Auskünfte du meinst.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
angehörige, auskunft, betreueraufgaben, betreuerpflichten, erbe, tod

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