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Ärger mit dem Jugendamt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ärger mit dem Jugendamt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe seit 10 Jahren ehrenamtlich die Betreuung für meine 27jährige behinderte Tochter. Ich bin die einzige Familienangehörige, die sie ...


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Alt 17.06.2010, 23:32   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
Standard Ärger mit dem Jugendamt

Ich habe seit 10 Jahren ehrenamtlich die Betreuung für meine 27jährige behinderte Tochter. Ich bin die einzige Familienangehörige, die sie hat, daher kam es zu der Betreuung durch mich und bisher lief alles gut. Im Dezember hat meine Tochter ein Kind bekommen, mit dem Kindesvater ist sie seit 3 1/2 Jahren zusammen, er ist auch geistig behindert, Analphabet und hat einen Berufsbetreuer.

Beide Elternteile sind nicht verheiratet, haben trotz geistiger Behiderung das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Ich habe mich um Familienhilfe und Unterstützung vom Jugendamt gekümmert. Dies läuft leider nicht gut und wir haben uns beim Jugendamt beschwert. Die Bearbeiterin fühlt sich von mir bedrängt und droht mit Mutter-Kind-Unterbringung. Andererseits sieht sie keinen erhöhten Hilfebedarf, erwartet von mir, dass ich dann einspringen soll, wenn ich der Meinung bin, dass die bezahlte Hilfe nicht ausreicht.

Ich habe mich nun an das zuständige Familiengericht gewandt und über die mangelhafte Unterstützung beschwert und einen Amtsvormund beantragt. Am 30.6.2010 ist Gerichtstermin.

Die beiden Eltern fühlen sich jetzt von mir bedroht, wollen einen sofortigen Betreuerwechsel und haben sich einen Anwalt genommen. Die gute Beziehung ist hin. Die Eltern lassen sich jetzt von Anwalt und dem Betreuer des Kindesvaters überall hinschleppen um gegen mich auszusagen.

Jeder erwartet jetzt von mir, dass ich den Antrag zurückziehe. Dabei sind beide nicht wirklich in der Lage Kind, Haushalt und Beruf in einer Behindertenwerkstatt zu bewältigen. Beide haben keine Vorstellung von altersgemäßer Entwicklung und sind auch nicht in der Lage, Gefahrenquellen in der Wohnung zu erkennen und im Umgang mit dem Kind sehr unsicher.

Das Jugendamt und auch der Sozialpsychologische Dienst sowie der Amtsbetreuer des Kindesvaters erwarten von mir, dass ich alle Angelegenheiten für das Kind mitbesorge, da ich ja die Betreuung der Kindesmutter habe. Allerdings bin ich selbst berufstätig und wir wohnen über 1 Stunde Fahrweg auseinander entfernt. Meine Tochter benötigt auch ständige Begleitung durch starke Orientierungsschwäche.

Meiner Ansicht nach bin ich nicht verpflichtet dazu und auch ohne Erweiterung meines Aufgabenkreises nicht berechtigt, da ja beide selbst das Sorgerecht haben. Somit würde ich den erweiterten Aufgabenkreis auch nicht bekommen.

Wie verhält sich das denn nun? Kann man mich dazu verdonnern und können sich die Behörden ganz entspannt zurücklehnen und wenn was schief geht mir den schwarzen Peter zuschieben?

Muss ich die Gerichtskosten und den Anwalt von den beiden bezahlen, wenn die beiden nun keinen Vormund für das Kind bekommen?

Wer kann mir da helfen. (geändert von Kohlenklau, 18.06.10, 13.28 h, Bitte keine Aufforderungen zur privaten Kontaktaufnahme) Es eilt.

Theoliene
Theoliene ist offline  
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Alt 18.06.2010, 07:58   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Theoliene,

Du schreibst:
Das Jugendamt und auch der Sozialpsychologische Dienst sowie der Amtsbetreuer des Kindesvaters erwarten von mir, dass ich alle Angelegenheiten für das Kind mitbesorge, da ich ja die Betreuung der Kindesmutter habe. Allerdings bin ich selbst berufstätig und wir wohnen über 1 Stunde Fahrweg auseinander entfernt.

Kommt mir bekannt vor, das Jugendamt freut sich immer riesig wenn eine Mutter mit 3 Kindern eine Betreuung bekommt da wird dann "geschoben" was das Zeug hält und es ist wirklich ein Kraftakt sich abzugrenzen.

Da es sich aber bei Dir um Deine Tochter und den Enkel handelt wäre die Idee eines Betreuerwechsels doch gar nicht so schlecht. Wenn der neue Betreuer die Verhältnisse so einschätzt wie Du und denselben Weg einschlägt wäre wenigstens das Verhältnis zu Tochter und Enkel gerettet.

Letztendlich wäre der Betreuer des Kindsvaters - bei dem gemeinsamen Sorgerecht- doch in derselben Verpflichtung wie Du im Hinblick auf den Regelungsbedarf. Was meint er zu Deiner Einschätzung der Sachlage?

Bei den Fragen wegen der Gerichtskosten beim Familiengericht kann ich Dir leider nicht weiter helfen aber es melden sich sicher auch noch Anwälte hier zu Wort.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 18.06.2010, 09:31   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Hallo!

Der obligatorische Link zu allererst: Kindschaftsrecht ? Betreuungsrecht-Lexikon

Aus betreuungsrechtlicher Sicht ist es keinesfalls Aufgabe des rechtlichen Betreuers (egal, ob ehrenamtlich oder beruflich) im weitesten Sinne irgendwie in die Ausübung des Sorgerechts oder der Kindesversorgung zu funken. Das ist nicht Betreuer-Baustelle - und kann es auch gar nicht sein. Im Artikel wird ja anschaulich geschildert, wo der Betreuer in Bezug auf Kinder der betreuten Person ein- bzw. mitzuwirken hat.

Deinen Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft für das Kind halte ich unter den von Dir geschilderten Umständen für nachvollziehbar und wohl den richtigen Weg.
Die Jugendämter sind leider wohl bundesweit chronisch überfordert und unterbelegt - da nötigt man schon mal gerne Hilfesuchende...

Vielleicht wären schon Erziehungshilfen wie z. B. via SPFH ausreichend - aber sowas bekommt man halt nicht, wenn das Jugendamt nicht mag.

Ein Betreuerwechsel (dann wohl an einen Fremdbetreuer) erscheint vielleicht gar nicht verkehrt - und gäbe Dir die Möglichkeit, einfach wieder Mama und Oma zu sein. Das zerrüttete Verhältnis zu Deiner Tochter lässt sich dann vielleicht auch einfacher wiederherstellen.


Zitat:
Muss ich die Gerichtskosten und den Anwalt von den beiden bezahlen, wenn die beiden nun keinen Vormund für das Kind bekommen?
Davon würde ich angesichts Deiner Schilderungen mal nicht ausgehen. Du hast weder eine kostenpflichtige Klage eingereicht, noch mutwillig ein Gerichtsverfahren in Gang gesetzt oder sowas - vielmehr hast Du einen aus Deiner Sicht durchaus begründeten und wohl gemeinten Antrag auf Unterstützung Deiner Tochter & Betreuten gestellt.


Wenn's so eilig wäre, dass nicht mal ein gelegentlicher Blick ins Forum möglich ist, dann wärst Du hier eh am falschen Ort. Aber das klingt eigentlich für mich erstmal nicht so.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 18.06.2010, 10:19   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.12.2009
Beiträge: 42
Standard

Hallo Theoliene,

was für Leistungen erhalten die beiden Eltern? Das Kind wird ja die Leistungen des Jugendamtes erhalten. Erhalten Die Eltern Leistungen der Eingliederungshifle?

Eventuell ist ja die sogenannte zusätzliche Elternassistens was. Hierbei werden Behinderte Eltern in Bezug auf Erziehung unterstütz. Allerdings kommt es auf den Landkreis an in dem die Eltern Leistungen bekommen bzw. welche Leistungen sie bereits kommen.

Hier ist mal ein Link zur Elternassistenz.

Bezüglich der Gerichtskosten kann ich dir leider nichts definitives sagen.

Grüße,
Fabi
Fabi ist offline  
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Alt 18.06.2010, 11:07   #5
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich gehe zunächst mal davon aus, dass Du den Antrag nicht selbst als Oma, sondern als gesetzliche Vertreterin Deiner von Dir betreuten Tochter bestellt hast. Solltest Du noch keine Prozesskostenhilfe beantragt haben, solltest Du das tun.

Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass ein Gericht jetzt zum Ergebnis kommt, das Kind brauche keinen Amtsvormund, weil
1. entweder im Rahmen einer sozusagen "erweiterten" Betreuung die Betreuerin einer betreuten Mutter das Kind gleich mit zu betreuen habe
2. die Eltern selbst in der Lage sind, die Angelegenheiten des Kindes zu regeln.

Der Anwalt scheint mir doch eher die Funktion zu haben, einen Betreuerwechsel herbeizuführen. Hier denke ich allerdings auch, dass es die familiäre Situation womöglich entlasten würde, wenn sich künftig ein familienfremder Betreuer um die rechtlich zu regelnden Belange der Tochter kümmert.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)



Geändert von ronja (18.06.2010 um 11:30 Uhr)
ronja ist offline  
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Alt 19.06.2010, 15:51   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
Standard Ärger mit dem Jugendamt

Hallo Ronja,

vielen Dank für die prompte Antwort. Meinst Du, ich brauche Prozesskostenbeihilfe, da ich doch den Antrag als Betreuer und nicht als Oma gestellt habe und auch als ehrenamtliche Betreuerin versichert bin?

Theoliene
Theoliene ist offline  
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Alt 20.06.2010, 11:10   #7
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Nein, nein - ich tippe mal Ronja wollte darauf hinaus, dass der Anwalt Deiner Tochter ja was kostet (und bezahlt werden will) und man ausschließen sollte, dass doch irgendwelche Kosten auf Deine Tochter & Betreute zukommen im familiengrichtlichen Verfahren, die nicht gedeckt sind. Da macht ein Antrag auf Unterstützungsleistungen Sinn - von Dir gestellt stellvertretend für Deine Tochter & Betreute.

Ob der Verfahrensstand schon einen PKH-Antrag rechtfertigt, erscheint mir grad etwas unklar - aber wenn Ronja das schreibt, wird's schon stimmen.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 20.06.2010, 14:46   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
Standard Ärger mit dem Jugendamt

Um den Antrag auf PKH hat sich ja rührend der Anwalt der beiden gekümmert. Hab ja inzwischen schon nette Post von dem bekommen mit dem Hinweis, dass ich doch auch die Angaben zur bestehenden Rechtsschutzversicherung rausrücken muss. Anbei ein Formular für mich zum ausfüllen, dass er dann vertretend für mich die PKH beim Familiengericht beantragen kann. Er forderte auch eine Kopie meines Betreuerausweises an.

Hab ich alles brav zurückgeschickt, da ich mich ja sonst strafbar mache, wenn ich dies nicht tue.
Theoliene ist offline  
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Alt 20.06.2010, 18:53   #9
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Es ging doch um die Frage, ob die Betreuerin die Kosten den Prozess und die involvierten Anträge zu tragen hat, wenn kein Vormund bestimmt wird. Ich wollte darauf hinweisen, dass nicht die Betreuerin als Privatperson, sondern die Betreute, gesetzlich vertreten durch ihre Betreuerin den Antrag gestellt hat. PKH kann auch beantragt werden, wenn es nur um die eigenen Gerichtskosten geht und kein Anwalt involviert ist.

Mir ist nicht ganz klar, welche Rolle in diesem Verfahren die von der betreuten Tochter und ihrem Partner involvierten Anwälte haben sollen, wenn in diesem Verfahren doch die Betreute selbst, eben vertreten durch ihre Betreuerin, die einen Anspruch geltend machende Partei ist. Wollen die Anwälte der Betreuten der Betreuerin das Recht absprechen, die Betreute gesetzlich zu vertreten, oder worauf soll das Ganze hinauslaufen. Ich würde die Anwälte zumindest darauf hinweisen, dass die Betreuerin mit ihrer Beauftragung nicht einverstanden ist, eine Bezahlung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist und ihre Ansprüche allenfalls über PKH gedeckt werden könnten.

Wenn der Betreuerin keine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann - und davon gehe ich beim geschilderten Zusammenhang nicht aus - müsste die Betreute, vertreten durch die Betreuerin, auch Kostenschuldnerin beim Unterliegen sein.
__________________

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(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
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Alt 21.06.2010, 22:53   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 17.06.2010
Beiträge: 11
Standard Ärger mit dem Jugendamt

Hallo Ronja,

vielen Dank für den Tip, könnte mich ärgern, dass ich die Angaben zur Rechtschutzversicherung rausgerückt habe. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich dem Anwalt das nicht zugejubelt. Naja, nu ist es zu spät.

Aber ich habe bei der Versicherung angerufen, die übernehmen nur Beratungskosten, aber decken keine Vertretung vor Gericht ab. Somit habe ich ein Trumpf in der Hand und kann beim Gerichtstermin darauf hinweisen, dass der Anwalt ja wissentlich unnötige Kosten verursacht und mich "genötigt" hat, die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen, obwohl ich den Aufgabenkreis für Vertretung vor Gericht und Behörden habe.

Verstehe ich das so richtig?

Ziel des Anwaltes, den beide gemeinsam beauftragt haben, ist es hierbei, einen Betreuerwechsel zu veranlassen. Das Ziel hat er ja nun erreicht.

Theoliene
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerwechsel, jugendamt, kontoauszüge, kontoführung, kontokarte, sorgerecht, vormundschaft


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