Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsbezug - Beantragung Übernahme der Kaution im SGB 2 im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
und schon mal vielen Dank für eure Antworten und Anregungen!
Zitat:
Zitat von Chesterfield
Oh, hast Du die ...
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16.06.2010, 11:15 | #11 | |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Hallo zusammen,
und schon mal vielen Dank für eure Antworten und Anregungen! Diese Zauberformel würde mich auch sehr interessieren. Nach deinem Statement, Michaela, habe ich mir schon überlegt, welche Argumente ich anführen könnte: - Einziehung der Gebühren wäre eine besondere Härte, weil die Betreute chronisch psychisch krank ist und in absehbarer Zukunft kein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze haben wird - die Voraussetzungen für eine Befreiung lagen durchgängig vor, nur war es der Betreuten aufgrund der Erkrankung nicht möglich, den Befreiungsantrag zu stellen und von dem zuvor zuständigen Betreuer wurde es offenbar versäumt - das darf m. E. aber nicht zum Nachteil der Betreuten sein, die auch so schon am Existenzminimum lebt Hat sonst noch jemand Argumentations-Ideen? Zitat:
Nur Apothekenquittungen habe ich noch keine, aber hier ist die zuständige Krankenkasse sehr kooperativ. Man sagte mir, dass es ein "Programm" gäbe, durch das die Krankenkasse anhand der Versichertennummer sehen könnte, welche Beträge in welchen Apotheken bezahlt wurden, das sei zwar nicht immer ganz vollständig, aber immerhin. Da wollten die jetzt mal recherchieren. Aus meiner Sicht ist das hier ein klassischer Fall für: am Anfang des Jahres die chronische Krankheit nachweisen, 43 € bezahlen und gut ist. Also, wenn ich die im Moment vorhandenen Probleme noch ausgebügelt bekomme, werde ich die Füße still halten. Wenn aber der Betreuten wirklich ein Nachteil dadurch entstehen sollte (insbesondere: ARGE übernimmt die Kaution nicht, Betreute kann sie nicht zahlen, ... und dann?), werde ich schon auf die Barrikaden gehen.
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Viele Grüße Kathrin |
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16.06.2010, 12:29 | #12 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
GEZ-Diskussionen haben wir ja schon einige im Forum - letztlich gibt's da aber leider auch keinen "Stein der Weisen" zu entdecken.
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16.06.2010, 21:36 | #13 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
das glaube ich jetzt nicht.....dass ihr bei der GEZ noch nie eine Ausbuchung erreicht habt. Ich sag/schreibe wie`s ist oder war, Leute haben das einfach nicht geschafft, manchmal auch mein Kollegen- Vorgänger nicht. Rückstände können nicht aufgeholt werden und dann die Bitte um Niederschlagung bzw. Ausbuchung. Und das hat bis jetzt jedes Mal anstandslos geklappt. Ich wende mich dabei aber auch nicht an irgendwelche Sachbearbeiter sondern direkt an den Chef. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. Geändert von michaela mohr (16.06.2010 um 21:53 Uhr) |
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14.07.2010, 11:38 | #14 |
Dipl.-Gerontologin/ Berufsbetreuerin
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: NRW
Beiträge: 94
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Wie es weiter gegangen ist
Hallo zusammen,
ich wollte nur kurz berichten, wie es in dem Fall weitergegangen ist: die GEZ hat tatsächlich ausgebucht (danke für den Tipp, Michaela!) und die Sache mit der Mietkaution ist noch nicht ganz durch. Aber die ARGE hat der Übernahme zumindest schon mal zugestimmt. Jetzt liegt der Vorgang noch bei der Zentralen Stelle für Wohnungsnotfallhilfen, dort wird wohl die endgültige Entscheidung getroffen. Mal sehen, bin gespannt.
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Viele Grüße Kathrin |
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gez, gez-befreiung, kaution, sgb2, wohnung |
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