Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung -Protokoll??- im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nach aufreibenden Wochen stehen wir nun kurz davor, die Wohnung b e s e n r e i n geräumt ...
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18.06.2010, 11:51 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Wohnungsauflösung -Protokoll??-
Nach aufreibenden Wochen stehen wir nun kurz davor, die Wohnung b e s e n r e i n geräumt zu haben, wie mit dem Vermieter bei einer Wohnungsbegehung besprochen.
Terminlich sind wir im Lot. Frage: Gibt es sowas wie ein Übergabeprotoll (Vordruck)? Ich nehme mal an, dass bei so einem "endgültigen Schritt" irgendwas schriftliches -von beiden Parteien unterzeichnet- vorliegen muss. Vielen Dank im Voraus für entsprechende Tipps.
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Viele Grüsse aus Franken |
18.06.2010, 14:45 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Halllo Frankonian,
beim googeln hatte ich diverse Protokolle gefunden. Vielleicht suchst Du Dir ein passendes da raus? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.06.2010, 11:11 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Danke Dir.Wollte eigentlich nur wissen, ob es zwingend erforderlich ist.
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Viele Grüsse aus Franken |
19.06.2010, 13:13 | #4 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.06.2010
Beiträge: 104
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Zitat:
Aber dringend empfehlenswert. Ein beiderseits unterschriebenes Übergabeprotokoll dient als Beweismittel bei späteren Streitereien über den tatsächlichen Zustand des übergebenen Objekts. |
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20.06.2010, 11:31 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 16.02.2010
Beiträge: 41
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Vielen Dank.Letzlich eine Bestätigung meiner Meinung
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Viele Grüsse aus Franken |
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mietwohnung, übergabeprotokoll, wohnungsauflösung |
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