Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsanwalt als Zusatzbetreuer - Wechsel möglich? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe einen Rechtsanwalt vom Gericht als Zusatzbetreuer zur Seite bekommen. Da er für das Fachgebiet kein Fachanwalt ist ...
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09.06.2010, 21:04 | #1 |
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Registriert seit: 08.06.2010
Beiträge: 3
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Rechtsanwalt als Zusatzbetreuer - Wechsel möglich?
Hallo,
ich habe einen Rechtsanwalt vom Gericht als Zusatzbetreuer zur Seite bekommen. Da er für das Fachgebiet kein Fachanwalt ist (und deshalb nicht soviel Wissen wie für meinen komplexen Fall notwendig) möchte ich gerne zu einem Fachanwalt wechseln. 1) Geht das ? 2) Wenn ja - wie? Gruß Tom123 |
09.06.2010, 21:39 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,593
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Moin Tom
Konfrontiere doch den aktuellen Zusatzbetreuer mt der Komplexität des Falles und bitte ihn reichlich um Unterstützung. Wenn er sich unverhoffterweise doch in der Materie gut auskennt, dann ist's gut. Wenn nicht, und ihm wird die Arbeit zu viel, dann schlagt gemeinsam einen Wechsel des Zusatzbetreuers vor. Schon ist das Gericht in der Pflicht und niemand verliert sein Gesicht. (Nein ich reime mich nicht...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.06.2010, 22:52 | #3 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Dass jemand Fachanwalt für irgendetwas ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass er für den Umgang mit einem Fall geeigneter ist. Zum einen kann ein Fachmann, der schon öfter ähnliche Fälle hatte, betriebsblind werden und abweichende Feinheiten übersehen, zum anderen kann sich auch ein Neuling in eine neue Materie einarbeiten und da gute Arbeit leisten. Insofern sollte die Kompetenz zumindest nicht von vornherein an der Fachanwaltsbezeichnung festgemacht werden.
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10.06.2010, 10:37 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Hallo,
ich frage mich hier, warum für einen Aufgabenkreis ein Zusatzbetreuer bestellt wurde. Bei einer komplexen Sachlage, die Zeit und Wissen des Betreuers übersteigt und bei der üblicherweise auch ein nicht unter Betreuung stehender Mensch einen Rechtsbeistand aufsuchen würde, kann doch ein Rechtsanwalt mandatiert werden. Der müßte dann vom Betreuten privat oder über Beratungshilfe bezahlt werden. Dabei kann man sich den Rechtsanwalt natürlich aussuchen und auch auf Fachgebiete Rücksicht nehmen. Das macht hier eher den Eindruck, daß man eine "billige" Lösung gesucht und gefunden hat und nun auch nicht weiterkommt. Der Rechtsanwalt wäre doch dumm, wenn er seine Leistung über die Betreuungspauschale abrechnet und keine berufsspezifischen Dienste in Rechnung stellt. Gruß Kohlenklau
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10.06.2010, 10:53 | #5 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Bei uns ist mal ein Betreuer, der mich mandatiert hatte, gefragt worden, weshalb er nicht Rechtsanwalt xy beauftragt habe. Herr xy taucht gelegentlich bei Fortbildungsveranstaltungen auf und rät den nicht anwaltlichen Kollegen, ihm alles zu übertragen, was irgendwie nach Mandat riecht (Er formuliert das etwas anders.) Die Rechtspflegerin hat damals laut darüber nachgedacht, ob es nicht sinnvoll wäre, in derartigen Fällen dann Herrn xy zum Ergänzungsbetreuer zu bestellen - wobei ich keine Zweifel habe, dass seine Betreuertätigkeit sich auf die Feststellung beschränken würde, dass dies ein anwaltliches Mandat ist und er es auch so abrechnen wird (und dass kein Rechtspfleger oder Bezirksrevisor wagen würde, seine Einschätzung zu bezweifeln).
Bei uns würde ich also vermuten, dass hier Besitzstandswahrungen für die z.T. in zweiter Generation tätigen alten Vormundschaftskanzleien eine gewisse Rolle spielen und die Bestellung als Ergänzungsbetreuer die Abrechnung als Mandat nicht ausschließt, sondern nur sicherstellt, wer das Mandat abrechnen darf.
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10.06.2010, 11:04 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hi,,
bei der Ausgangsfrage geht es aber doch nicht um das Sichern von Pfründen, obwohl das sicherlich auch ein spannendes Thema ist. Vielleicht kann Tom123 mal etwas mehr Hintergrundinfos geben, bzgl. Aufgabenkreis und "komplexem Thema". Ich sehe hier zunächst mal keinen Grund, den Zusatzbetreuer auszuwechseln. Dieser wurde als Betreuer bestellt und nicht als Rechtsanwalt. Es wäre also zu prüfen, ob er als Betreuer ungeeignet ist und nicht, ob er als Rechtsanwalt der Aufgabe gewachsen ist. Gruß Kohlenklau
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10.06.2010, 11:09 | #7 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Na offensichtlich wurde als Zusatzbetreuer doch bewusst ein Rechtsanwalt zur Klärung bestimmter rechtlicher Fragen bestellt, für die doch vermutlich auch ein Anwalt hätte mandatiert werden können - der bei Vermögenslosigkeit auf PKH- oder Beratungshilfebasis auch nicht zwangsläufig mehr bekommen hätte.
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10.06.2010, 11:14 | #8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Hi,
formal aber doch wohl für Tom123 ein Eigentor. So hat das Gericht offensichtlich wahllos eingesetzt, über ein persönliches Mandat, auch bei Beratungshilfe, hätte er sich den Rechtsanwalt selber aussuchen können. Außerdem sollen Betreuer, Rechtsanwalt oder nicht, doch wohl nicht zur Reduzierung der Mandate mißbraucht werden. Gruß Kohlenklau
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10.06.2010, 11:45 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Noch ein Zusatz. Hier geht es doch wahrscheinlich um einen Verhinderungsbetreuer, und da wären einfach weitere Infos nötig.
Ist Tom123s Verhinderung rechtlicher Art, dann kann der Verhinderungsbetreuer ja auch nach Zeit- und Sachaufwand abrechnen.
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10.06.2010, 17:07 | #10 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
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Das habe ich doch auch gesagt: Rechtsanwälte werden als Ergänzungsbetreuer eingesetzt, um Mandate vom Markt zu nehmen. Genau dies war das Konzept, das ich bemängelt habe. Ich hatte auch nicht erwähnt, dass Rechtsanwalt xy für das Mandat, dessen Übernahme durch mich bemängelt wurde, in irgendeiner Weise erkennbar kompetent gewesen wäre.
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betreuer, ergänzungsbetreuer, ergänzungsbetreuung, rechtsanwalt, wechsel möglich, zusatzbetreuer |
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