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Wohnungsauflösung -Protokoll??-

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung -Protokoll??- im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nach aufreibenden Wochen stehen wir nun kurz davor, die Wohnung b e s e n r e i n geräumt ...


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Alt 18.06.2010, 11:51   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard Wohnungsauflösung -Protokoll??-

Nach aufreibenden Wochen stehen wir nun kurz davor, die Wohnung b e s e n r e i n geräumt zu haben, wie mit dem Vermieter bei einer Wohnungsbegehung besprochen.
Terminlich sind wir im Lot.
Frage: Gibt es sowas wie ein Übergabeprotoll (Vordruck)? Ich nehme mal an, dass bei so einem "endgültigen Schritt" irgendwas schriftliches -von beiden Parteien unterzeichnet- vorliegen muss.

Vielen Dank im Voraus für entsprechende Tipps.
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Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
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Alt 18.06.2010, 14:45   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Halllo Frankonian,

beim googeln hatte ich diverse Protokolle gefunden. Vielleicht suchst Du Dir ein passendes da raus?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 19.06.2010, 11:11   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard

Danke Dir.Wollte eigentlich nur wissen, ob es zwingend erforderlich ist.
__________________
Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
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Alt 19.06.2010, 13:13   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
Standard

Zitat:
Zitat von Frankonian Beitrag anzeigen
Danke Dir.Wollte eigentlich nur wissen, ob es zwingend erforderlich ist.
Nö, zwingend erforderlich ist ein Übergabeprotokoll nicht.

Aber dringend empfehlenswert.


Ein beiderseits unterschriebenes Übergabeprotokoll dient als Beweismittel bei späteren Streitereien über den tatsächlichen Zustand des übergebenen Objekts.
Bolder ist offline  
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Alt 20.06.2010, 11:31   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
Standard

Vielen Dank.Letzlich eine Bestätigung meiner Meinung
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Viele Grüsse aus Franken
Frankonian ist offline  
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Stichworte
mietwohnung, übergabeprotokoll, wohnungsauflösung


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